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Grisons Income Tax Special Rules

Graubünden Income Tax – Special Rules | Swiss Income Tax by Canton | TaxRep

In addition to the general Swiss income tax framework, the canton of Grisons (Graubünden) applies certain canton- and municipality-specific rules relating to real estate, withholding tax (for non–residents or foreign employees), and allocation in cross-canton or international situations. This page outlines the main areas where Grisons Income Tax special rules or practices often matter.

This summary is descriptive and does not replace the exact wording of the Graubünden cantonal tax law, federal legislation or individual tax rulings. The actual treatment depends on the taxpayer’s specific facts, the type of income or asset, residence status and the applicable double tax treaties where relevant.

New Arrivals and Departures

Moving into or out of Graubünden during the tax year can affect tax residency, allocation of income and wealth, and municipal/communal tax liability:

  • Einzug in GR: Die Steuerresidenz beginnt typischerweise mit dem Zeitpunkt, an dem die Person ihren Hauptwohnsitz im Kanton aufnimmt (centre of vital interests).
  • Wegzug aus GR: Steuerpflicht endet in der Regel mit dem Wegzugsdatum; für vorhandene Vermögenswerte in GR (z. B. Immobilien) könnte eingeschränkte Steuerpflicht verbleiben.
  • Interkantonale oder internationale Allokation: Für das Jahr des Zuzugs oder Wegzugs müssen Einkommen und Vermögen ggf. anteilig auf GR und andere Kantone bzw. Länder verteilt werden.

Non-Residents, Foreign Employees and Withholding Tax (Quellensteuer)

Für ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung oder Nicht-Residenten mit Einkommen aus Graubünden gelten besondere Regeln:

  • Einkünfte aus unselbständiger Arbeit unterliegen der Quellensteuer, wenn keine ordentliche Veranlagung erfolgt. Die Quellensteuertarife werden kantonal und kommunal festgelegt. :contentReference[oaicite:1]{index=1}
  • Bei Überschreiten bestimmter Einkommens- oder Vermögensgrenzen oder bei zusätzlichem Einkommen kann eine nachträgliche ordentliche Veranlagung angeordnet werden. :contentReference[oaicite:2]{index=2}
  • Personen mit grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit und Wohnsitz im Ausland (z. B. Grenzgänger) sollten Doppelbesteuerungsabkommen und Quellensteuerregelungen beachten — je nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus.

Investment Income, Dividends, Capital Gains on Securities

Graubünden folgt dem in der Schweiz üblichen Grundprinzip: Kapitalerträge sind im Regelfall steuerpflichtig, private Kapitalgewinne auf bewegliche Vermögenswerte bleiben für Nicht-professionelle meist steuerfrei.

  • Zinsen und Dividenden unterliegen der Einkommenssteuer; bei qualifizierten Beteiligungen kann eine Teilbesteuerung möglich sein. :contentReference[oaicite:3]{index=3}
  • Private Kapitalgewinne aus Aktien, Obligationen etc. sind im Normalfall steuerfrei, sofern keine gewerbliche Handelstätigkeit vorliegt.
  • Bei professionellem Handel (häufige Transaktionen, Nutzung von Fremdkapital, etc.) kann eine Einstufung als Einkommen erfolgen — wie in anderen Kantonen.

Real Estate (Immobilien) in Graubünden

Immobilienbesitz und -transaktionen in Graubünden unterliegen kantonalen Sonderregeln — insbesondere bei Veräusserung (Grundstückgewinnsteuer). :contentReference[oaicite:4]{index=4}

