Nidwaldner Vermögenssteuersätze
Nidwaldner Vermögenssteuer: Tarife & kommunale Multiplikatoren
Nidwalden kombiniert einen sehr tiefen, pauschalen kantonalen Vermögenssteuersatz mit moderaten kommunalen Multiplikatoren - Daraus ergibt sich der niedrigste effektive Vermögenssteuerbelastung in der Schweiz bei typisch vermögenden Personen.
Im Kanton Nidwalden wird die Vermögenssteuer auf Ihr Vermögen erhoben. steuerpflichtiges Nettovermögen zum 31. Dezember. Das steuerpflichtige Nettovermögen ist Ihr weltweites Vermögen (für Gebietsansässige), abzüglich abzugsfähiger Schulden und persönlicher Freibeträge. Der Kanton wendet einen lineare einfache Vermögenssteuer von 0,25‰ (0,025%) des steuerpflichtigen Nettovermögens, mit einem ermäßigten Satz von 0.20‰ für qualifizierte wesentliche Beteiligungen (≥ 10%).:contentReference[oaicite:0]{index=0}
Die einfache Steuer wird dann multipliziert mit dem kombinierter kantonaler und kommunaler Steuersatz (Steuerfuss). In den Nidwaldner Gemeinden liegt der gesamte Steuerfuss für natürliche Personen typischerweise zwischen etwa 4,05 und 5,16 Einheiten (ohne Kirche), was zu einer effektiven Vermögenssteuer von etwa 0,10%-0,13% des steuerpflichtigen Vermögens.:contentReference[oaicite:1]{index=1}
Kantonale einfache Vermögenssteuer (pauschal 0,25‰)
Nidwalden ist eine Besonderheit in der Schweiz, denn die Vermögenssteuer ist eher flach als progressiv: Sobald das steuerbare Nettovermögen den Freibetrag übersteigt, gilt für alle Vermögensklassen derselbe kantonale Satz.
- Grundzulage: ca. CHF 35'000 für alleinstehende Steuerzahler und 70.000 CHF für verheiratete Paare, plus rund 15.000 CHF pro Kind.:contentReference[oaicite:2]{index=2}
- Standardtarif: einfache Vermögenssteuer von 0.25‰ auf das steuerpflichtige Nettovermögen über dem Freibetrag.
- Ermäßigter Tarif für Beteiligungen: 0.20‰ für qualifizierte Beteiligungen von mindestens 10%.:contentReference[oaicite:3]{index=3}
Die nachstehende Tabelle zeigt die einfache kantonale Vermögenssteuer (vor Anwendung des Steuerfusses) bei ausgewählten Vermögensniveaus. Der Einfachheit halber wird der Standardsatz von 0,25‰ verwendet und davon ausgegangen, dass das steuerpflichtige Vermögen bereits Freibeträge berücksichtigt.
| Steuerpflichtiges Netto-Vermögen (CHF) | Einfache kantonale Vermögenssteuer @ 0,25‰ (CHF) | Ungefährer Durchschnitt Kantonal % |
|---|---|---|
| Bis zur Freibetragsgrenze | 0 | 0% |
| 100,000 | ≈ 250 | 0,25‰ (0,025%) |
| 500,000 | ≈ 1,250 | 0,25‰ (0,025%) |
| 1,000,000 | ≈ 2,500 | 0,25‰ (0,025%) |
| 3,000,000 | ≈ 7,500 | 0,25‰ (0,025%) |
Diese Zahlen zeigen die einfache kantonale Vermögenssteuer nur. Ihre tatsächliche Rechnung hängt vom gesamten Steuerfuss (kantonal + kommunal + kirchlich, falls zutreffend) in Ihrer Gemeinde.
Städtische Steuerfüsse in Nidwalden
In Nidwalden ist die ordentliche Vermögenssteuer für natürliche Personen wird wie folgt berechnet:
Ordentliche Vermögenssteuer = Einfache Vermögenssteuer × Gesamtsteuerfuss
Die Total Steuerfuss ist die Summe der kantonalen und kommunalen Steuerfüsse (ggf. zuzüglich Kirche). Nach neueren Angaben liegt der kombinierte Steuerfuss in den Nidwaldner Gemeinden typischerweise zwischen etwa 4,05 und 5,16 Einheiten (ohne Kirchensteuer).:contentReference[oaicite:4]{index=4} Dieser relativ niedrige Multiplikator, angewandt auf einen bereits niedrigen einfachen Steuersatz, führt zu Nidwaldens extrem wettbewerbsfähige effektive Vermögenssteuer.
