Nicht ansässig Gebietsfremde

Tessiner Vermögenssteuer Leitfaden für Nichtansässige

Tessiner Vermögenssteuer: Leitfaden für Nichtansässige

Für Personen mit Wohnsitz im Ausland, die Immobilien oder Geschäftsvermögen im Tessin besitzen - Verständnis der beschränkten Steuerpflicht in der Schweiz, der kantonalen Bewertungsregeln und der Erleichterungen durch Abkommen.

Nichtansässige unterliegen der Tessiner Vermögenssteuer auf Vermögen, das wirtschaftlich mit dem Kanton verbunden. . In der Praxis betrifft diese beschränkte Steuerpflicht hauptsächlich Immobilien und Betriebsvermögen die im Tessin liegen, während ausländische Portfolios und bewegliches Vermögen im Ausland im Kanton nicht besteuert werden.

Dieser Leitfaden fasst den Anwendungsbereich, den Bewertungsrahmen und die Compliance-Anforderungen für das Steuerjahr 2025 für nicht im Kanton Tessin ansässige natürliche Personen mit Vermögen zusammen.


1. Umfang der beschränkten Steuerpflicht

Eine nicht im Kanton Tessin ansässige Person unterliegt der Tessiner Vermögenssteuer, wenn sie eines der folgenden Güter besitzt:

  • Wohn- oder Gewerbeimmobilien im Kanton Tessin
  • Im Tessin gelegene Grundstücke oder landwirtschaftliche Liegenschaften
  • Betriebsstätten oder feste Geschäftsräume (z.B. Werkstätten, Büros, Hotels, Restaurants, Geschäfte) im Kanton
  • Geschäftsvermögen, das einer Tessiner Zweigniederlassung, Betriebsstätte oder dem Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung zugeordnet ist

Vermögenswerte außerhalb der Schweiz - wie ausländische Wertpapiere, ausländische Immobilien und ausländische Bankkonten - sind von der Tessiner Vermögensbemessungsgrundlage ausgeschlossen, obwohl sie im Wohnsitzstaat für die Steuerprogression oder die Berichterstattung relevant sein können.

2. Bemessungsgrundlage

Das Tessin wendet kantonale Bewertungsregeln an, die mit dem Bundesrecht harmonisiert sind, aber lokal von der kantonalen Steuerverwaltung umgesetzt werden:

  • Immobilien: Kantonaler Steuerwert (fiskalischer Wert / Steuerwert), die im Allgemeinen unter dem Marktwert liegen und von der Tessiner Steuerbehörde festgelegt werden
  • Wertpapiere und Bankvermögen: Steuerwert am Jahresende unter Verwendung der offiziellen Steuerwertlisten des Bundes und der Devisenkurse
  • Geschäftsvermögen: Buchwert oder beizulegender Zeitwert nach Schweizer Rechnungslegungsstandards, gegebenenfalls mit tessinspezifischen Anpassungen
  • Vorsorgevermögen: Kapital aus der beruflichen Vorsorge und der Säule 3a ist in der Regel bis zur Auszahlung von der Vermögenssteuer befreit

Der Steuerwert für Immobilien spiegelt einen Bruchteil des Marktwerts wider, der sich nach Lage, Nutzung und Art der Immobilie richtet. Für weitere technische Details zur Bewertung in diesem Kanton siehe Regeln für die Bewertung.

3. Schuldzuweisung

Die Schuldenzuteilung für Gebietsfremde im Tessin folgt dem schweizerischen Prinzip der wirtschaftlicher Zusammenhang kombiniert mit einer proportionalen Zuteilung:

  • Hypotheken, die auf Tessiner Grundstücken lasten, sind vom steuerlichen Wert dieser Grundstücke abzugsfähig.
  • Andere Schulden sind nur insoweit abzugsfähig, als sie wirtschaftlich mit schweizerischen Vermögenswerten verbunden oder anteilig zugeordnet werden können.
  • Besitzt der Steuerpflichtige Immobilien in mehreren Schweizer Kantonen, so wird die Gesamtschuld auf die Kantone entsprechend dem relativen Steuerwert dieser Vermögenswerte aufgeteilt.

Schuldzinsen sind einkommenssteuerrelevant und werden unter Bezugnahme auf die in der Schweiz belegenen Vermögenswerte und Einkünfte, einschließlich der interkantonalen Zuweisung, auf die verschiedenen Rechtsordnungen aufgeteilt.

4. Freibeträge und Ausnahmeregelungen

Nicht im Tessin ansässige Steuerpflichtige tun im Allgemeinen nicht in den Genuss aller persönlichen Freibeträge und Sozialabzüge kommen, die gebietsansässigen Personen gewährt werden. Bestimmte Gegenstände sind jedoch in der Regel von der Vermögensteuer-Bemessungsgrundlage ausgeschlossen:

  • Steuerbefreites Vorsorgekapital (2. Säule und Säule 3a) bis zum Vorbezug
  • Normaler Hausrat und persönliche Gegenstände
  • Kleinere technische Ausnahmen nach harmonisiertem kantonalem Recht erforderlich

Für Gebietsfremde wird die effektive Tessiner Vermögenssteuerbelastung vor allem durch den Steuerwert der Liegenschaft, die kantonalen und kommunalen Steuertarife und die Schuldenverteilung bestimmt.

