Report of Foreign Bank and Financial Accounts (FBAR)

Was ist ein FBAR? Ist eine FBAR-Meldung erforderlich?

Bitte schauen Sie hier. in unserem Steuer-Leitfaden für weitere Informationen.

Das Meldeverfahren

(1) Die Beauftragung und der Datentransfer

Um uns mit der Einreichung einer FBAR zu beauftragen, müssen Sie zunächst ein Kundenkonto haben. Wenn Sie noch kein Kundenkonto haben, können Sie hier eines erstellen.

In Ihrem Kundenkonto können Sie eine Nachricht hochladen oder Sie können unser Kontaktformular verwenden, um uns zu kontaktieren. Wir werden Ihnen dann ein Dokument zur Verfügung stellen, in dem die für die FBAR-Einreichung erforderlichen Informationen und Dokumente in Ihrem Kundenkonto angefordert werden. Falls Originaldokumente erforderlich sind, müssen diese per Post an uns geschickt werden. Ansonsten werden alle Informationen oder Dokumente über Ihr Kundenkonto hochgeladen.

(2) Meldeverfahren

FBAR wird elektronisch eingereicht. Sie reichen den FBAR nicht zusammen mit Ihrer Bundessteuererklärung ein. 

Um die FBAR in Ihrem Namen einzureichen, verwenden wir den FinCEN Report 114a, Record of Authorization to Electronically File FBARs, um dazu autorisiert zu werden.

(3) Vollmacht

Wenn der IRS eine FBAR-Prüfung als Folge einer Prüfung nach dem Internal Revenue Code, z. B. einer Einkommensteuerprüfung, einleitet, können Sie uns mit dem Formular 2848, Power of Attorney and Declaration of Representative, bevollmächtigen. Füllen Sie Zeile 3, Bevollmächtigte Handlungen, wie folgt aus:

  • Unter "Description of Matter" – "Matters relating to Report of Foreign Bank and Financial Accounts or FBAR Examination”
  • Unter "Tax Form Number "– "FinCEN Form 114"
  • Unter "Year(s) or Period(s)" – das relevante Kalenderjahr

Preis

Bitte schauen Sie auf unsere aktuelle Preisliste..