Leitfaden zur Genfer Erbschaftssteuer für Nichtansässige
Zuletzt aktualisiert am: 26. Oktober 2025 - Autor: Alexander Foelsche CPA (US), WP (DE), RE (CH)
Genfer Erbschaftssteuer - Leitfaden für Nichtansässige
Für Nachlässe von Verstorbenen mit Wohnsitz außerhalb Genf (oder außerhalb der Schweiz), die Eigentümer von Genf-Situs Vermögen. Auf dieser Seite erfahren Sie, wer einen Antrag stellen muss, was in Genf steuerpflichtig ist, wie Sie die Berechnung auf Genfer Vermögenswerte beschränken können, Fristen und Verlängerungen, Zahlung und Steuerabrechnung sowie praktische Checklisten.
Müssen Sie einen Antrag als Nichtansässiger stellen?
Was gilt als Geneva-situs Eigentum?
| Asset-Typ | Von Genf besteuert? | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Im Kanton Genf gelegene Grundstücke | Ja | Wohnhäuser, Eigentumswohnungen, Grundstücke und Gewerbeimmobilien in den Genfer Gemeinden. |
| In Genf aufbewahrtes materielles persönliches Eigentum | Ja | Fahrzeuge, Boote auf dem Genfer See (Genève), Ausrüstung, Kunst, die physisch in Genf gelagert wird. |
| Immaterielle Vermögenswerte (Aktien, Anleihen, Bargeld, Maklergebühren) | Im Allgemeinen nein | Normalerweise außerhalb der Genfer Basis für Nichtansässige, es sei denn, der Vermögenswert hat einen Geschäftssitz in Genf. |
| Beteiligungen an Unternehmen (SARL/SA/Partnerschaftsanteile) | Im Allgemeinen nein | Wird als immaterielles Gut behandelt. Durchsicht nur, wenn ein spezifischer Genfer Nexus/Geschäftssitz vorliegt. |
Wie Genf die Steuer auf den Genfer Anteil beschränkt
- Genfer steuerpflichtiges Vermögen für einen Nichtansässigen umfasst nur Genfer Vermögenswerte, abzüglich der diesen Vermögenswerten zurechenbaren Abzüge (z.B. Genfer Immobilienschulden, Verkaufskosten).
- Koordinierung: Wenn ausländische Nachlass-/Erbschaftssteuern anfallen, kann Genf trotzdem auf Genfer Vermögenswerte veranlagt werden; beantragen Sie eine Befreiung von der Doppelbesteuerung nur, wenn dies im Schweizer Recht/den Schweizer Verträgen vorgesehen ist.
- Befreite Erben: Ehepartner/eingetragene Lebenspartner und oft auch direkte Nachkommen profitieren von der Befreiung/Befreiung, aber Offenlegung müssen möglicherweise immer noch Freistellungen und Vermögenswerte dokumentieren.
Fazit: Berechnen Sie den Genfer Anteil genau; berücksichtigen Sie bei einem nicht-ansässigen Erblasser keine nicht-Genfer Vermögenswerte.
Fristen, Verlängerungen & Zahlung
| Artikel | Zeitmessung | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Erbschaftssteuererklärung fällig | 6 Monate nach dem Tod | Melden Sie sich bei der zuständigen Genfer Behörde (AFC oder kommunale Koordination) auf der Grundlage des Genfer Bezuges (letzter Wohnsitz oder Genfer Eigentum). |
| Erweiterung zur Datei | Auf schriftliche Anfrage vor dem Fälligkeitstermin | Geben Sie die Gründe an (z.B. ausstehende Beurteilungen). Verlängerung der Frist für die Einreichung nicht die Frist für die Zahlung nach der Veranlagung verlängern. |
| Die Steuer zahlen | Bis zu dem Datum auf dem Feststellungsbescheid | Genf setzt in der Regel ~30 Tage für die Zahlung fest. Die Verzugszinsen fallen nach dem angegebenen Fälligkeitsdatum an. |
| Steuerliche Freigabe / Bescheinigung | Nach Bewertung/Zahlung | Fordern Sie eine Bescheinigung über die Einhaltung der Genfer Erbschaftssteuer für Übertragungen, Aktualisierungen des Grundbuchs oder Bankangelegenheiten an. |
Kernpunkte (Schwerpunkt Nicht-Einwohner)
Genfer Anmeldungen & Dokumente
- Deklaration der Erbfolge - Erbschaftssteuererklärung für das Vermögen von Geneva-situs.
