Neuchatel Vermögenssteuer für Nichtansässige Leitfaden
Neuenburger Vermögenssteuer: Leitfaden für Nichtansässige
Für Personen mit Wohnsitz im Ausland, die Immobilien oder Geschäftsvermögen in Neuenburg besitzen - Verständnis der beschränkten Steuerpflicht in der Schweiz, der Grundsteuerwerte und der Steuererleichterungen durch Abkommen.
Nichtansässige unterliegen der Neuenburger Vermögenssteuer auf Vermögen, das wirtschaftlich mit dem Kanton verbunden. . In der Praxis betrifft diese beschränkte Steuerpflicht hauptsächlich Immobilien und Betriebsvermögen in Neuchâtel gelegen, während ausländische Portfolios und im Ausland gehaltenes bewegliches Vermögen außerhalb der Neuenburger Steuerbemessungsgrundlage bleiben.
Dieser Leitfaden fasst den Anwendungsbereich, den Bewertungsrahmen und die Compliance-Anforderungen für das Steuerjahr 2025 für nicht ansässige natürliche Personen mit Vermögen im Kanton Neuenburg zusammen.
1. Umfang der beschränkten Steuerpflicht
Ein Gebietsfremder unterliegt der Neuenburger Vermögenssteuer, wenn er eines der folgenden Güter besitzt:
- Wohn- oder Gewerbeimmobilien im Kanton Neuenburg
- Grundstücke oder landwirtschaftliche Liegenschaften innerhalb von Neuchâtel
- Betriebsstätten oder feste Geschäftsräume (z.B. Werkstätten, Büros, Hotels, Restaurants, Geschäfte) im Kanton
- Geschäftsvermögen, das einer Neuenburger Niederlassung oder Betriebsstätte zugeordnet ist
Vermögenswerte außerhalb der Schweiz - wie ausländische Wertpapiere, Auslandsimmobilien und ausländische Bankkonten - sind von der Neuenburger Vermögensteuer-Bemessungsgrundlage ausgeschlossen, obwohl sie im Wohnsitzland für die Steuerprogression oder die Berichterstattung relevant sein können.
2. Bemessungsgrundlage
Neuenburg wendet kantonale Bewertungsregeln an, die mit dem Bundesrecht harmonisiert sind, aber von der kantonalen Steuerverwaltung lokal umgesetzt werden:
- Immobilien: Kantonaler Steuerwert (fiskalische Wertigkeit), im Allgemeinen unter dem Marktwert
- Wertpapiere und Bankvermögen: Steuerwert am Jahresende unter Verwendung der offiziellen Steuerwertlisten des Bundes und der Devisenkurse
- Geschäftsvermögen: Buch- oder Marktwert nach Schweizer Rechnungslegungsstandards, gegebenenfalls mit Neuenburger Anpassungen
- Vorsorgevermögen: Kapital aus der beruflichen Vorsorge und der Säule 3a ist in der Regel bis zur Auszahlung von der Vermögenssteuer befreit
Die fiskalische Wertigkeit für Immobilien spiegelt einen Bruchteil des Marktwerts wider, der von der Neuenburger Steuerbehörde auf der Grundlage von Lage, Nutzung und Art der Immobilie ermittelt wird. Für weitere technische Details zur Bewertung in diesem Kanton siehe Regeln für die Bewertung.
3. Schuldzuweisung
Die Schuldenzuteilung für Gebietsfremde in Neuenburg folgt dem schweizerischen Prinzip der wirtschaftlicher Zusammenhang kombiniert mit einer proportionalen Zuteilung:
- Hypotheken, die auf Neuenburger Grundstücken lasten, sind vom Vermögenssteuerwert dieser Grundstücke abzugsfähig.
- Andere Schulden sind nur insoweit abzugsfähig, als sie wirtschaftlich mit schweizerischen Vermögenswerten verbunden oder anteilig zugeordnet werden können.
- Besitzt der Steuerpflichtige Immobilien in mehreren Schweizer Kantonen, so wird die Gesamtschuld auf die Kantone entsprechend dem relativen Steuerwert dieser Vermögenswerte aufgeteilt.
Schuldzinsen sind einkommenssteuerrelevant und werden unter Bezugnahme auf die in der Schweiz belegenen Vermögenswerte und Einkünfte, einschließlich der interkantonalen Zuweisung, auf die verschiedenen Rechtsordnungen aufgeteilt.
4. Freibeträge und Ausnahmeregelungen
Nicht ansässige Steuerpflichtige in Neuchâtel haben im Allgemeinen nicht in den Genuss aller persönlichen Freibeträge und Sozialabzüge kommen, die gebietsansässigen Personen gewährt werden. Bestimmte Gegenstände sind jedoch in der Regel von der Vermögensteuer-Bemessungsgrundlage ausgeschlossen:
- Steuerbefreites Vorsorgekapital (2. Säule und Säule 3a) bis zum Vorbezug
- Normaler Hausrat und persönliche Gegenstände
- Kleinere technische Ausnahmen nach harmonisiertem kantonalem Recht erforderlich
Für Gebietsfremde wird die effektive Neuenburger Vermögenssteuerbelastung vor allem durch den Steuerwert der Immobilie, die kantonalen und kommunalen Steuertarife und die Schuldenverteilung bestimmt.
