Genfer Freibeträge bei der Vermögenssteuer
Genfer Vermögenssteuer: Freibeträge und Abzüge
Wie Genf das steuerpflichtige Nettovermögen bestimmt - Freibeträge nach Steuerstatus, Kinderfreibeträge, abzugsfähige Verbindlichkeiten und Rentenbehandlung.
Genf erhebt eine Vermögenssteuer auf Nettovermögen zum 31. Dezember. Ihre Steuerbemessungsgrundlage entspricht dem Bruttovermögen (Bargeld, Wertpapiere, Immobilien, Geschäftsanteile, alternative Vermögenswerte) minus qualifiziert Zulagen und abzugsfähige Verbindlichkeiten. Für eine genaue und effiziente Bewertung ist es wichtig, dass diese Angaben richtig sind.
Auf dieser Seite wird der Genfer Standardansatz für natürliche Personen beschrieben, der die kantonale Gesetzgebung und Verwaltungspraxis widerspiegelt. Für Tarife und Gemeindekoeffizienten, siehe Tarife & Kommunale Koeffizienten.
Persönliche Freibeträge (Freibetragsschwellen)
Genf bietet eine persönlicher Grundfreibetrag (Freibetrag), der je nach Anmeldestatus variiert und wird vor dem progressiven kantonalen Tarif und dem kommunalen Koeffizienten angewendet. Außerdem gibt es einen Zuschlag pro unterhaltsberechtigtes Kind.
| Status der Einreichung | Zulage (indikativ) | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Einzeln | ≈ Grundfreigrenze | Unterhalb dieses Schwellenwerts wird keine Vermögenssteuer erhoben. |
| Verheiratet (gemeinsam) | ≈ Verdoppelung der einfachen Schwelle | Gemeinsame Veranlagung; breitere Klammern im kantonalen Tarif. |
| Pro unterhaltsberechtigtes Kind | Fester Aufpreis pro Kind | Wird zum Elterngeld hinzugerechnet; Nachweis der Unterhaltspflicht erforderlich. |
Die Zahlen sind Richtwerte für die Planung. Überprüfen Sie immer die von der Genfer Steuerverwaltung veröffentlichten Schwellenwerte für das laufende Jahr.
Schuldenabzüge (Passiva zum 31. Dezember)
Verbindlichkeiten, die rechtlich durchsetzbar, dokumentiert und ausstehend zum 31. Dezember die Bemessungsgrundlage der Vermögenssteuer zu verringern. Zu den üblichen abzugsfähigen Posten gehören:
- Hypotheken auf Genfer oder ausserkantonalen Liegenschaften (bei Multikantonalität anteilsmässig aufgeteilt)
- Bankkredite und Margenkredite (mit Verträgen und Saldenbestätigungen)
- Privatkredite mit schriftlichen Vereinbarungen und Zinsnachweisen
- Abgegrenzte/veranlagte fällige Steuern (Kanton/Bund) am Jahresende
Eventuelle oder nicht einklagbare Verpflichtungen (z. B. Bürgschaften) sind nicht abzugsfähig, solange sie nicht fällig und zahlbar sind.
Vorsorgevermögen (Säule 2 und 3a)
Vermögenswerte in Schweizerische berufliche Vorsorge (2. Säule) und gebundene Vorsorgekonten (Säule 3a) sind im Allgemeinen von der Vermögenssteuer befreit in Genf bis zum Rückzug. Ungebundene Ersparnisse (Säule 3b) bleiben Teil des steuerpflichtigen Vermögens.
Einkäufe in die Pensionskasse und Beiträge in die Säule 3a betreffen vor allem Einkommensteuer; Sie verringern nicht direkt die Bemessungsgrundlage der Vermögenssteuer. es sei denn, das Vermögen befindet sich am Jahresende in steuerbefreiten Pensionsfonds.
Bewertungsregeln, die sich auf die Bemessungsgrundlage auswirken
Genf folgt der gesamtschweizerischen Koordination für bestimmte Vermögensklassen und der kantonalen Praxis für andere:
- Börsennotierte Wertpapiere: die offiziellen, für Steuerzwecke akzeptierten Jahresendpreislisten verwenden.
- Immobilien (Genf): erklären die fiskalische Wertigkeit (amtlicher Schätzwert), der häufig unter dem Marktwert liegt.
- Private Unternehmen: die Schweizer Praktikermethode (Ertragskapitalisierung und Gewichtung des Nettoinventarwerts).
- Edelmetalle, Kunst, Alternativen: Zeitwert; Hausrat ist generell ausgenommen.
- Krypto-Assets: die anerkannten Referenzpreise vom 31. Dezember verwenden, sofern verfügbar.
Familienzugehörigkeit und eheliches Vermögen
Verheiratete Paare sind gemeinsam bewertet in Genf. Das Vermögen von unterhaltsberechtigten Kindern wird den Eltern zugerechnet. Werden Ehegatten aufgrund einer Trennung getrennt besteuert, wendet jeder den Alleinverdienerfreibetrag und die persönlichen Verbindlichkeiten an.
Während des Jahres erhaltene Schenkungen und Erbschaften werden in den Vermögensbestand zum 31. Dezember einbezogen, sofern sie nicht ausdrücklich ausgenommen sind. Stimmen Sie sich bezüglich des Zeitpunkts und der Form der Übertragungen mit den Genfer Schenkungs-/Erbschaftssteuerbestimmungen ab.
Erwartungen an die Dokumentation
Die Genfer Steuerverwaltung erwartet in der Regel folgende Angaben für den Vermögensteil:
- 31. Dezember Bank- und Wertpapierauszüge
- Hypothekensaldobestätigungen
- Private Darlehensverträge und Zinsabrechnungen
- Auszüge aus der Immobilienbewertung (fiskalische Wertigkeit)
- Vorsorgeübersichten (Säule 2 und 3a)
- Arbeitsblatt für die Bewertung von Privatunternehmen
- Offizielle FX-Tabelle für Nicht-CHF-Aktiva/Passiva
- Wertgutachten für bedeutende Kunstwerke/Sammlerstücke (falls zutreffend)
Einblicke in die Planung
- Verwenden Sie echte, gut dokumentierte Schulden Ihr Nettovermögen richtig einzuteilen; Zinskosten gegen Steuererleichterungen abzuwägen.
- Überprüfung Gemeindekoeffizienten bevor Sie innerhalb von Genf umziehen - kleine prozentuale Veränderungen können in höheren Klassen von Bedeutung sein.
- Hebelwirkung Vorsorgeeinrichtungen zur Absicherung (Einzahlungen in die 2. Säule / Einzahlungen in die Säule 3a) und zur Abstimmung mit der Einkommenssteuerplanung.
- Sicherstellen Bewertung spiegelt anerkannte Methoden wider - insbesondere für Privatunternehmen und Immobilien.
