German Business Tax Guide Deutscher Unternehmens-steuer-Leitfaden

Rechnungslegung

Wer nach anderen Gesetzen als den steuerlich relevanten Gesetzen buchführungspflichtig ist, muss auch die ihm nach den anderen Gesetzen obliegenden Pflichten für die Besteuerung erfüllen. Dies gilt also nicht nur für eine deutsche, sondern auch für eine ausländische Buchführungspflicht.

Nach dem Handelsgesetzbuch ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen Büchern seinen Geschäftsverkehr und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung darzustellen. Unternehmen, die nach ihrer Art oder Größe einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordern, sind nicht buchführungspflichtig. Dennoch sind alle deutschen Handelsgesellschaften (OHG, KG, AG und GmbH) und alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmen grundsätzlich buchführungspflichtig.

Besteht keine Buchführungspflicht, so müssen die Unternehmen für steuerliche Zwecke eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen.

Die Handelsbilanz bildet die Grundlage für die Erstellung der Steuerbilanz. Wenn es keine steuerrechtlichen Anpassungen gibt, wird die Handelsbilanz auch für steuerliche Zwecke verwendet und man spricht von einer Einheitsbilanz.

Unternehmenssteuer

Geschäftliche Aktivitäten können der Einkommens- oder Körperschaftssteuer unterliegen.

Die folgenden Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen unterliegen der Körperschaftssteuer:
1. Kapitalgesellschaften (insbesondere Europäische Gesellschaften, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung) einschließlich optierender Gesellschaften im Sinne des § 1a KStG;
2. Genossenschaften einschließlich europäischer Genossenschaften;
3. Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit;
4. Sonstige juristische Personen des privaten Rechts;
5. Nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten und Stiftungen und andere Zweckvermögendes privaten Rechts;
6. Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

Natürliche Personen und Personengesellschaften können einkommensteuerpflichtig sein.

Steuerliche Ansässigkeit

Kapitalgesellschaften sind unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, wenn sie ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz in Deutschland haben. Körperschaften im Ausland sind für ihre geschäftlichen Aktivitäten in Deutschland beschränkt steuerpflichtig.

Die steuerliche Ansässigkeit für natürliche Personen und Personengesellschaften basiert auf dem Wohnsitz oder dem gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland (siehe Leitfaden zur Einkommensteuer).

Steuerbare Einkünfte

Bei unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften ist das gesamte Einkommen als Einkommen aus Gewerbebetrieb zu behandeln. Das steuerpflichtige Einkommen wird auf der Grundlage des Jahresabschlusses unter Berücksichtigung etwaiger steuerlicher Anpassungen ermittelt.

Unternehmerische Tätigkeiten von Einzelpersonen und Personengesellschaften werden nach der entsprechenden Einkunftsart des Einkommensteuergesetzes zugeordnet.

Steuersätze

Die Körperschaftssteuer beträgt 15 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens. Auf die Einkommensteuer wird ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % des Steuerbetrags als Ergänzungsabgabe erhoben.

Informationen zu den Einkommensteuersätzen finden Sie in unserem Einkommensteuerleitfaden.

Regionale Steuern

Gewerbliche Tätigkeiten, die als Einkünfte aus Gewerbebetrieb eingestuft werden, werden zusätzlich mit Gewerbesteuer belastet. Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach dem Hebesatz der Gemeinde. Für natürliche Personen und Personengesellschaften gibt es eine Ermäßigung der Einkommensteuer für Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Je nach Höhe des Hebesatzes der Gemeinde kann die Gewerbesteuer vollständig durch die Einkommensteuerminderung aufgefangen werden. Die Gewerbesteuersätze liegen zwischen 8 und 21 %.

Vereinfachte Darstellung für die Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften:

Steuerbare Einkünfte100
Körperschaftsteuer15
Solidaritätszuschlag0.825
Gewerbesteuervon 8 bis 21
Einkommen nach Steuernvon 76.175 bis 63.175
Steuerlastvon 23.825% bis 36.825%

Körperschaftsteuer-Fristen

Die Körperschaftssteuer ist eine Jahressteuer. Die Bemessungsgrundlage wird für jedes Kalenderjahr neu festgelegt.

The deadline for filing the corporate/income tax returns prepared by the taxpayer himself/herself is July 31 of the following year. Tax advisors may submit the income/corporate tax return by the end of February of the year after next.

Die Steuerzahlungen sind 1 Monat nach Erhalt des Einkommensteuerbescheids fällig. Der Säumniszuschlag beträgt 1 % des Steuerbetrags pro Monat.

Late filing penalties are 0.25 % of taxes per month, and is limited to no more than EUR 25,000. Starting 15 month after the end of the calendar year in which the tax arose, interest is assessed at 0.5 % per month.

Umsatzsteuer

Im Gegensatz zu allen anderen Verkehrssteuern bezieht sich die Umsatzsteuer nicht auf bestimmte Umsätze im Rechts- und Geschäftsverkehr. Sie gilt vielmehr für alle Umsätze, die von Unternehmen getätigt werden, was sowohl die Lieferung von Waren als auch die Erbringung von Dienstleistungen sein kann. Die Umsätze von Personen, die nicht als Unternehmer im Sinne der Umsatzsteuer gelten, unterliegen dagegen nicht der Umsatzsteuer.

Durch die Allphasenumsatzbesteuerung unterliegt jeder Kauf von Waren oder Dienstleistungen der Umsatzsteuer, unabhängig von der Art des Empfängers. Dies ist jedoch nicht das vom Gesetzgeber gewünschte Ergebnis. Es soll nur der Endverbraucher endgültig belastet werden. Technisch geschieht dies durch die Entlastung der Unternehmen von der ihnen selbst in Rechnung gestellten Umsatzsteuer: Unternehmen können die ihnen von anderen Unternehmen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer von ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen.
Das deutsche Mehrwertsteuersystem basiert auf der EU-Richtlinie vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem und ist somit mit dem EU-Mehrwertsteuersystem harmonisiert.

Der derzeitige Regelsteuersatz in Deutschland beträgt 19 %. Für einige Produkte und Dienstleistungen gilt der ermäßigte Steuersatz von 7%.

Grunderwerbsteuer

Der Grunderwerbsteuer unterliegen Rechtsgeschäfte, soweit sie sich auf inländische Grundstücke beziehen. Dies kann z.B. der Kauf oder der Erwerb in der Zwangsversteigerung sein.
Gehört zum Vermögen einer Kapital- oder Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von zehn Jahren der Gesellschafterkreis unmittelbar oder mittelbar in der Weise, dass mindestens 90 Prozent der Gesellschaftsanteile auf neue Gesellschafter übergehen, so liegt ein auf die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück gerichtetes Rechtsgeschäft vor.

Die Steuer wird auf der Grundlage des Wertes der Gegenleistung berechnet. Der Steuersatz für die Grunderwerbsteuer beträgt in der Regel 3,5 % der Bemessungsgrundlage. Allerdings wird jedem Bundesland das Recht eingeräumt, einen anderen Steuersatz festzulegen. Tatsächlich reichen die Steuersätze daher von 3,5 % bis 6,5 % (2020).