Swiss Business Tax Guide Schweizer Unternehmens-steuer-Leitfaden

Unternehmenssteuer

Geschäftliche Tätigkeiten können der Einkommens- oder Gewinnsteuer unterliegen.

Die folgenden juristischen Personen unterliegen der Gewinnsteuer:
– Kapitalgesellschaften und Genossenschaften;
– Die Vereine, die Stiftungen und die übrigen juristischen Personen.

Ausländische juristische Personen sowie steuerpflichtige ausländische Handelsgesellschaften und andere ausländische juristische Personen ohne Rechtspersönlichkeit werden den inländischen juristischen Personen gleichgestellt, denen sie rechtlich oder tatsächlich am ähnlichsten sind.

Natürliche Personen und Personengesellschaften können einkommensteuerpflichtig sein.

Steuerliche Ansässigkeit

Juristische Personen unterliegen der unbeschränkten Gewinnsteuerpflicht, wenn sie ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz in der Schweiz haben. Die Steuerpflicht erstreckt sich jedoch nicht auf Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Liegenschaften im Ausland.

Juristische Personen im Ausland sind für ihre geschäftlichen Aktivitäten in der Schweiz beschränkt steuerpflichtig.

Die steuerliche Ansässigkeit von natürlichen Personen und Personengesellschaften basiert auf dem Wohnsitz oder dem Aufenthalt in der Schweiz (siehe Leitfaden zur Einkommenssteuer).

Steuerbare Einkünfte

Bei unbeschränkt steuerpflichtigen juristischen Personen wird das steuerpflichtige Einkommen auf der Grundlage des Jahresabschlusses unter Berücksichtigung etwaiger steuerlicher Anpassungen ermittelt.

Gewerbliche Tätigkeiten von Einzelpersonen und Personengesellschaften führen zu steuerpflichtiges Einkommen aus selbständiger Tätigkeit.

Föderale Steuersätze

Die Gewinnsteuer von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften beträgt 8,5 Prozent des Nettogewinns.

Informationen zu den Einkommensteuersätzen finden Sie in unserem Einkommensteuerleitfaden.

Regionale Steuern

In den Kantonen wird zusätzlich eine Gewinnsteuer erhoben. Die Gesamtsteuerbelastung einschließlich der 8,5 %igen Gewinnsteuer des Bundes beträgt somit ca. zwischen 12 und 21 %.

Bezüglich der Einkommenssteuerbelastung lesen Sie bitte den Leitfaden zur Einkommenssteuer.

Gewinn- & Einkommensteuer Fristen

Die Gewinn- und Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Die Bemessungsgrundlage wird für jedes Kalenderjahr festgelegt.

Die Frist für die Einreichung der Steuererklärung richtet sich nach den kantonalen Vorschriften. In den meisten Kantonen ist die Frist der 31. März des Folgejahres. Für selbständiges Einkommen gibt es manchmal Sonderregelungen mit Fristen bis Mai des Folgejahres. Für juristische Personen liegt die Frist in der Regel zwischen Juli und September des Folgejahres. Fristverlängerungen sind möglich.

Die Zahlungen müssen spätestens 30 Tage nach dem Fälligkeitsdatum geleistet werden. Für verspätete Zahlungen werden Verzugszinsen erhoben.

Umsatzsteuer

Auf Lieferungen von Waren und Dienstleistungen innerhalb der Schweiz wird die Mehrwertsteuer auf den Bruttoumsatz erhoben. Exporte und Dienstleistungen ins Ausland sind von der Mehrwertsteuer befreit. Jede juristische Person, die ein Unternehmen betreibt, ist steuerpflichtig. Von der Steuer befreit ist, wer innerhalb eines Jahres einen Umsatz aus steuerbaren Leistungen von weniger als 100.000 CHF erzielt. Der normale Mehrwertsteuersatz beträgt 8 %, ein niedriger Satz im Vergleich zu anderen EU-Ländern. Für bestimmte Waren und Dienstleistungen ist der Satz sogar noch niedriger, nämlich nur 2,5 %.

Grunderwerbsteuer

Die (so genannte) Handänderungssteuer ist eine in der Schweiz erhobene Steuer auf den Erwerb von Grundstücken und wird von den Kantonen geregelt. Sie dient der Besteuerung der Veränderung der Verfügungsgewalt über ein Grundstück. Als steuerbare Handänderungen gelten insbesondere die Übertragung des Eigentums an einer Liegenschaft und die Übertragung der wirtschaftlichen Verfügungsgewalt über eine Liegenschaft (Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an einer Immobiliengesellschaft).

Da diese Steuer auf kantonaler Ebene geregelt ist, hat jeder Kanton seine eigenen Vorschriften. Die Steuersätze sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich und liegen bei bis zu 3,3 %.