Leitfaden zur Zürcher Erbschaftssteuer für Nichtansässige
Zuletzt aktualisiert am: 26. Oktober 2025 - Autor: Alexander Foelsche CPA (US), WP (DE), RE (CH)
Zürcher Erbschaftssteuer - Leitfaden für Nichtansässige
Für Nachlässe von Verstorbenen mit Wohnsitz außerhalb Zürich (oder außerhalb der Schweiz), die Folgendes besitzen Zürich-situs Vermögen. Auf dieser Seite erfahren Sie, wer eine Steuererklärung abgeben muss, was in Zürich steuerpflichtig ist, wie Sie die Berechnung auf Züricher Vermögen beschränken, Fristen und Verlängerungen, Zahlung und Steuerabrechnung sowie praktische Checklisten.
Müssen Sie einen Antrag als Nichtansässiger stellen?
Was zählt als Zürich-situs Eigentum?
| Asset-Typ | Von Zürich besteuert? | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Im Kanton Zürich gelegene Grundstücke | Ja | Wohnhäuser, Eigentumswohnungen, Grundstücke und Gewerbeimmobilien in Zürcher Gemeinden. |
| In Zürich aufbewahrte materielle persönliche Güter | Ja | Boote auf dem Zürichsee, Fahrzeuge, Ausrüstung, Kunst, die physisch in Zürich gelagert werden. |
| Immaterielle Vermögenswerte (Aktien, Anleihen, Bargeld, Maklergebühren) | Im Allgemeinen nein | Typischerweise außerhalb der Zürcher Basis für Nichtansässige, es sei denn, der Vermögenswert hat eine Geschäftssitz in Zürich. |
| Beteiligungen an Unternehmen (GmbH/AG/Personengesellschaftsanteile) | Im Allgemeinen nein | Wird als immaterielles Gut behandelt. Prüfen Sie nur, wenn ein spezifischer Zürcher Nexus/Geschäftssitz vorliegt. |
Wie Zurich die Steuer auf den Zürcher Anteil beschränkt
- Zürich-steuerpflichtiges Vermögen für einen Nichtansässigen umfasst nur Zurich-situs-Vermögenswerte, abzüglich der diesen Vermögenswerten zurechenbaren Abzüge (z.B. Zurich-Immobilienschulden, Verkaufskosten).
- Koordinierung: Wenn ausländische (nicht-schweizerische) Nachlass- oder Erbschaftssteuern anfallen, kann Zürich dennoch auf Züricher Vermögenswerte veranlagt werden; beanspruchen Sie die Befreiung von der Doppelbesteuerung nur dann, wenn dies durch Schweizer Gesetze/Verträge vorgesehen ist.
- Befreite Erben: Direkte Nachkommen sind in Zürich in der Regel befreit, aber Offenlegung müssen möglicherweise immer noch Freistellungen und Vermögenswerte dokumentieren.
Fazit: Berechnen Sie den Züricher Anteil genau; berücksichtigen Sie bei einem nicht in Zürich ansässigen Erblasser keine nicht-zürcherischen Vermögenswerte.
Fristen, Verlängerungen & Zahlung
| Artikel | Zeitmessung | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Erbschaftssteuererklärung fällig | 6 Monate nach dem Tod | Melden Sie sich bei der zuständigen Zürcher Behörde (kantonal oder kommunal) aufgrund des Zürcher Bezuges (letzter Wohnsitz oder Zürcher Eigentum). |
| Erweiterung zur Datei | Auf schriftliche Anfrage vor dem Fälligkeitstermin | Geben Sie die Gründe an (z.B. ausstehende Beurteilungen). Verlängerung der Frist für die Einreichung nicht die Frist für die Zahlung nach der Veranlagung verlängern. |
| Die Steuer zahlen | Bis zu dem Datum auf dem Feststellungsbescheid | Zurich setzt in der Regel eine Frist von ~30 Tagen für die Zahlung. Die Verzugszinsen fallen nach dem angegebenen Fälligkeitsdatum an. |
| Steuerliche Freigabe / Freigabe | Nach Bewertung/Zahlung | Fordern Sie eine Bescheinigung über die Einhaltung der Zürcher Erbschaftssteuer für Übertragungen, Grundbuchaktualisierungen oder Bankangelegenheiten an. |
Kernpunkte (Schwerpunkt Nicht-Einwohner)
Zurich Einreichungen & Dokumente
- Nachlasssteuererklärung - Erbschaftssteuererklärung für Zürcher Erbschaften.
