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Walliser Vermögenssteuersätze

Walliser Vermögenssteuer: Sätze & Kommunale Koeffizienten

Das Wallis wendet eine progressive kantonale Vermögenssteuer zwischen 1‰ und 3‰ des steuerpflichtigen Nettovermögens. Jede Gemeinde wendet dann ihre eigene Koeffizient, so dass die effektive Vermögenssteuer in der Regel zwischen etwa 0,35% in Gemeinden mit niedriger Steuerbelastung wie Verbier bis etwa 0,70% in Gemeinden mit höherer Steuerbelastung wie Kippel bei höherem Nettovermögen.

Vermögenssteuer im Kanton Wallis (Wallis) wird auf Ihr steuerpflichtiges Nettovermögen zum 31. Dezember. Das steuerpflichtige Nettovermögen ist das weltweite Vermögen (für Gebietsansässige) abzüglich abzugsfähiger Schulden und eines kantonalen Freibetrags (typischerweise 30.000 CHF für alleinstehende Steuerzahler und 60.000 CHF für Ehepaare oder Familien). Nur das Nettovermögen, das diesen Freibetrag übersteigt, unterliegt der Vermögenssteuer.

Der Kanton verwendet ein progressiver Promille-Tarif auf das steuerbare Vermögen. Die daraus resultierende kantonale Steuer wird dann spiegelt sich auf der kommunale Ebene: Jede Gemeinde wendet denselben Barème an, multipliziert aber den kantonalen Betrag mit ihrem eigenen Koeffizient (zwischen 1,0 und 1,5). Die gesamte Vermögenssteuer ist also die Summe aus der Kantonssteuer und dem Gemeindeanteil sowie der fakultativen Kirchensteuer für Angehörige anerkannter Gemeinschaften.


Zeitplan für die kantonale progressive Vermögenssteuer

Der offizielle Walliser Barème für die Vermögenssteuer von natürlichen Personen (Barème 3 - Kantonale und kommunale Vermögensabgabe) legt eine progressive Skala fest:

  • Mindestsatz: 1‰ auf die erste Bandbreite des steuerpflichtigen Vermögens (bis etwa 10'000 CHF).
  • Höchstsatz: 3‰ für ein steuerpflichtiges Vermögen, das ca. 2.000.000 CHF übersteigt.
  • Die Rate steigt in kleinen Schritten zwischen diesen Werten, so dass die durchschnittlicher Effektivzinssatz steigt allmählich mit zunehmendem Wohlstand.

Denken Sie daran, dass Sie vor der Anwendung dieses Tarifs den Walliser Freibetrag (z.B. 30k/60k) und alle abzugsfähigen Schulden, um zu erhalten steuerpflichtig Nettovermögen. Die folgende Tabelle zeigt Illustration der kantonalen Vermögenssteuer Beträge (nur Kanton, Koeffizient 1,0) bei ausgewählten steuerbaren Vermögenswerten.

Steuerpflichtiges Netto-Vermögen (CHF) Beispielhafte kantonale Steuer (CHF) Ungefährer kantonaler Durchschnittssatz
Bis zur Freibetragsgrenze 0 0%
50,000 ≈ 70-90 ~0.14%–0.18% (1.4–1.8‰)
100,000 ≈ 200-250 ~0.20%–0.25% (2.0–2.5‰)
500,000 ≈ 1,000-1,300 ~0.20%–0.26% (2.0–2.6‰)
2,000,000 ≈ 4,000-6,000 ~0.20%–0.30% (2.0–3.0‰)

Der offizielle Walliser Vermögenssteuerbarème verwendet detaillierte CHF-zu-CHF-Tabellen mit Sätzen zwischen 1‰ und 3‰. Die hier angegebenen Werte sind gerundet und dienen nur der Veranschaulichung; verwenden Sie immer den offiziellen Barème oder den Steuerrechner für das Steuerrechner für das Jahr der Einreichung.

Kommunale Koeffizienten im Wallis

Das Wallis weist eine gewisse Besonderheit auf: Der kantonale Tarif selbst gilt direkt (kein separater kantonaler Koeffizient), während jede Gemeinde einen Koeffizient die die kantonale Vermögenssteuer zur den kommunalen Anteil bestimmt. In der Praxis:

  • Der Kanton berechnet die Vermögenssteuer anhand der Barème 3 auf Ihr steuerbares Nettovermögen (1‰-3‰-Progression).
  • Das gleiche Barème wird dann zur Berechnung der kommunal Vermögenssteuer, aber das Ergebnis wird multipliziert mit dem Wert der Gemeinde Koeffizient, in der Regel zwischen 1,00 und 1,50.
  • Einige Gemeinden weisen auch eine Indexierungsprozentsatz (z.B. 158%-176%) für die Einkommensteuer; für die Vermögensteuer, ist der wichtigste Faktor nach wie vor die Koeffizient in der Gemeindeordnung.