  • Die Grundstückgewinnsteuer Graubünden fällt beim Verkauf an, wenn der erzielte Gewinn den Freibetrag von CHF 4’200 übersteigt. :contentReference[oaicite:6]{index=6}
  • Der steuerbare Gewinn berechnet sich als Differenz zwischen Verkaufspreis und ursprünglichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten + wertvermehrende Investitionen. :contentReference[oaicite:7]{index=7}
  • Die Höhe der Steuer hängt sowohl vom Gewinn als auch von der Besitzdauer ab: Je länger der Besitz, desto günstiger typischerweise der Grenzsteuersatz bzw. der Abschlag. :contentReference[oaicite:8]{index=8}
  • Bei kurzfristigem Besitz — insbesondere bei Verkauf innerhalb kurzer Zeit nach Kauf — kann ein Zuschlag bzw. höhere Steuerlast anfallen. :contentReference[oaicite:9]{index=9}
  • Nicht nur Verkauf – auch Vermietung oder Nutzung als Eigennutzung hat steuerliche Implikationen: Der sogenannte fiktive Eigenmietwert (imputed rental value) kann als Einkommen zu deklarieren sein, und Hypothekarzinsen sowie Unterhaltskosten können abzugsfähig sein. Dieses Prinzip gilt schweizweit. :contentReference[oaicite:10]{index=10}

Self-Employment, Partnerships and Business Activities

Wer selbständig tätig ist oder ein Gewerbe in GR betreibt — insbesondere mit lokalem Geschäft, Immobilien oder Betriebsvermögen — muss die kantonalen und kommunalen Regelungen beachten:

  • Geschäftseinkünfte werden nach den allgemeinen Regeln versteuert; betriebliche Ausgaben sind abzugsfähig, private Kosten nicht.
  • Bei gemischt genutztem Vermögen (z. B. Immobilien, Fahrzeuge, Ausrüstung) muss eine saubere Aufteilung zwischen privat und geschäftlich erfolgen.
  • Bei juristischen Personen: Es gelten kantonale Gewinn- und Kapitalsteuern; der Steuerfuss für Kapitalsteuer und Gewinne wird kantonal und kommunal festgelegt. :contentReference[oaicite:11]{index=11} \end{li>
  • Für Immobilien im Geschäftsvermögen kann die Grundstückgewinnsteuer ggf. anders greifen — abhängig davon, ob Immobilien zum Privat- oder Geschäftsvermögen zählen. :contentReference[oaicite:12]{index=12}

International Situations, Cross-Canton or Cross-Border Income & Double Taxation Relief

Aufgrund der Lage von Graubünden und der Mobilität vieler Personen sind cross-kantonale oder internationale Sachverhalte häufig relevant:

  • Einkünfte aus Ausland, Arbeit im Ausland, Auslandspensionen oder Investments müssen hinsichtlich Doppelbesteuerungsabkommen geprüft werden.
  • Immobilienbesitz oder Geschäftstätigkeit in anderen Kantonen oder Ländern kann Einfluss auf die Steuerpflicht und Bemessungsbasis haben — oft mit Quellensteuer, Progressionsvorbehalt oder Anrechnung.
  • Es empfiehlt sich, bei komplexen grenzüberschreitenden Situationen frühzeitig eine Koordination mit Steuerbehörden oder professionelle Beratung.

Practical Guidance

Die folgenden Konstellationen führen besonders häufig zu Spezialfällen in Graubünden:

  • Zuzug oder Wegzug innerhalb des Jahres (Residenzwechsel),
  • Quellenbesteuerte Arbeit — z. B. ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung,
  • Immobilienbesitz, Vermietung, Verkauf oder Renovationen mit Wertsteigerung,
  • Selbstständige Tätigkeit, Immobiliengesellschaften oder Gewerbebetriebe,
  • Kapitalanlagen mit Dividenden, Beteiligungen oder professionellem Handel,
  • Internationale Einkommen, Pensionen, Investments oder grenzüberschreitende Arbeit.

In komplexen Situationen — insbesondere bei Immobilienverkauf, Vermietung, Unternehmensbeteiligungen oder internationalem Einkommen — ist es ratsam, frühzeitig eine verbindliche Auskunft bei der zuständigen Steuerverwaltung oder eine professionelle Steuerberatung einzuholen. Die übrigen Abschnitte des Graubünden Income Tax Guides — Rates, Deductions, Filing Requirements und Examples — bilden den allgemeinen Rahmen, innerhalb dessen diese Special Rules angewendet werden.