5. Doppelbesteuerungsabkommen

Nach den Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz ist die Besteuerung von unbewegliches Vermögen wird in der Regel dem Staat zugewiesen, in dem sich die Immobilie befindet. Folglich behält das Tessin das Recht, im Kanton gelegene Immobilien und damit verbundene Geschäftsräume zu besteuern, auch wenn der Eigentümer im Ausland ansässig ist.

Die Hilfe wird in der Regel im Wohnsitzland gewährt:

  • Freistellung mit Progression, oder
  • Ausländische Steuergutschrift für die Tessiner Vermögenssteuer gegen die Vermögens- oder Grundsteuer des Heimatlandes.

Es ist wichtig, das spezifische Abkommen zwischen der Schweiz und Ihrem Wohnsitzland zu prüfen und die Tessiner Steuerbescheide und Quittungen als Nachweis für die gezahlten Schweizer Steuern aufzubewahren.

6. Schweizer Steuervertreter

Gebietsfremde müssen in der Regel eine Schweizer Korrespondenzadresse oder einen Steuervertreter für den Verkehr mit den Tessiner Steuerbehörden bestellen.

  • Schweizer Treuhänder, Steuerberater oder Rechtsanwälte können als Bevollmächtigte auftreten.
  • Der amtliche Schriftverkehr und die Bescheide werden in der Regel in italienischer Sprache erstellt.
  • Die Einschaltung eines Vertreters hilft bei der Einhaltung von Fristen, bei sprachlichen Problemen und bei eventuellen Einsprüchen oder Beschwerden.

7. Ablage und Einhaltung

Nicht ansässige Eigentümer von Immobilien oder Geschäftsvermögen im Tessin müssen eine beschränkte Schweizer Steuererklärung die das Einkommen und das Vermögen in der Schweiz betreffen. Der Vermögenssteueranteil konzentriert sich auf das im Tessin gelegene steuerpflichtige Nettovermögen am 31. Dezember.

  • Amtliche Bestätigung des Steuerwerts der Immobilie (fiskalischer Wert / Steuerwert)
  • Hypotheken- und Darlehensbestätigungen zum Jahresende
  • Aufstellung der Mieteinnahmen und -ausgaben für vermietete Immobilien
  • Unternehmensbilanz und Vermögensaufstellungen, wenn eine Tessiner Betriebsstätte besteht

Die Einreichungsfristen entsprechen weitgehend denen für gebietsansässige Steuerpflichtige. Verlängerungen sind in der Regel auf Antrag möglich, der häufig über einen Schweizer Vertreter gestellt wird.

8. Beispiel - Nichtansässiger Eigentümer von Wohneigentum

Profil: Wohnhaft in Italien, besitzt eine Wohnimmobilie im Kanton Tessin.

  • Steuerlicher Wert (valore fiscale): 850.000 CHF
  • Hypothekensaldo: CHF 550'000
  • Kombinierter kantonaler/kommunaler Multiplikator (illustrativ): 1,50 (150 % der einfachen Steuer)

Schritt 1 - Steuerpflichtiges Nettovermögen: CHF 850.000 - CHF 550.000 = CHF 300.000
Schritt 2 - Einfache Vermögenssteuer (illustrativer progressiver Satz): 3,0‰ von 300'000 CHF = 900 CHF
Schritt 3 - Anwendung von Multiplikatoren: CHF 900 × 1,50 = CHF 1.350
→ Indikative effektive Belastung von etwa 0,45 % des steuerpflichtigen Nettovermögens (nur zur Veranschaulichung; die tatsächlichen Sätze hängen vom Jahr und der Gemeinde ab).

Tipp: Im Tessin ist das Zusammenspiel der Immobilien fiskalischer Wert, progressive Vermögenssteuersätze und lokale Multiplikatoren bedeutet, dass sowohl die Bewertung als auch die Finanzierungsstruktur wichtige Planungshebel für gebietsfremde Eigentümer sind.

9. Beendigung der Tessiner Steuerpflicht

Die Vermögenssteuerpflicht im Tessin endet in der Regel, wenn die Liegenschaft oder das Geschäftsvermögen im Kanton verkauft, übertragen oder anderweitig veräussert wird. A endgültige beschränkte Steuererklärung müssen eingereicht und die verbleibenden Vermögens- und Grundstücksgewinnsteuern beglichen werden.

Das Tessiner Steueramt sollte umgehend über die Veräußerung informiert werden, um weitere Veranlagungen auf der Grundlage veralteter Eigentumsdaten zu vermeiden.

10. Einblicke in die Planung für Nichtansässige

  • Holen Sie vor dem Erwerb einer Immobilie eine Schätzung des Tessiner Steuerwerts und der lokalen Multiplikatoren ein.
  • Stimmen Sie die Struktur der Hypotheken und die Verteilung der Schulden mit Ihrer allgemeinen grenzüberschreitenden Vermögens- und Nachlassplanung ab.
  • Prüfen Sie, wie die Tessiner Vermögenssteuer mit den Vorschriften des Heimatlandes und den einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen zusammenspielt.
  • Beauftragen Sie einen Schweizer Steuervertreter mit der Verwaltung der Unterlagen, der Koordinierung mit Ihrem Berater im Heimatland und der Abwicklung der Korrespondenz in italienischer Sprache.
Nächste: Für umfassendere Überlegungen zur Strukturierung und zum Wohnsitz, siehe Planungsstrategien.