5. Doppelbesteuerungsabkommen
Nach den Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz ist die Besteuerung von unbewegliches Vermögen wird in der Regel dem Staat zugewiesen, in dem sich die Immobilie befindet. Folglich behält Neuenburg das Recht, im Kanton gelegene Immobilien und damit verbundene Geschäftsräume zu besteuern, auch wenn der Eigentümer im Ausland ansässig ist.
Die Hilfe wird in der Regel im Wohnsitzland gewährt:
- Freistellung mit Progression, oder
- Ausländische Steuergutschrift für die Neuenburger Vermögenssteuer gegen die Vermögens- oder Grundsteuer des Heimatlandes.
Es ist wichtig, das spezifische Abkommen zwischen der Schweiz und Ihrem Wohnsitzland zu prüfen und die Neuenburger Steuerbescheide und Quittungen als Nachweis für die gezahlten Schweizer Steuern aufzubewahren.
6. Schweizer Steuervertreter
Gebietsfremde müssen in der Regel eine Schweizer Korrespondenzadresse oder einen Steuervertreter für den Verkehr mit den Neuenburger Steuerbehörden bestellen.
- Schweizer Treuhänder, Steuerberater oder Rechtsanwälte können als Bevollmächtigte auftreten.
- Der amtliche Schriftverkehr und die Bescheide werden hauptsächlich in französischer Sprache erstellt.
- Die Einschaltung eines Vertreters hilft bei der Einhaltung von Fristen, bei sprachlichen Problemen und bei eventuellen Einsprüchen oder Beschwerden.
7. Ablage und Einhaltung
Nicht ansässige Eigentümer von Immobilien oder Geschäftsvermögen in Neuenburg reichen eine beschränkte Schweizer Steuererklärung die das Einkommen und das Vermögen in der Schweiz betreffen. Der Vermögenssteueranteil konzentriert sich auf das in Neuenburg gelegene steuerpflichtige Nettovermögen am 31. Dezember.
- Amtliche Bestätigung des Steuerwerts der Immobilie (fiskalische Wertigkeit)
- Hypotheken- und Darlehensbestätigungen zum Jahresende
- Aufstellung der Mieteinnahmen und -ausgaben für vermietete Immobilien
- Unternehmensbilanz und Vermögensaufstellungen bei Vorhandensein einer Neuenburger Betriebsstätte
Die Einreichungsfristen entsprechen weitgehend denen für gebietsansässige Steuerpflichtige. Verlängerungen sind in der Regel auf Antrag möglich, der häufig über einen Schweizer Vertreter gestellt wird.
8. Beispiel - Nichtansässiger Eigentümer von Wohneigentum
Profil: Wohnhaft in Frankreich, besitzt eine Wohnimmobilie in Neuchâtel.
- Steuerlicher Wert (valeur fiscale): 750.000 CHF
- Saldo der Hypothek: CHF 480'000
- Kombinierter kantonaler/kommunaler Multiplikator (illustrativ): 1,50 (150 % der einfachen Steuer)
Schritt 1 - Steuerpflichtiges Nettovermögen: CHF 750.000 - CHF 480.000 = CHF 270.000
Schritt 2 - Einfache Vermögenssteuer (illustrativer progressiver Satz): 3,2‰ von 270'000 CHF = 864 CHF
Schritt 3 - Anwendung von Multiplikatoren: CHF 864 × 1,50 = CHF 1.296
→ Indikative effektive Belastung von etwa 0,48 % des steuerpflichtigen Nettovermögens (nur zur Veranschaulichung; die tatsächlichen Sätze hängen vom Jahr und der Gemeinde ab).
9. Beendigung der Neuenburger Steuerpflicht
Die Vermögenssteuerpflicht in Neuenburg endet in der Regel, wenn die Liegenschaft oder das Geschäftsvermögen im Kanton verkauft, übertragen oder anderweitig veräußert wird. A endgültige beschränkte Steuererklärung müssen eingereicht und die verbleibenden Vermögens- und Grundstücksgewinnsteuern beglichen werden.
Das Finanzamt Neuenburg sollte umgehend über die Veräußerung informiert werden, um weitere Veranlagungen auf der Grundlage veralteter Eigentumsdaten zu vermeiden.
10. Einblicke in die Planung für Nichtansässige
- Holen Sie vor dem Erwerb einer Immobilie eine Schätzung des Neuenburger Steuerwerts und der lokalen Multiplikatoren ein.
- Stimmen Sie die Struktur der Hypotheken und die Verteilung der Schulden mit Ihrer allgemeinen grenzüberschreitenden Vermögens- und Nachlassplanung ab.
- Prüfen Sie, wie die Neuenburger Vermögenssteuer mit den Vorschriften des Heimatlandes und den einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen zusammenwirkt.
- Beauftragen Sie einen Schweizer Steuervertreter mit der Verwaltung der Unterlagen, der Koordinierung mit Ihrem Berater im Heimatland und der Abwicklung der französischsprachigen Korrespondenz.
