Formulare & Fristen der Vermögenssteuer Schwyz
Schwyzer Vermögenssteuer: Formulare & Fristen
Wichtige Daten, E-Filing-Workflow, Verlängerungsmöglichkeiten, Zahlungsmodalitäten und Beweis-Checklisten für Privatpersonen im Kanton Schwyz.
In Schwyz wird die Vermögenssteuer zusammen mit der Steuererklärung eingereicht. persönliche Einkommensteuererklärung. . Der Kanton unterstützt E-Filing, online Erweiterungen, und einstellbar vorläufige Zahlungen. . Die kommunalen Multiplikatoren werden bei der Veranlagung und Abrechnung angewendet.
Zeitplan für die Einreichung (typischer Zyklus)
- Januar-Februar: Schwyz lädt zur Einreichung ein und öffnet das E-Filing-Modul.
- Ordentliches Fälligkeitsdatum: Typischerweise in März für das vorangegangene Steuerjahr (das genaue Datum wird jährlich festgelegt).
- Erweiterungsfenster: Beantragen Sie den Antrag online vor dem Fälligkeitsdatum; bei einer Verlängerung der Frist kann eine kurze Begründung oder ein Auftrag des Beraters erforderlich sein.
- Bewertung und Abrechnung: Vorläufige Rechnungen können ausgestellt werden; die abschließende Bewertung folgt die Überprüfung. Auf verspätete Zahlungen fallen Zinsen an.
Überprüfen Sie vor der Anmeldung auf dem offiziellen Schwyzer Portal immer die spezifischen Daten des laufenden Jahres.
Wie man in Schwyz anmeldet
1) e-Filing (empfohlen)
- Loggen Sie sich in das kantonale E-Filing-Portal ein.
- Vervollständigen Sie die Einkommenslisten und die Vermögensübersicht zum 31. Dezember (Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Wertberichtigungen).
- Laden Sie unterstützende PDFs (Bank-/Wertpapierauszüge, Bewertungsauszüge) hoch und reichen Sie sie elektronisch ein.
2) Papierrücksendung (falls vorhanden)
- Verwenden Sie die offiziellen Formulare für das betreffende Steuerjahr.
- Fügen Sie Kopien der Bescheinigungen bei; bewahren Sie die Originale in Ihren Akten auf.
- Per Post an die auf der Aufforderung zur Einreichung der Unterlagen angegebene Adresse oder nach Anweisung des Finanzamtes.
Erweiterungen
Wenn Sie den Antrag nicht bis zum regulären Fälligkeitstermin stellen können, reichen Sie eine Online-Antrag auf Verlängerung vor der Zeit. Erste Verlängerungen werden in der Regel gewährt; weitere Verlängerungen können eine kurze Erklärung oder die Vorlage eines Beraters erfordern.
- Frühzeitig beantragen: Verhindert Mahnungen und geschätzte Bewertungen.
- Mandat des Beraters: Ihr Vertreter kann in Ihrem Namen Verlängerungen beantragen und verfolgen.
- Sanktionen: Die Überschreitung von Fristen ohne eine genehmigte Verlängerung kann Gebühren und Verzugsschätzungen auslösen.
Vorläufige Zahlungen, Zinsen und Anpassungen
Schwyzer Themen vorläufige Raten die auf früheren Daten oder Schätzungen beruhen. Diese können Sie anpassen, wenn sich Ihr Einkommen oder Vermögen verändert hat. Nach der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung stellt der Kanton die Schlussrechnung. Auf verspätete Zahlungen werden Verzugszinsen in Höhe des kantonalen Zinssatzes erhoben.
- Zahlungshinweise: Verwenden Sie die QR/ISR-Referenz auf Ihrer Rechnung.
- Teilweise Zahlungen: Generell akzeptiert; bewahren Sie die Bestätigungsscheine auf.
- Einwände (Einsprache): Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, legen Sie innerhalb der auf dem Bescheid angegebenen Frist Einspruch ein.
Gebietsfremde mit Schwyzer-Situs-Vermögen
Gebietsfremde mit Eigentum in Schwyz Immobilien oder Betriebsvermögen einordnen begrenzte Rendite für Einkommen und Vermögen aus der Schweiz. In der Regel ist eine Schweizer Korrespondenzadresse oder ein Steuervertreter erforderlich. Siehe die Ratgeber für Nichtansässige.
Dokument-Checkliste (Bereich Vermögen)
Bereiten Sie die folgenden Unterlagen vor und laden Sie sie hoch, um Ihre Vermögensaufstellung zum 31. Dezember zu belegen:
- Bank- und Wertpapierauszüge (Stichtag 31. Dezember)
- Offizielle Kursreferenzen für börsennotierte Wertpapiere/Kryptowährungen (Listen der ESTV)
- Auszüge aus der Immobilienbewertung (amtlicher Wert)
- Bestätigungen des Hypothekensaldos (31. Dezember)
- Private Darlehensverträge und Zinsabrechnungen
- Vorsorgeübersichten (2. Säule und Säule 3a)
- Arbeitsblatt für die Bewertung von Privatunternehmen (Praktiker-Methode)
- Offizielle FX-Tabelle für Nicht-CHF-Aktiva/Passiva
- Frühere Bewertungen und Zahlungsreferenzen
- Bestellung eines Vertreters (falls von einem Berater eingereicht)
Jährliche Änderungen
Die Formulare, E-Filing-Module und kommunalen Multiplikatoren werden jährlich aktualisiert. Informieren Sie sich vor der Einreichung auf dem Schwyzer Portal über die aktuellen Anforderungen und Fristen.
