Swiss Inheritance, Wealth and Property Tax Guide Schweizer Erbschaft-, Vermögens- und Grundsteuer-Leitfaden

Erbschaftsteuer

In der Schweiz gibt es keine Erbschaftssteuer auf Bundesebene. Es gibt jedoch eine Erbschaftssteuer auf kantonaler Ebene. Die Regelungen sind in den einzelnen Kantonen sehr unterschiedlich. In den Kantonen Schwyz und Obwalden wird überhaupt keine Erbschaftssteuer erhoben.

Vermögensteuer

Die Vermögenssteuer wird nicht auf Bundesebene, sondern nur von den Kantonen und Gemeinden erhoben. Die Vermögenssteuer ist eine jährliche Steuer auf das Nettovermögen des Steuerpflichtigen. Die Steuer wird also auf das Vermögen nach Abzug von Verbindlichkeiten und Sozialabzügen erhoben.
Grundsätzlich wird das Soll-Einkommen besteuert, nicht das Ist-Einkommen. Die Steuersätze sind je nach Wohnsitzkanton oder -gemeinde unterschiedlich festgelegt und reichen von 1,3 ‰ bis 10,1 ‰. Da die Besteuerung progressiv ist, sind Steuerpflichtige mit einem Vermögen von 1 Million Franken und mehr besonders betroffen

Grundsteuer

Wer Wohneigentum besitzt, muss in fast der Hälfte der Kantone auch eine Grundsteuer bezahlen. Sie ist proportional und beträgt rund 2 bis 3 Promille des geschätzten Wertes einer Liegenschaft. Steuerpflichtig sind die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer oder Miteigentümer.