Leitfaden zur Schweizer Grundsteuer
Leitfaden zur Schweizer Grundsteuer
Die Schweiz hat keine föderale Vermögenssteuer, aber mehrere kantonale/kommunale Steuern gelten für Immobilien: (1) jährliche Grundsteuer (Liegenschaftssteuer) in vielen Kantonen, (2) die Eigenmietwert bei Eigenheimbesitzern als Einkommen besteuert werden, (3) Grunderwerbsteuer beim Kauf/Verkauf (kantonal), und (4) Kapitalertragssteuer auf Grundbesitz bei Veräußerung (kantonal).
1) Steuerbehörde & Anwendungsbereich
Die Besteuerung von Immobilien spiegelt die föderale Struktur der Schweiz wider: Die Kantone legen die meisten Regeln fest und die Gemeinden wenden oft Multiplikatoren an. Erwarten Sie erhebliche Unterschiede je nach Kanton und sogar je nach Gemeinde.
2) Wer wird besteuert?
Anwohner Schweizer und ausländische Immobilien für die Einkommens-/Vermögenssteuer melden. Nicht-Einwohner auf in der Schweiz gelegene Immobilien besteuert werden (z.B. lokale Grundsteuern, Grundstücksgewinnsteuer) und in der Regel begrenzte Schweizer Steuererklärungen im Zusammenhang mit der Immobilie abgeben.
3) Die jährliche Grundsteuer (Liegenschaftssteuer)
Viele (aber nicht alle) Kantone erheben eine jährliche Grundsteuer auf den steuerpflichtigen Wert von Grundstücken. Typische kombinierte Steuersätze sind etwa 0,01%-0,30% des steuerpflichtigen Werts der Immobilie, die jährlich vom Kanton und/oder der Gemeinde in Rechnung gestellt werden. Mehrere Kantone machen nicht erheben diese Steuer (z.B. Zürich), während einige wenige spezielle Mindeststeuerregelungen anwenden (z.B. in Teilen der Zentralschweiz).
Anders als die Vermögenssteuer ist die jährliche Vermögenssteuer im Allgemeinen nicht den Abzug von Hypothekenschulden zu ermöglichen; er zielt auf den Wert der Immobilie selbst ab.
4) Unterstellter Mietwert (Eigenmietwert)
Eigennutzer werden mit einer fiktiven Miete besteuert (in der Regel 60-70% der Marktmiete) als Einkommen. Im Gegenzug sind die Hypothekenzinsen und der zulässige Unterhalt abzugsfähig (vorbehaltlich der sich entwickelnden föderalen/kantonalen Regeln).
Aktuelle Reform (Abstimmung am 28. September 2025): ein föderales Paket würde die Besteuerung des Eigenmietwerts abschaffen und die entsprechenden Abzüge einschränken; es ist mit einer Verfassungsänderung verbunden, die kantonale Steuern auf Zweitwohnungen ermöglicht. Das Ergebnis wird die künftige Behandlung von Hauseigentümern auf nationaler Ebene bestimmen.
5) Grunderwerbsteuer (Handänderungssteuer)
Viele Kantone erheben eine Steuer auf Eigentumsänderungen, die oft zwischen Käufer und Verkäufer geteilt wird, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Einige Kantone erheben stattdessen nur administrative Transfergebühren, und ein Kanton (Schwyz) erhebt in der Regel weder eine Übertragungssteuer noch eine Gebühr. Die Steuersätze variieren stark und liegen ungefähr zwischen ~0,1% bis zu ~3% des Kaufpreises je nach Kanton und Geschäft.
| Kantone ohne Übertragung Steuer (Gebühr statt) | Anmerkungen |
|---|---|
| Aargau, Glarus, Schaffhausen, Tessin, Uri, Zug, Zürich | Erheben Sie eine Vermögensübertragung Gebühr statt einer Steuer |
| Schwyz | Keine Übertragungssteuer oder -gebühr (typischer Ausgangspunkt; prüfen Sie die lokale Praxis) |
Notar- und Grundbuchgebühren fallen in allen Kantonen an und sind von jeder Steuer getrennt.
6) Grunderwerbssteuer (Grundstückgewinnsteuer)
Gewinne aus dem Verkauf von Schweizer Immobilien werden mit dem kantonal/kommunal typischerweise auf einer Skala, die mit der Größe der Verstärkung zunimmt, aber vermindert mit Haltefrist (Antispekulationsdesign). Transaktionskosten und bestimmte Investitionen können den steuerpflichtigen Gewinn nach den kantonalen Vorschriften reduzieren.
7) Abzüge & praktische Punkte
- Einkommenssteuerseite: Hypothekenzinsen und Instandhaltung (und manchmal auch energiesparende Renovierungen) sind vom Eigenmietwert abzugsfähig; die Regeln variieren und können sich mit der Reform ändern.
- Vermögenssteuer: Immobilien sind Teil des Nettovermögens und unterliegen somit der Vermögenssteuer; Hypotheken reduzieren das steuerpflichtige Vermögen.
- Nicht-Residenten: Rechnen Sie mit lokalen Meldepflichten für Mieteinnahmen und Immobiliengewinne; beim Verkauf können Einbehaltungen oder Garantien anfallen.