- Erbenverzeichnis - Liste der Erben/Begünstigten mit Beziehungen und Kontakten.
- Bewertungspakete - Schätzungen für Züricher Immobilien; Erklärungen zum Nachweis des Standorts der Vermögenswerte.
- Vollmacht - wenn ein Vertreter in Zürich anmeldet.
- Antrag auf steuerliche Unbedenklichkeit - Bescheinigung nach Einreichung/Veranlagung/Zahlung.
Pfändungen im Ausland/Heimatland
- Nachlass-/Ernennungsurkunden und Testamente/Trusts aus dem Heimatland.
- Urkunden, Grundbuchauszüge und Schätzungen für Zürcher Immobilien.
- Nachweis des Belegenheitsortes für Sachwerte (Lagerung, Liegeplatz, Registrierung).
Fügen Sie bei Bedarf Übersetzungen bei; beachten Sie die Checkliste der Behörde auf Ihrer Mitteilung.
Schnelle Beispiele
Beispiel - Zürcher Wohnung für Kinder
Ein gebietsfremder Erblasser besitzt eine Wohnung in Zürich und ausländische Anlagen. Die Züricher Rendite umfasst nur die Wohnung (und die damit verbundenen Schulden/Kosten); ausländische Konten sind von der Zürcher Basis ausgeschlossen.
Beispiel - Boot auf dem Zürichsee an Neffe vertäut
Ein im Kanton gehaltenes Boot geht auf einen Neffen über. Das Boot ist ein zürcherisches Sachvermögen und wird in die Zürcher Berechnung einbezogen, auch wenn der Rest des Nachlasses im Ausland liegt.
Checkliste für die Anmeldung von Nichtansässigen
Dokumente
- Sterbeurkunde; Ernennungsurkunde des Heimatlandes; jede Zürcher Zusatzgenehmigung.
- Liste der Zürich-situs Vermögenswerte mit Bewertungen und Standortnachweisen.
- Testamente/Trusts; Begünstigtenermächtigungen; Übersetzungen nach Bedarf.
Berechnungen & Zeitmessung
- Berechnen Sie nur den Zürich-Anteil; wenden Sie die Ausnahmen pro Erbenklasse an.
- Ziel der 6-monatig Einreichungsfrist; Beantragung einer schriftliche Verlängerung wenn Beurteilungen ausstehen.
- Planen Sie für steuerliche Abfertigung wenn ein Verkauf oder eine Umbenennung nach der Einreichung erwartet wird.
FAQs - Nicht-ansässige Nachlässe
Werden Brokerage-Konten von Nichtansässigen besteuert?
Im Allgemeinen nein. Immaterielle Güter einer nicht ansässigen Person (z.B. Maklergeschäfte, Aktien, Bargeld) fallen in der Regel nicht in den Geltungsbereich von Zurich, es sei denn, sie haben einen Geschäftssitz in Zürich.
Muss ich einen Antrag stellen, wenn es keinen Züricher Besitz gibt?
Normalerweise nicht. Wenn der Erblasser kein Vermögen im Sinne des Zürcher Erbschaftssteuergesetzes hatte, ist eine Zürcher Erbschaftssteueranmeldung in der Regel nicht erforderlich. Überprüfen Sie die Titel und den Standort der Vermögenswerte sorgfältig.
Wie erhalte ich einen Nachweis für den Abschluss eines Verkaufs oder einer Übertragung?
Fordern Sie nach der Bewertung/Zahlung eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Züricher Behörde. Grundbuchamt, Banken und Käufer können dies für den Abschluss oder die Umschreibung verlangen.
Was ist, wenn eine Erbschaftssteuererklärung im Heimatland nicht erforderlich ist?
Für Züricher Vermögenswerte benötigen Sie möglicherweise noch eine Zürcher Anmeldung. Verwenden Sie die Aufstellungen/Gutachten Ihres Heimatlandes als Unterstützung und beantragen Sie eine Verlängerung der Zürcher Anmeldung, wenn die Bewertungen noch ausstehen.
