Zürcher Erbschaftssteuer-Rechner Zürcher Erbschaftssteuer-Rechner

Zürcher Erbschaftssteuer-Rechner

Zurich Erbschaftssteuer - Rechner

Zuletzt aktualisiert am: 26. Oktober 2025 - Autor: Alexander Foelsche CPA (US), WP (DE), RE (CH)

Zurich Erbschaftssteuer - Rechner

Dieser Schnellrechner schätzt die **Zürcher Erbschaftssteuer** anhand eines praktischen Modellansatzes: Wählen Sie den Wohnsitz, geben Sie den **Zürcher Erbschaftsanteil** ein (oder lassen Sie ihn ableiten), fügen Sie die Abzüge hinzu, legen Sie den **steuerpflichtigen Anteil** fest, der an nicht steuerbefreite Begünstigte geht, und wenden Sie einen **Annahmesatz** nach Erbenklasse an. Nur für Bildungszwecke - die tatsächliche Bewertung hängt von den kantonalen/kommunalen Vorschriften, den Befreiungen und der Dokumentation ab.

Achtung!. In Zürich, Ehepartner/eingetragener Partner und typischerweise direkte Nachkommen sind befreit. Andere Erbenklassen können zu kantonalen/kommunalen Tarifen besteuert werden. Mit diesem Tool können Sie daher (1) den **Anteil an steuerpflichtigen Erben** festlegen und (2) eine **Satzannahme** pro Klasse anwenden. Für **Nichtansässige** geben Sie nur Zürcher Vermögenswerte ein (z.B. Zürcher Immobilien/Sachwerte). Bei **Einwohnern** können Sie den Zähler um nicht-zürcherische Immobilien/Sachwerte reduzieren, um einen Zürcher Schwerpunkt zu simulieren.

Zurich Erbschaftssteuer - Schnellrechner

Berechnet sofort, während Sie tippen. Lernmodell; reale Fälle (Details zu Erbenklassen, kommunalen Zuschlägen, Auslandsvermögen, Zeitplan) können abweichen.

1) Verstorbener & Nachlass

2) Abzüge und Steuerbefreiungen

3) Begünstigte (steuerpflichtiger Anteil & Satz)

Tipp: Setzen Sie 0% für befreite Erben (Ehepartner/eingetragener Partner oder direkte Nachkommen).

4) Ergebnisse

Zürich-Fokus-Basis (Zähler)
CHF 0
Basis nach Abzug der Steuern
CHF 0
Steuerpflichtiger Anteil (nach Freibeträgen & Anteil)
CHF 0
Angewandte Rate
0.0%
Geschätzte Zürcher Erbschaftssteuer
CHF 0
Effektivzins auf Zürich-Fokus-Basis
0.00%
-

So verwenden Sie den Taschenrechner

1) Wohnsitz auswählen & Vermögenswerte eingeben
Wählen Sie Resident und geben Sie die weltweites Bruttovermögen; subtrahieren Sie alle Nicht-Zürich real/konkret für dieses Modell auf Zürich zu konzentrieren.
Wählen Sie Gebietsfremde und geben Sie nur Zürich-situs Immobilien/Sachwerte.
2) Abzüge/Freistellungen hinzufügen
Geben Sie Schulden/Verwaltung, Ehegatten-/Partnerunterstützung, wohltätige Vermächtnisse und den Anteil an direkte Nachkommen (in der Regel befreit), um die Bemessungsgrundlage zu verringern.
3) Zuteilung an steuerpflichtige Erben
Stellen Sie die % Aktie der (Post-Deduktions-) Basis, die an nicht freigestellt Begünstigte (z.B. Geschwister, Nichtverwandte). Verwenden Sie 0%, wenn alles an steuerbefreite Erben geht.
4) Legen Sie eine angenommene Rate fest
Wählen Sie eine Erbenklasse und passen Sie die angenommene Rate (%), um die kantonale/kommunale Praxis für diesen Fall widerzuspiegeln. Die Schätzung wendet diesen Satz auf den steuerpflichtigen Anteil an.
5) Lesen Sie die Ausgaben
Zürich-Fokus-Basis zeigt den Zähler für dieses Modell. Basis nach Abzug der Steuern spiegelt Ausnahmen/Abzüge wider. Steuerpflichtiger Anteil wendet Ihr % auf steuerpflichtige Erben an, und die Geschätzte Steuer verwendet Ihren Tarif.

Tipps & Einschränkungen

  • Dies ist eine Lehrkalkulator. Die Bewertung von Immobilien hängt von der kantonalen Gesetzgebung, der kommunalen Praxis, der Erbenklasse, den Befreiungen und den Nachweisen (Schätzungen, Beziehungsdokumente, Rechnungen) ab.
  • Ausgenommene Klassen: Ehegatten/eingetragene Lebenspartner und in der Regel direkte Nachkommen sind von der Steuer befreit; verwenden Sie die Eingaben, um diese Anteile aus der Steuerbemessungsgrundlage zu entfernen.
  • Fokus auf Nichtansässige: Nur Modell Zürich-situs Vermögenswerte (z.B. Zürcher Immobilien/Sachanlagen). Immaterielle Vermögenswerte von Nichtansässigen fallen in der Regel nicht in den Anwendungsbereich von Zürich, es sei denn, es wird ein Geschäftssitz begründet.
  • Dokumentation: Bewahren Sie Schätzungen, Grundbuchauszüge, Rechnungen und Beziehungsnachweise auf, da diese für Abzüge und Freistellungsanträge maßgeblich sind.

Keine Rechts- oder Steuerberatung. Bestätigen Sie die aktuellen Regeln von Zurich und alle kommunalen Modifikatoren für das Sterbedatum.

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