| Kommune (Beispiele) | Illustrativer Gesamtsteuerfuss* (ohne Kirche) | Kommentar |
|---|---|---|
| Stans (Hauptstadt) | ≈ 4.20-4.30 | Kapitalbenchmark; externe Vergleiche zeigen eine effektive Vermögenssteuer von etwa 0,12-0,13% bei CHF 1-5 Millionen.:contentReference[oaicite:5]{index=5} |
| Hergiswil | ≈ 4.05-4.20 | Gemeinde am See; gehört oft zu den niedrigsten zusammengefassten Steuerfüssen im Kanton. |
| Stansstad | ≈ 4.20-4.40 | Am Vierwaldstättersee; wettbewerbsfähiger Multiplikator, beliebt bei Pendlern und Rentnern. |
| Buochs / Ennetbürgen | ≈ 4.30-4.60 | Wohngemeinden am See mit etwas höheren, aber immer noch niedrigen Gesamtraten. |
| Beckenried / Emmetten | ≈ 4.50-4.80 | Berg- und Seengebiet; Multiplikatoren in der oberen Hälfte der Nidwaldner Kette. |
| Gemeinden mit der höchsten Steuerbelastung (z.B. Oberdorf, Wolfenschiessen) | ≈ 4.90-5.16 | Im Vergleich zu den meisten Schweizer Kantonen immer noch niedrig; bescheiden höherer lokaler Anteil. |
*Der gesamte Steuerfuss ist die Summe der kantonalen und kommunalen Steuerfüsse und wird auf die einfache Vermögenssteuer angewendet. Die oben genannten Spannen sind Richtwerte für natürliche Personen und schließen die Kirchensteuer aus, die von den Religionsgemeinschaften separat festgelegt wird.
Kombinierte Effektivbelastung - Beispiele
Für Nidwaldner Einwohner (ohne Kirchensteuer) kann die kombinierte kantonale und kommunale Vermögenssteuer wie folgt berechnet werden näherungsweise wie folgt:
Gesamtvermögensteuer ≈ Steuerbares Nettovermögen × 0,25‰ × Gesamtsteuerfuss.
Die folgenden Beispiele verwenden den einfachen Satz von 0,25‰ und vergleichen eine steuerlich günstigeres Umfeld (Gesamtsteuerfuss ≈ 4.10) mit einem Hochsteuerland (≈ 5.10). Diese Werte sind konsistent mit publizierten Bandbreiten für Nidwaldner Gemeinden und führen zu effektiven Sätzen in der Nähe der für Stans angegebenen Werte von 0,12-0,13% die für Stans mit CHF 1-5 Mio. angegeben werden.:contentReference[oaicite:6]{index=6}
| Steuerpflichtiges Netto-Vermögen (CHF) | Kommune @ Steuerfuss 4.10 | Kommune @ Steuerfuss 5.10 | Ungefährer effektiver %-Bereich |
|---|---|---|---|
| 500,000 | Einfach: 500,000 × 0.25‰ = 125 → 125 × 4.10 ≈ 513 CHF | 125 × 5.10 ≈ 638 CHF | ~0,10%-0,13% |
| 1,000,000 | Einfach: 1.000.000 × 0,25‰ = 250 → 250 × 4,10 ≈ 1.025 CHF | 250 × 5.10 ≈ 1.275 CHF | ~0,10%-0,13% |
| 3,000,000 | Einfach: 3,000,000 × 0.25‰ = 750 → 750 × 4.10 ≈ 3.075 CHF | 750 × 5.10 ≈ 3.825 CHF | ~0,10%-0,13% |
Diese Beispiele gehen von Standardfreibeträgen aus, die bereits im steuerbaren Vermögen berücksichtigt sind, und schliessen die Kirchensteuer aus. Sie stimmen mit unabhängigen Vergleichen überein, wonach Nidwalden (Stans) bei rund 0,12-0,13% von CHF 1 Mio. und CHF 5 Mio. - die niedrigsten in der Schweiz unter den Kantonshauptstädten.:contentReference[oaicite:7]{index=7}
Anmerkungen und Vorbehalte
- Zulagen und familiäre Situation: Persönliche Freibeträge (rund 35'000 CHF für Alleinstehende und 70'000 CHF für Ehepaare) sowie Kinderfreibeträge (rund CHF 15'000 pro Kind) reduzieren das steuerbare Vermögen vor Anwendung des Steuersatzes von 0,25‰.:contentReference[oaicite:8]{index=8} Siehe Zulagen und Abzüge.
- Die Verschuldung reduziert die Basis: Die am 31. Dezember ausstehenden Hypotheken, Margenkredite und sonstigen vollstreckbaren Forderungen sind vom Bruttovermögen abzugsfähig. Bruttovermögen. Bei kantonsübergreifenden oder grenzüberschreitenden Beteiligungen, Steuerausscheidung verteilt das Vermögen zwischen Steuerhoheiten. Siehe Zulagen.
- Regeln für die Bewertung: Bankfähige Vermögenswerte werden im Allgemeinen zum Marktwert am Jahresende bewertet; Immobilien werden auf der Grundlage der amtlichen Bewertungsvorschriften besteuert. Immobilien werden auf der Grundlage der amtlichen Bewertungsvorschriften besteuert; für qualifizierte Beteiligungen kann der ermäßigte Steuersatz von 0,20‰ angewandt werden. Siehe Regeln für die Bewertung.
- Kirchensteuer: Die Kirchensteuer wird als zusätzliche Steuerfüsse berechnet und gilt nur für Mitglieder von anerkannten Religionsgemeinschaften. Sie können den effektiven Steuersatz geringfügig über die hier angegebenen Werte hinaus erhöhen.
- Jahresspezifische Zahlen & Reformen: Während der einfache Steuersatz von 0,25‰ stabil geblieben ist, überprüft Nidwalden periodisch sein Steuerrecht und die Steuerfüsse (auch im Rahmen des Steuerreformprojekts 2026). Lassen Sie sich immer den aktuellen einfachen Satz bestätigen, Freibeträge und kommunale Steuerfüsse für das Steuerjahr, das Sie modellieren.:contentReference[oaicite:9]{index=9}
