Steuerliche Ansässigkeit
Natürliche Personen sind aufgrund ihrer persönlichen Zugehörigkeit steuerpflichtig, wenn sie ihren steuerlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz haben. Eine Person hat ihren steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz, wenn sie sich hier mit der Absicht des dauernden Verbleibs aufhält oder wenn ihr das Bundesrecht hier einen besonderen Wohnsitz zuweist. Die Steuerpflicht ist unbeschränkt, mit Ausnahme von ausländischen Geschäftsbetrieben, Betriebsstätten und Grundstücken.
Liegt kein steuerlicher Wohnsitz aufgrund persönlicher Zugehörigkeit in der Schweiz vor, ist die Einkommensteuerpflicht auf das inländische Einkommen beschränkt.
Steuerbare Einkünfte
Der Einkommenssteuer unterliegen die folgenden Einkünfte:
1. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,
2. Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit,
3. Bewegliches Vermögen,
4. Unbewegliches Vermögen,
5. Einkünfte aus der Altersvorsorge,
6. Sonstige Einkünfte
die der Steuerpflichtige während seiner unbeschränkten Einkommensteuerpflicht oder als inländische Einkünfte während seiner beschränkten Einkommensteuerpflicht erzielt.
Die Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Privatvermögen sind steuerfrei.
Quellensteuer
In der Schweiz gibt es eine Quellensteuer für Arbeitnehmer, die in der Schweiz arbeiten aber entweder keinen steuerlichen Aufenthalt in der Schweiz haben oder einen steuerlichen Aufenthalt in der Schweiz haben aber keine Niederlassungsbewilligung.
Zudem gibt es in der Schweiz die Verrechnungssteuer auf den Ertrag beweglichen Kapitalvermögens.
Steuersätze
Die Besteuerung beginnt bei 15.200 CHF (Alleinstehende). Für Ehepaare erhöht sich die Grenze für die Abgabe einer gemeinsamen Erklärung auf 29.700 CHF.
Steuersatz | Einkommen |
0% | CHF 15.200 |
0.77% -13.2% Progressiver Tarif | CHF 15.200 – CHF 793.400 |
11.5% | CHF 793.400 & mehr |
Auf Erträge aus Finanzanlagen, z.B. Bankeinlagen, Aktien, Anleihen, Fonds, ETFs oder Zertifikate, ist Kapitalertragsteuer zu zahlen. Diese beträgt in der Regel pauschal 25 % + Solidaritätszuschlag + ggf. Kirchensteuer.
Regionale Steuern
Auch die 26 Kantone und die rund 2500 Gemeinden in der Schweiz erheben eine Einkommenssteuer. Die Spitzensteuersätze für die Gesamtsteuerbelastung von Alleinstehenden auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene reichen von rund 22 % bis 46 %.
Einkommensteuer-Fristen
Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Die Bemessungsgrundlage wird für jedes Kalenderjahr neu festgelegt.
Die Frist für die Einreichung der vom Steuerpflichtigen selbst erstellten Einkommensteuererklärung richtet sich nach den kantonalen Vorschriften. In den meisten Kantonen ist die Frist der 31. März des Folgejahres. Fristverlängerungen sind möglich.
Die Zahlungen müssen spätestens 30 Tage nach dem Fälligkeitsdatum geleistet werden. Für verspätete Zahlungen werden Verzugszinsen erhoben.
Schweizer Sozialversicherungssystem
Das dem schweizerischen System der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge zugrunde liegende Drei-Säulen-Prinzip ist in der Verfassung verankert.
Erste Säule
Die Eidgenössische Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV), die zusammen mit den Ergänzungsleistungen eine ausreichende Deckung des Lebensbedarfs gewährleisten soll.
Zweite Säule
Die betriebliche Altersvorsorge (bV), mit der die Fortführung des gewohnten Lebensstandards in angemessener Weise ermöglicht werden soll.
Dritte Säule
Die Selbstvorsorge, unterteilt in eine gebundene, steuerbegünstigte Selbstvorsorge und eine freiwillige Selbstvorsorge. Dies sind individuelle Ersparnisse.
Nur die AHV/IV und die Krankenversicherung sind für die gesamte Wohnbevölkerung der Schweiz obligatorisch. In den anderen Sozialversicherungen sind zumindest die Arbeitnehmenden obligatorisch versichert (bV, Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung). Andere Sozialversicherungen versichern Personen nur, wenn sie eine bestimmte Tätigkeit ausüben oder ein bestimmtes Merkmal aufweisen.