Bitte beachten Sie: Unsere Schweizer Steuerberatungsdienste werden erbracht von Sesch TaxRep GmbH, mit Sitz in Buchs SG, Schweiz.
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Einkommen- und Gewinnsteuer
Einkommensteuerpflichtige natürliche Personen und juristische Personen, die in der Schweiz der Gewinnsteuer unterliegen, sind in der Regel verpflichtet, durch öffentliche Bekanntmachung oder Zustellung des Formulars eine jährliche Einkommensteuererklärung abzugeben.
Umsatzsteuererklärung
Die Steuer wird pro Steuerzeitraum erhoben. Der Steuerzeitraum ist das Kalenderjahr. Innerhalb der Steuerperiode wird die Steuer in der Regel vierteljährlich in Rechnung gestellt. Die steuerpflichtige Person muss der ESTV innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf der Rechnungsperiode unaufgefordert eine Abrechnung der Steuerforderung in der vorgeschriebenen Form einreichen.
Kantonale Steuererklärungen
Neben den Bundessteuern müssen in der Schweiz auch die kantonalen Steuererklärungen abgegeben werden. Die Vorschriften sind in jedem Kanton anders. Zu den kantonalen Steuern gehören zum Beispiel die Einkommenssteuer, die Gewinnsteuer, die Grundsteuer, die Erbschaftssteuer und die Grunderwerbssteuer.
Häufig gestellte Fragen - Schweizer Steuergrundlagen für U.S. Personen
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Wenn Sie steuerlich ansässig sind (in der Regel aufgrund Ihres Wohnsitzes oder Ihrer wesentlichen Anwesenheit), müssen Sie in der Regel eine Steuererklärung auf kantonaler Ebene abgeben, in der Sie Ihr weltweites Einkommen und Ihr Nettovermögen angeben.
Kurzzeitige Entsendungen können an der Quelle (Quellensteuer) auf Einkommen aus der Schweiz besteuert werden. Die “183-Tage”-Regel des Abkommens kann sich auf das Arbeitseinkommen auswirken; es kommt darauf an, wer Ihr Gehalt zahlt und wo die Arbeit geleistet wird.
Das Einkommensteuerabkommen zwischen den USA und der Schweiz koordiniert die Besteuerungsrechte. Die Doppelbesteuerung wird in der Regel durch ausländische Steuergutschriften oder -ausschlüsse in den USA gemildert, die allerdings Beschränkungen unterliegen.
Einkommenssteuer auf Bundes-/Kantons-/Gemeindeebene, Vermögenssteuer (kantonal/kommunal), Mehrwertsteuer (MWST/TVA/IVA), Quellensteuer auf Dividenden/Zinsen, Grundsteuern (einschließlich Grundstücksgewinne) und Erbschafts-/Schenkungssteuern (kantonal).
Die Schweiz erhebt Steuern auf drei Ebenen (Bund/Kantone/Gemeinden) und erhebt jährliche Vermögenssteuer. Private Kapitalgewinne aus Wertpapieren sind in der Regel steuerfrei, aber es gibt in den USA kein Äquivalent zur Vermögenssteuer.
Ja. US-Bürger und Green-Card-Inhaber müssen jährlich eine Steuererklärung bei der IRS einreichen und ihr weltweites Einkommen melden, unabhängig von ihrem Wohnsitz.
FEIE kann einen Teil des Erwerbseinkommens in Ihrer US-Steuererklärung ausschließen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen (Bona-fide-Wohnsitz- oder Präsenztests). Er reduziert nicht die vor Ort fällige Schweizer Steuer.
Im Allgemeinen ja. Schweizer Einkommenssteuern können auf Ihrer US-Steuererklärung gutgeschrieben werden (vorbehaltlich der Regeln zur Begrenzung). Gutschriften bieten in der Regel eine bessere Entlastung für hoch besteuertes Einkommen als FEIE allein.
Das Totalisierungsabkommen zwischen den USA und der Schweiz hilft, doppelte Beiträge zu vermeiden und den Leistungsanspruch zu schützen. Der Versicherungsschutz folgt in der Regel dem Ort, an dem Sie arbeiten, mit Ausnahmen für freischaffende Arbeitnehmer.
Die Vermögenssteuer ist eine jährliche kantonale/kommunale Steuer auf das Nettovermögen (für Gebietsansässige weltweit). Sie wird gleichzeitig mit der US-Steuererklärung erhoben und ist im Allgemeinen nicht auf die US-Einkommensteuer anrechenbar.
Für private (nicht-professionelle) Anleger sind Gewinne aus beweglichem Privatvermögen (z.B. börsennotierte Aktien) im Allgemeinen steuerfrei, während Zinsen/Dividenden steuerpflichtig sind. Der Status eines “professionellen Händlers” kann dies ändern.
Die Leistungen der 1. Säule (AHV) und der 2. Säule (berufliche Vorsorge) sind im Allgemeinen bei der Auszahlung steuerpflichtig. Bezüge aus der Säule 3a werden zu Vorzugssätzen besteuert. Die Behandlung in den USA hängt vom Abkommen und dem Zeitpunkt ab.
Die Schweiz kann Ausschüttungen abhängig von der Auslegung des Abkommens und der Ansässigkeit besteuern. Die U.S.-Steueraufschubregeln gelten nicht automatisch nach Schweizer Recht; eine Koordination ist erforderlich.
Ja. FBAR (FinCEN 114) und möglicherweise FATCA-Formular 8938 gelten, wenn die Schwellenwerte erreicht werden. Schweizer Banken erstatten auch im Rahmen von FATCA/CRS Bericht.
Oft ja. Viele Nicht-US-Fonds werden als PFICs eingestuft, was zu Strafsteuern/Zinsen in den USA führen kann, wenn die Wahlen und die jährliche Berichterstattung nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden.
Fristen und Verlängerungen variieren je nach Kanton. In vielen Kantonen können Sie online eine Fristverlängerung beantragen. Die Einreichungsfristen enden in der Regel in der ersten Jahreshälfte für das vorangegangene Steuerjahr.
Die Steuererklärungen werden bei Ihrem Kanton eingereicht (z.B. eTax, VaudTax, ZHprivateTax). Für die Quellensteuer (Impôt à la Source) kann eine ordentliche Veranlagung erforderlich sein, um Abzüge geltend zu machen.
Schweizer Dividenden unterliegen der föderalen Quellensteuer. Gebietsansässige können sie in der Regel über die Steuererklärung zurückfordern/anrechnen; bei grenzüberschreitenden Sachverhalten können Erleichterungen aus dem Abkommen gelten.
Für selbst genutzte Immobilien kann ein Eigenmietwert angesetzt werden; Hypothekenzinsen/Unterhalt können abzugsfähig sein. Die Grundstücksgewinnsteuer ist kantonal; die Mieteinnahmen sind steuerpflichtig und das Vermögen unterliegt der Vermögenssteuer.
Wenden Sie sich an einen Steuerberater mit Erfahrung in grenzüberschreitenden Fragen zwischen den USA und der Schweiz. Für maßgeschneiderte Hilfe, bitte Kontaktieren Sie uns.
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