Grundsteuerleitfaden Schweiz Leitfaden zur Schweizer Grundsteuer

Leitfaden zur Schweizer Grundsteuer

Leitfaden zur Schweizer Grundsteuer

Die Schweiz hat keine föderale Vermögenssteuer, aber mehrere kantonale/kommunale Steuern gelten für Immobilien: (1) jährliche Grundsteuer (Liegenschaftssteuer) in vielen Kantonen, (2) die Eigenmietwert bei Eigenheimbesitzern als Einkommen besteuert werden, (3) Grunderwerbsteuer beim Kauf/Verkauf (kantonal), und (4) Kapitalertragssteuer auf Grundbesitz bei Veräußerung (kantonal).

1) Steuerbehörde & Anwendungsbereich

Die Besteuerung von Immobilien spiegelt die föderale Struktur der Schweiz wider: Die Kantone legen die meisten Regeln fest und die Gemeinden wenden oft Multiplikatoren an. Erwarten Sie erhebliche Unterschiede je nach Kanton und sogar je nach Gemeinde.

2) Wer wird besteuert?

Anwohner Schweizer und ausländische Immobilien für die Einkommens-/Vermögenssteuer melden. Nicht-Einwohner auf in der Schweiz gelegene Immobilien besteuert werden (z.B. lokale Grundsteuern, Grundstücksgewinnsteuer) und in der Regel begrenzte Schweizer Steuererklärungen im Zusammenhang mit der Immobilie abgeben.

3) Die jährliche Grundsteuer (Liegenschaftssteuer)

Viele (aber nicht alle) Kantone erheben eine jährliche Grundsteuer auf den steuerpflichtigen Wert von Grundstücken. Typische kombinierte Steuersätze sind etwa 0,01%-0,30% des steuerpflichtigen Werts der Immobilie, die jährlich vom Kanton und/oder der Gemeinde in Rechnung gestellt werden. Mehrere Kantone machen nicht erheben diese Steuer (z.B. Zürich), während einige wenige spezielle Mindeststeuerregelungen anwenden (z.B. in Teilen der Zentralschweiz).

Anders als die Vermögenssteuer ist die jährliche Vermögenssteuer im Allgemeinen nicht den Abzug von Hypothekenschulden zu ermöglichen; er zielt auf den Wert der Immobilie selbst ab.

4) Unterstellter Mietwert (Eigenmietwert)

Eigennutzer werden mit einer fiktiven Miete besteuert (in der Regel 60-70% der Marktmiete) als Einkommen. Im Gegenzug sind die Hypothekenzinsen und der zulässige Unterhalt abzugsfähig (vorbehaltlich der sich entwickelnden föderalen/kantonalen Regeln).

Aktuelle Reform (Abstimmung am 28. September 2025): ein föderales Paket würde die Besteuerung des Eigenmietwerts abschaffen und die entsprechenden Abzüge einschränken; es ist mit einer Verfassungsänderung verbunden, die kantonale Steuern auf Zweitwohnungen ermöglicht. Das Ergebnis wird die künftige Behandlung von Hauseigentümern auf nationaler Ebene bestimmen.

5) Grunderwerbsteuer (Handänderungssteuer)

Viele Kantone erheben eine Steuer auf Eigentumsänderungen, die oft zwischen Käufer und Verkäufer geteilt wird, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Einige Kantone erheben stattdessen nur administrative Transfergebühren, und ein Kanton (Schwyz) erhebt in der Regel weder eine Übertragungssteuer noch eine Gebühr. Die Steuersätze variieren stark und liegen ungefähr zwischen ~0,1% bis zu ~3% des Kaufpreises je nach Kanton und Geschäft.

Kantone ohne Übertragung Steuer (Gebühr statt) Anmerkungen
Aargau, Glarus, Schaffhausen, Tessin, Uri, Zug, Zürich Erheben Sie eine Vermögensübertragung Gebühr statt einer Steuer
Schwyz Keine Übertragungssteuer oder -gebühr (typischer Ausgangspunkt; prüfen Sie die lokale Praxis)

Notar- und Grundbuchgebühren fallen in allen Kantonen an und sind von jeder Steuer getrennt.

6) Grunderwerbssteuer (Grundstückgewinnsteuer)

Gewinne aus dem Verkauf von Schweizer Immobilien werden mit dem kantonal/kommunal typischerweise auf einer Skala, die mit der Größe der Verstärkung zunimmt, aber vermindert mit Haltefrist (Antispekulationsdesign). Transaktionskosten und bestimmte Investitionen können den steuerpflichtigen Gewinn nach den kantonalen Vorschriften reduzieren.

7) Abzüge & praktische Punkte

  • Einkommenssteuerseite: Hypothekenzinsen und Instandhaltung (und manchmal auch energiesparende Renovierungen) sind vom Eigenmietwert abzugsfähig; die Regeln variieren und können sich mit der Reform ändern.
  • Vermögenssteuer: Immobilien sind Teil des Nettovermögens und unterliegen somit der Vermögenssteuer; Hypotheken reduzieren das steuerpflichtige Vermögen.
  • Nicht-Residenten: Rechnen Sie mit lokalen Meldepflichten für Mieteinnahmen und Immobiliengewinne; beim Verkauf können Einbehaltungen oder Garantien anfallen.

8) Einseitige Zusammenfassung

Steuer / Artikel Wer erhebt? Typischer Bereich Wann es gilt / Anmerkungen
Jährliche Grundsteuer (Liegenschaftssteuer) Kanton/Gemeinde (nicht alle Kantone) ~0,01%-0,30% des steuerpflichtigen Wertes Jährlich auf den Immobilienwert; existiert in vielen Kantonen, aber nicht in allen (z.B. nicht in Zürich). Hypothekenschulden sind im Allgemeinen nicht abzugsfähig.
Kalkulatorischer Mietwert Föderale + kantonale Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer ~60-70% der Marktmiete (fiktiv) Eigennutzer werden auf die fiktive Miete besteuert; Abzüge für Hypothekenzinsen/Unterhalt sind möglich; die Reformabstimmung am 28. September 2025 könnte sie abschaffen.
Grunderwerbsteuer Kantonal/Gemeinschaftlich ~0,1%-~3% des Preises (oder der Gebühr) Fällig bei Eigentumswechsel; einige Kantone verwenden stattdessen Gebühren; Schwyz erhebt im Allgemeinen keine von beiden.
Immobilien-Kapitalertragssteuer Kantonal/Gemeinschaftlich Progressiv; nimmt mit der Haltedauer ab Gilt für Gewinne aus dem Verkauf von Schweizer Immobilien; Methoden und Erleichterungen variieren je nach Kanton.

Alle Angaben sind Richtwerte; prüfen Sie immer die aktuellen kantonalen und kommunalen Verzeichnisse, in denen sich die Immobilie befindet.

Möchten Sie einen kantonsspezifischen Anhang (genaue Tariftabellen, Multiplikatoren und den aktuellen Stand der Reform)? Ich kann diese auf Anfrage pro Kanton hinzufügen.

Schweizer Grundsteuer - Häufig gestellte Fragen

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