8) Einseitige Zusammenfassung
| Steuer / Artikel | Wer erhebt? | Typischer Bereich | Wann es gilt / Anmerkungen |
|---|---|---|---|
| Jährliche Grundsteuer (Liegenschaftssteuer) | Kanton/Gemeinde (nicht alle Kantone) | ~0,01%-0,30% des steuerpflichtigen Wertes | Jährlich auf den Immobilienwert; existiert in vielen Kantonen, aber nicht in allen (z.B. nicht in Zürich). Hypothekenschulden sind im Allgemeinen nicht abzugsfähig. |
| Kalkulatorischer Mietwert | Föderale + kantonale Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer | ~60-70% der Marktmiete (fiktiv) | Eigennutzer werden auf die fiktive Miete besteuert; Abzüge für Hypothekenzinsen/Unterhalt sind möglich; die Reformabstimmung am 28. September 2025 könnte sie abschaffen. |
| Grunderwerbsteuer | Kantonal/Gemeinschaftlich | ~0,1%-~3% des Preises (oder der Gebühr) | Fällig bei Eigentumswechsel; einige Kantone verwenden stattdessen Gebühren; Schwyz erhebt im Allgemeinen keine von beiden. |
| Immobilien-Kapitalertragssteuer | Kantonal/Gemeinschaftlich | Progressiv; nimmt mit der Haltedauer ab | Gilt für Gewinne aus dem Verkauf von Schweizer Immobilien; Methoden und Erleichterungen variieren je nach Kanton. |
Alle Angaben sind Richtwerte; prüfen Sie immer die aktuellen kantonalen und kommunalen Verzeichnisse, in denen sich die Immobilie befindet.
Schweizer Grundsteuer - Häufig gestellte Fragen
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Nein. Die Schweiz hat keine föderale Vermögenssteuer. Die Besteuerung von Grundstücken wird auf den kantonal Ebene, wobei die Gemeinden oft Multiplikatoren anwenden. Zu den wichtigsten Komponenten gehören: (a) eine jährliche Grundbesitz-/Grundstückssteuer (Liegenschaftssteuer) in vielen Kantonen, (b) Besteuerung der Eigenmietwert für Eigenheimbesitzer als Teil der Einkommensteuer, (c) Grunderwerbsteuer über Eigentumsveränderungen in vielen Kantonen und (d) Kapitalertragssteuer auf Grundbesitz zum Verkauf.
Mehr als die Hälfte der Kantone erhebt eine jährliche Liegenschaftssteuer auf den steuerpflichtigen Wert von Immobilien, in der Regel in der Größenordnung von ~0,01%-0,30%. Ein paar Kantone nicht diese Steuer erheben (zum Beispiel, Zürich) und verlassen sich stattdessen auf die Einkommens-/Vermögenssteuer und andere Gebühren. Überprüfen Sie immer den Kanton und die Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet.
Eigennutzer werden mit einer fiktiven Miete besteuert (in der Regel ~60-70% der Marktmiete). Dieser Betrag ist enthalten als steuerpflichtiges Einkommen. Im Gegenzug, Hypothekenzinsen und zulässige Wartung/Renovierungsabzüge können geltend gemacht werden (die Regeln sind je nach Kanton unterschiedlich). Es wurde eine föderale Reform vorgeschlagen, die den Eigenmietwert abschaffen könnte; verfolgen Sie die aktuelle Gesetzgebung, bevor Sie planen.
Viele Kantone erheben eine Grunderwerbsteuer wenn eine Immobilie den Besitzer wechselt. Die Tarife und Grundlagen variieren je nach Kanton und Gemeinde, und die Kosten können vom Käufer, vom Verkäufer oder geteilt getragen werden - oft wie im Vertrag vereinbart. Einige Kantone erheben Verwaltungsgebühren statt einer Steuer, und einige wenige erheben weder das eine noch das andere; Notar- und Grundbuchgebühren werden überall erhoben.
Gewinne aus dem Verkauf von Schweizer Immobilien werden in der Regel von der Schweiz besteuert. Kanton/Gemeinde über ein spezielles Grundstücksgewinnsteuer. Die Systeme sind in der Regel progressiv nach Gewinngröße und bieten Zinssenkungen für längere Haltedauern. Transaktionskosten und Investitionen in werterhaltende Verbesserungen können den steuerpflichtigen Gewinn nach den kantonalen Vorschriften oft verringern. Einige Kantone erlauben Zahlungsaufschub wenn Sie ein selbst genutztes Haus ersetzen.
Zu den gängigen Strategien gehören die Modellierung von Kantons-/Gemeindeentscheidungen, das Verständnis von Bewertungsregeln und die Optimierung von Schuldenverteilung (Hypothekenverschuldung) über Vermögens- und Einkommenssteuern. Für US-Bürger sind die Schweizer Vermögenssteuern in der Regel nicht ausländische Steuergutschriften, die auf die U.S.-Einkommenssteuer angerechnet werden können, aber Schweizer Mieteinnahmen und gewinnt in den U.S.A. meldepflichtig sind; ausländische Konten, die mit dem Eigentum verbunden sind, können eine FBAR/FATCA Einreichungen. Suchen Sie koordinierte Beratung für die grenzüberschreitende Einhaltung von Vorschriften.
Haben Sie Fragen zur Schweizer Vermögenssteuer, zu Übertragungen oder zur Verkaufsplanung? Kontaktieren Sie uns für kantonsspezifische Beratung und grenzüberschreitende Unterstützung.

