Basel-Stadt Erbschaftssteuer-Rechner Basel-Stadt Erbschaftssteuer-Rechner

Basel-Stadt Erbschaftssteuer-Rechner

Basel-Stadt Erbschaftssteuer - Rechner

Zuletzt aktualisiert am: 26. Oktober 2025 - Autor: Alexander Foelsche CPA (US), WP (DE), RE (CH)

Basel-Stadt Erbschaftssteuer - Rechner

Dieser schnelle Rechner schätzt Basel-Stadt Erbschaftssteuer mit Hilfe eines praktischen Modellierungsansatzes: Wählen Sie den Wohnsitz, geben Sie die Basel-situs Anteil (oder leiten Sie ihn ab), fügen Sie Abzüge hinzu, legen Sie den Anteil fest, der an steuerpflichtig (nicht steuerbefreit) Begünstigten, und wenden Sie eine angenommene Rate nach Erbenklasse. Nur für Bildungszwecke - die tatsächliche Bewertung hängt von den kantonalen/kommunalen Vorschriften, den Ausnahmen und den von der Behörde ausgestellten Unterlagen ab. Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt.

Achtung!. In Basel-Stadt, Ehepartner/eingetragener Partner und oft direkte Nachkommen kommen in den Genuss einer Steuerbefreiung/eines Steuerfreibetrags; andere Erbenklassen können zu kantonalen/kommunalen Sätzen besteuert werden. Mit diesem Tool können Sie daher (1) die Anteil für steuerpflichtige Erben und (2) eine Kursannahme nach Klasse. Für Nicht-Einwohner, nur eingeben Basel-situs Vermögenswerten (z. B. Basler Real-/Sachwerte). Für Einwohner, können Sie den Zähler um die nichtbaslerischen realen/tangiblen Werte reduzieren, um einen Baseler Schwerpunkt zu modellieren.

Basel-Stadt Erbschaftssteuer - Schnellrechner

Berechnet sofort, während Sie tippen. Übungsmodell; reale Fälle (Erbschaftsklasse, kommunale Zuschläge, grenzüberschreitende Probleme, Zeitplan) können abweichen.

1) Verstorbener & Nachlass

2) Abzüge und Steuerbefreiungen

3) Begünstigte (steuerpflichtiger Anteil & Satz)

Tipp: Setzen Sie 0% für befreite Erben (Ehepartner/eingetragener Partner oder direkte Nachkommen).

4) Ergebnisse

Basel-Fokus-Basis (Zähler)
CHF 0
Basis nach Abzug der Steuern
CHF 0
Steuerpflichtiger Anteil (nach Freibeträgen & Anteil)
CHF 0
Angewandte Rate
0.0%
Geschätzte Erbschaftssteuer Basel-Stadt
CHF 0
Effektiver Zinssatz auf der Baseler Bemessungsgrundlage
0.00%
-

So verwenden Sie den Taschenrechner

1) Wohnsitz auswählen & Vermögenswerte eingeben
Wählen Sie Resident und geben Sie die weltweites Bruttovermögen; subtrahieren Sie alle Nicht-Basel real/materiell für dieses Modell auf Basel zu konzentrieren.
Wählen Sie Gebietsfremde und geben Sie nur Basel-situs Immobilien/Sachwerte.
2) Abzüge/Freistellungen hinzufügen
Geben Sie Schulden/Verwaltung, Ehegatten-/Partnerunterstützung, wohltätige Vermächtnisse und den Anteil an direkte Nachkommen (oft befreit), um die Basis zu reduzieren.
3) Zuteilung an steuerpflichtige Erben
Stellen Sie die % Aktie der (Post-Deduktions-) Basis, die an nicht freigestellt Begünstigte (z.B. Geschwister, Nichtverwandte). Verwenden Sie 0%, wenn alles an steuerbefreite Erben geht.
4) Legen Sie eine angenommene Rate fest
Wählen Sie eine Erbenklasse und passen Sie die angenommene Rate (%), um die kantonale/kommunale Praxis für diesen Fall widerzuspiegeln. Die Schätzung wendet diesen Satz auf den steuerpflichtigen Anteil an.
5) Lesen Sie die Ausgaben
Basel-Fokus-Basis zeigt den Zähler für dieses Modell. Basis nach Abzug der Steuern spiegelt Ausnahmen/Abzüge wider. Steuerpflichtiger Anteil wendet Ihr % auf steuerpflichtige Erben an, und die Geschätzte Steuer verwendet Ihren Tarif.

Tipps & Einschränkungen

  • Dies ist eine Lehrkalkulator. Die Bewertung von Immobilien hängt von der kantonalen Gesetzgebung, der kommunalen Praxis, der Erbenklasse, den Freibeträgen und den Nachweisen (Schätzungen, Beziehungsdokumente, Rechnungen) ab.
  • Ausgenommene Klassen: Ehegatten/eingetragene Lebenspartner und oft auch direkte Nachkommen sind von der Steuer befreit; verwenden Sie die Eingaben, um diese Anteile aus der Steuerbemessungsgrundlage zu entfernen.
  • Fokus auf Nichtansässige: Nur Modell Basel-situs Vermögenswerte (z.B. Basel Real/Tangibles). Immaterielle Vermögenswerte von Gebietsfremden fallen in der Regel nicht in den Anwendungsbereich, es sei denn, es wird ein Geschäftssitz nachgewiesen.
  • Dokumentation: Bewahren Sie Schätzungen, Grundbuchauszüge, Rechnungen und Beziehungsnachweise auf, da diese für Abzüge und Freistellungsanträge maßgeblich sind.
  • Zeitpunkt der Zahlung: Planen Sie Liquidität für die Fälligkeitsdatum der Bewertung (oft ~30 Tage); nach diesem Datum fallen Verzugszinsen an.

Keine Rechts- oder Steuerberatung. Erkundigen Sie sich bei der Steuerverwaltung nach den aktuellen Regeln von Basel-Stadt und nach allfälligen kommunalen Modifikatoren für das Sterbedatum.

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