Waadtländer Freibeträge bei der Vermögenssteuer
Waadtländer Vermögenssteuer: Freibeträge & Abzüge
Wie wird das steuerpflichtige Nettovermögen in der Waadt ermittelt - persönliche Schwellenwerte, Freibeträge für Familienangehörige, abzugsfähige Verbindlichkeiten und steuerfreie Vorsorgegelder.
Der Kanton Waadt berechnet die Vermögenssteuer auf Nettovermögen zum 31. Dezember. Vom weltweiten Gesamtvermögen (für Gebietsansässige) ziehen Sie ab:
- Zulagen (persönliche Zulagen, Ehegattenzulagen, Zulagen für Unterhaltsberechtigte);
- Abzugsfähige Schulden (Hypotheken, Darlehen, Steuerschulden);
- Ausgenommen sind beispielsweise die berufliche Vorsorge (2. Säule) und die gebundene Vorsorge (Säule 3a).
Das Ergebnis ist Ihr steuerpflichtiges Nettovermögen, zu dem die Waadtländer progressiver Tarif und Gemeindekoeffizienten gelten.
1. Persönliche Zulagen
Der Kanton Waadt gewährt Grundfreibeträge, die sich nach dem Anmeldestatus richten, sowie Zuschläge für Familienangehörige. Diese Freibeträge werden angewandt vor die kantonale Basis und der kommunale Multiplikator.
| Status der Einreichung | Vorläufige Zulage | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Einzeln | CHF 50.000-60.000 | Grundfreibetrag pro Person |
| Verheiratet (gemeinsam) | CHF 90.000-100.000 | Kombinierte Befreiung für Paare |
| Pro unterhaltsberechtigtes Kind | CHF 10.000-15.000 | Hinzufügung zur Schwelle der Eltern |
Die Zahlen sind Richtwerte; überprüfen Sie den aktuellen offiziellen Tarif, der von der Administration Cantonale des Impôts (ACI) veröffentlicht wird.
2. Abzugsfähige Schulden (Netting)
Nur abziehen dokumentierte, einklagbare Verbindlichkeiten zum 31. Dezember. Die Waadt folgt der in der Schweiz üblichen Praxis für das Netting von Schulden:
- Hypotheken auf in- und ausländischen Liegenschaften (bei multikantonalem Vermögen anteilsmässig zugeteilt)
- Bankkredite, Margenkonten und private Kredite mit schriftlichen Verträgen
- Fällige und unbezahlte Steuern am Jahresende (Einkommens- und Vermögenssteuerabgrenzungen)
- Sonstige vollstreckbare persönliche Schulden (sofern sie rechtsverbindlich und nicht bedingt sind)
Garantien und Eventualverbindlichkeiten sind erst bei Fälligkeit abzugsfähig.
3. Pensionsvermögen (steuerfrei)
Vermögenswerte der betrieblichen Altersversorgung (Pfeiler 2) und gebundene Pensionskonten (Säule 3a) sind vollständig von der Vermögenssteuer befreit bis zum Rückzug. Nur das nicht gebundene Vermögen (Säule 3b) bleibt Teil des steuerbaren Vermögens.
- Renteneinkäufe verringern indirekt das steuerpflichtige Vermögen, indem sie Bargeld in eine steuerfreie Struktur übertragen.
- Der bei der Entnahme deklarierte Wert unterliegt der Einkommenssteuer, nicht der Vermögenssteuer.
- Bewahren Sie die offiziellen Auszüge der Pensionskasse als Dokumentation auf.
4. Schnittstelle für die Immobilienbewertung
Immobilien in der Waadt werden zu ihrem Wert ausgewiesen. amtlicher Steuerwert (fiskalische Wertigkeit). Dieser Betrag ist in der Regel unter dem Marktwert (häufig 60-80%), je nach Standort und Art der Immobilie.
- Fordern Sie die neuesten fiskalische Wertigkeit Bescheinigung des Gemeinde- oder Kantonsamtes.
- Renovierungen oder Eigentümerwechsel können eine Neubeurteilung auslösen.
- Liegenschaften ausserhalb des Kantons Waadt müssen weiterhin zur Zuteilung angemeldet werden, sind aber von der Waadtländer Steuerbasis ausgeschlossen.
5. Familie & Zuschreibungsregeln
Verheiratete Paare werden in der Waadt gemeinsam veranlagt; das Vermögen der unterhaltsberechtigten Personen wird den Eltern zugerechnet. Bei einer Trennung oder Scheidung wird jeder Ehegatte einzeln veranlagt und erhält nur einen Freibetrag.
Im Laufe des Jahres erhaltene Schenkungen oder Erbschaften werden zum Vermögen am 31. Dezember gezählt, sofern sie nicht ausdrücklich ausgenommen sind. Der Kanton Waadt hat seine eigene Schenkungs- und Erbschaftssteuer (befreit für direkte Nachkommen).
6. Planung Beobachtungen
- Behalten Sie echte, dokumentierte Schulden bei; vermeiden Sie künstliche Vereinbarungen.
- Erwägen Sie die teilweise Rückzahlung der Hypothek im Vergleich zur Liquidität - die Zinsen sind abzugsfähig, wirken sich aber unterschiedlich auf die Vermögens- und Einkommenssteuer aus.
- Pensionskasseneinkäufe und 3a-Beiträge können sowohl das Einkommen aufschieben als auch die Vermögensbasis reduzieren.
- Sicherstellen, dass die fiskalische Wertigkeit auf dem neuesten Stand ist und nicht überbewertet wird.