- Etat des héritiers / Erbenverzeichnis - Liste der Erben/Begünstigten mit Beziehungen und Kontakten.
- Bewertungspakete - Schätzungen für Genfer Eigentum; Erklärungen zum Nachweis des Standorts des Vermögens.
- Vollmacht - wenn ein Vertreter in Genf einreicht.
- Antrag auf steuerliche Unbedenklichkeit - Bescheinigung nach Einreichung/Veranlagung/Zahlung.
Pfändungen im Ausland/Heimatland
- Nachlass-/Ernennungsurkunden und Testament/Vertragsdokumente aus dem Heimatland.
- Urkunden, Grundbuchauszüge und Schätzungen für Genfer Immobilien.
- Nachweis des Belegenheitsortes für materielle Güter (Lagerung, Liegeplatz, Registrierung) in Genf.
Fügen Sie bei Bedarf Übersetzungen bei; beachten Sie die Checkliste der Behörde auf Ihrer Mitteilung.
Schnelle Beispiele
Beispiel - Genfer Wohnung für Kinder
Ein gebietsfremder Erblasser besitzt eine Genfer Wohnung und ausländische Anlagen. Die Genfer Steuererklärung umfasst nur die Wohnung (und die damit verbundenen Schulden/Kosten); ausländische Konten sind von der Genfer Basis ausgeschlossen.
Beispiel - Boot in Genf an Neffe vertäut
Ein im Kanton gehaltenes Boot geht auf einen Neffen über. Das Boot ist ein materielles Gut mit Genfer Status und wird in die Genfer Berechnung einbezogen, auch wenn der Rest des Nachlasses im Ausland liegt.
Checkliste für die Anmeldung von Nichtansässigen
Dokumente
- Sterbeurkunde; Ernennungsurkunde des Heimatlandes; jede Genfer Vollmacht.
- Liste der Genf-Situs Vermögenswerte mit Bewertungen und Standortnachweisen.
- Testament/Vertrag; Begünstigtenermächtigungen; Übersetzungen nach Bedarf.
Berechnungen & Zeitmessung
- Berechnen Sie nur den Genfer Anteil; wenden Sie die Ausnahmen pro Erbenklasse an.
- Ziel der 6-monatig Einreichungsfrist; Beantragung einer schriftliche Verlängerung wenn Beurteilungen ausstehen.
- Planen Sie für eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wenn ein Verkauf oder eine Umbenennung nach der Einreichung erwartet wird.
FAQs - Nicht-ansässige Nachlässe
Werden Brokerage-Konten von Nichtansässigen besteuert?
Im Allgemeinen nein. Immaterielle Güter eines Gebietsfremden (z.B. Maklergeschäfte, Aktien, Bargeld) fallen in der Regel nicht in den Anwendungsbereich von Geneva, es sei denn, sie haben einen Geschäftssitz in Genf.
Muss ich einen Antrag stellen, wenn es keinen Genfer Besitz gibt?
Normalerweise nicht. Wenn der Erblasser kein Genfer Vermögen besaß, ist eine Genfer Erbschaftssteueranmeldung in der Regel nicht erforderlich. Überprüfen Sie die Titel und den Standort der Vermögenswerte sorgfältig.
Wie erhalte ich einen Nachweis für den Abschluss eines Verkaufs oder einer Übertragung?
Fordern Sie nach der Bewertung/Zahlung eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Genfer Behörde. Grundbuchamt, Banken und Käufer können dies für den Abschluss oder die Umschreibung verlangen.
Was ist, wenn eine Erbschaftssteuererklärung im Heimatland nicht erforderlich ist?
Für Genfer Vermögenswerte benötigen Sie möglicherweise noch eine Genfer Anmeldung. Verwenden Sie die Aufstellungen/Gutachten aus Ihrem Heimatland zur Unterstützung und beantragen Sie eine Verlängerung der Genfer Anmeldung, wenn die Bewertungen noch nicht abgeschlossen sind.