Die externen Prognosen für 2024/2025 zeigen, wie die verschiedenen Walliser Gemeinden im Vergleich stehen:

Kommune (Beispiele) Indikativer gemeinschaftlicher Koeffizient* Effektive Vermögenssteuer @ CHF 500k Effektive Vermögenssteuer @ CHF 2 Mio.
Verbier (Val de Bagnes) ≈ 1.20 ≈ CHF 2.210 (≈0,44%) ≈ CHF 12,010 (≈0,60%)
Kippel (Lötschental) ≈ 1.50 ≈ CHF 2.650 (≈0,53%) ≈ CHF 14.410 (≈0,72%)
Val de Bagnes (andere Dörfer) ≈ 1.10-1.25 Normalerweise leicht unter Verbier Effektive Sätze um 0,40%-0,58%
Gemeinden der mittleren Kategorie (z. B. Conthey / Riddes-Typ) ≈ 1.25-1.35 Effektive Sätze um 0,47%-0,50% Effektive Sätze um 0,60%-0,65%
Gemeinden mit hoher Steuerbelastung (z. B. bestimmte kleine Berggemeinden) ≈ 1.40-1.50 Effektive Raten bis zu ~0,55% Effektive Raten bis zu ~0,72% (derzeitige Obergrenze)

*Gemeindekoeffizienten werden als Multiplikatoren auf die kantonale Vermögenssteuer ausgedrückt und jährlich von jeder Gemeinde festgelegt. jeder Gemeinde festgelegt. Die Beispiele für Verbier und Kippel beruhen auf Arbeitsbeispielen für die Steuerjahre 2024/2025 (Ehepaar, keine Kirchensteuer).

Einblick in die Planung: Im Wallis ist die barème ist die gleiche kantonsweite, aber die kommunalen Koeffizienten schaffen erhebliche Unterschiede: Der Wechsel von einer Gemeinde mit einem Koeffizienten um 1,20 zu einer mit 1,50 kann den Gemeindeanteil an der Vermögensteuer um etwa 25%-30% auf dem gleichen Wohlstandsniveau.

Kombinierte Effektivbelastung - Beispiele

Der Gesamtbetrag der ordentlichen Vermögenssteuer (ohne Kirchensteuer) kann wie folgt berechnet werden:

Total Walliser Vermögenssteuer ≈ Steuerbares Nettovermögen × progressiver Promillesatz × (1 + Gemeindekoeffizient-1)
d.h. Kanton + Gemeinde, beide abgeleitet vom gleichen barème, plus allfällige Kirchensteuer für die Mitglieder.

Die folgenden Beispiele stellen eine Niedrigsteuer-Gemeinde wie Verbier mit einer Kommune mit höheren Steuern wie Kippel. Sie verwenden veröffentlichte Beispiele für 2024/2025 für ein Ehepaar (ohne Kirchensteuer) und runde Zahlen zur Verdeutlichung.

Steuerpflichtiges Netto-Vermögen (CHF) Verbier (niedriges Steuerprofil) Kippel (höheres Steuerprofil) Effektive Vermögenssteuer %
50,000 ≈ CHF 160 ≈ CHF 190 ~0,32% vs. ~0,38%
100,000 ≈ CHF 350 ≈ CHF 418 ~0,35% vs. ~0,42%
500,000 ≈ CHF 2.210 ≈ CHF 2.650 ~0,44% vs. ~0,53%
2,000,000 ≈ CHF 12'010 ≈ 14.410 CHF ~0,60% vs. ~0,72%

Diese Zahlen sind den detaillierten Walliser Beispielen für Verbier und Kippel entnommen und illustrieren die ungefähre Bandbreite der effektiven Vermögenssteuer im Kanton. In der Praxis liegen viele Gemeinden (auch und die Kantonshauptstadtregion) irgendwo zwischen diesen beiden Profilen liegen.

Nächste: Testen Sie verschiedene Gemeinden, Wohlstandsniveaus und Familiensituationen in der Walliser Vermögenssteuer-Rechner oder den offiziellen Walliser Steuerrechner.

Anmerkungen und Vorbehalte

  • Zuschläge und Schwellenwerte: Das Wallis gewährt einen allgemeinen Vermögensfreibetrag (in der Regel 30'000 CHF für alleinstehende Steuerpflichtige und CHF 60'000 für Paare und bestimmte Familiensituationen). Nur das Vermögen, das diesen Freibetrag übersteigt, wird besteuert. Siehe Zulagen und Abzüge.
  • Die Verschuldung reduziert die Basis: Hypotheken, Investitionsdarlehen und andere am 31. Dezember ausstehende vollstreckbare Forderungen sind abzugsfähig. Bei kantonsübergreifenden oder internationalen Vermögensstrukturen wendet das Wallis die üblichen schweizerischen Zuweisungsregeln für die Vermögenssteuer. Siehe Zulagen.
  • Regeln für die Bewertung: Bankguthaben und börsenkotierte Wertschriften werden zum Marktwert am Jahresende bewertet, Liegenschaften zu kantonalen Steuerwerten und Geschäftsbeteiligungen/Privatunternehmen nach spezifischen, abgestimmten Bewertungsmethoden. Immobilien zu kantonalen Steuerwerten und Geschäftsanteile/Privatunternehmen nach spezifischen, mit der der Eidgenössischen Steuerverwaltung abgestimmt. Siehe Regeln für die Bewertung.
  • Kirchensteuer: Anerkannte Religionsgemeinschaften können über ihre eigenen Multiplikatoren eine zusätzliche Vermögenssteuer erheben. Diese sind nicht sind in den obigen Beispielen enthalten und gelten nur für registrierte Mitglieder.
  • Kein kantonaler Koeffizient, sondern kommunale Multiplikatoren: Im Gegensatz zu vielen anderen Kantonen gibt es im Wallis keinen jährlichen kantonalen Koeffizienten für den Barème. Die Progression Ihrer Gesamtrechnung ergibt sich aus dem Barème selbst und dem kommunalen Koeffizienten (plus Kirchensteuer, falls zutreffend).
  • Jahresspezifische Parameter: Vermögenssteuerbarèmes und kommunale Koeffizienten können sich ändern; die obigen Beispiele basieren auf aktuellen (2024/2025) Tabellen und Beratungsunterlagen. Bestätigen Sie immer die aktuellen Jahreszahlen bei der Walliser Steuerverwaltung oder einem aktuellen Rechner.