Zulassungen Zulagen

Waadtländer Freibeträge bei der Vermögenssteuer

Waadtländer Vermögenssteuer: Freibeträge & Abzüge

Wie wird das steuerpflichtige Nettovermögen in der Waadt ermittelt - persönliche Schwellenwerte, Freibeträge für Familienangehörige, abzugsfähige Verbindlichkeiten und steuerfreie Vorsorgegelder.

Der Kanton Waadt berechnet die Vermögenssteuer auf Nettovermögen zum 31. Dezember. Vom weltweiten Gesamtvermögen (für Gebietsansässige) ziehen Sie ab:

  1. Zulagen (persönliche Zulagen, Ehegattenzulagen, Zulagen für Unterhaltsberechtigte);
  2. Abzugsfähige Schulden (Hypotheken, Darlehen, Steuerschulden);
  3. Ausgenommen sind beispielsweise die berufliche Vorsorge (2. Säule) und die gebundene Vorsorge (Säule 3a).

Das Ergebnis ist Ihr steuerpflichtiges Nettovermögen, zu dem die Waadtländer progressiver Tarif und Gemeindekoeffizienten gelten.


1. Persönliche Zulagen

Der Kanton Waadt gewährt Grundfreibeträge, die sich nach dem Anmeldestatus richten, sowie Zuschläge für Familienangehörige. Diese Freibeträge werden angewandt vor die kantonale Basis und der kommunale Multiplikator.

Status der Einreichung Vorläufige Zulage Anmerkungen
EinzelnCHF 50.000-60.000Grundfreibetrag pro Person
Verheiratet (gemeinsam)CHF 90.000-100.000Kombinierte Befreiung für Paare
Pro unterhaltsberechtigtes KindCHF 10.000-15.000Hinzufügung zur Schwelle der Eltern

Die Zahlen sind Richtwerte; überprüfen Sie den aktuellen offiziellen Tarif, der von der Administration Cantonale des Impôts (ACI) veröffentlicht wird.

Beispiel: Ein verheiratetes Paar mit zwei unterhaltsberechtigten Personen erhält vor Anwendung der progressiven Bemessungsgrundlage eine Gesamtentschädigung von rund 120'000 Franken.

2. Abzugsfähige Schulden (Netting)

Nur abziehen dokumentierte, einklagbare Verbindlichkeiten zum 31. Dezember. Die Waadt folgt der in der Schweiz üblichen Praxis für das Netting von Schulden:

  • Hypotheken auf in- und ausländischen Liegenschaften (bei multikantonalem Vermögen anteilsmässig zugeteilt)
  • Bankkredite, Margenkonten und private Kredite mit schriftlichen Verträgen
  • Fällige und unbezahlte Steuern am Jahresende (Einkommens- und Vermögenssteuerabgrenzungen)
  • Sonstige vollstreckbare persönliche Schulden (sofern sie rechtsverbindlich und nicht bedingt sind)

Garantien und Eventualverbindlichkeiten sind erst bei Fälligkeit abzugsfähig.

Profi-Tipp: Führen Sie für jede Verbindlichkeit einen Jahresabschluss - entscheidend ist der Saldo zum 31. Dezember.

3. Pensionsvermögen (steuerfrei)

Vermögenswerte der betrieblichen Altersversorgung (Pfeiler 2) und gebundene Pensionskonten (Säule 3a) sind vollständig von der Vermögenssteuer befreit bis zum Rückzug. Nur das nicht gebundene Vermögen (Säule 3b) bleibt Teil des steuerbaren Vermögens.

  • Renteneinkäufe verringern indirekt das steuerpflichtige Vermögen, indem sie Bargeld in eine steuerfreie Struktur übertragen.
  • Der bei der Entnahme deklarierte Wert unterliegt der Einkommenssteuer, nicht der Vermögenssteuer.
  • Bewahren Sie die offiziellen Auszüge der Pensionskasse als Dokumentation auf.

4. Schnittstelle für die Immobilienbewertung

Immobilien in der Waadt werden zu ihrem Wert ausgewiesen. amtlicher Steuerwert (fiskalische Wertigkeit). Dieser Betrag ist in der Regel unter dem Marktwert (häufig 60-80%), je nach Standort und Art der Immobilie.

  • Fordern Sie die neuesten fiskalische Wertigkeit Bescheinigung des Gemeinde- oder Kantonsamtes.
  • Renovierungen oder Eigentümerwechsel können eine Neubeurteilung auslösen.
  • Liegenschaften ausserhalb des Kantons Waadt müssen weiterhin zur Zuteilung angemeldet werden, sind aber von der Waadtländer Steuerbasis ausgeschlossen.

5. Familie & Zuschreibungsregeln

Verheiratete Paare werden in der Waadt gemeinsam veranlagt; das Vermögen der unterhaltsberechtigten Personen wird den Eltern zugerechnet. Bei einer Trennung oder Scheidung wird jeder Ehegatte einzeln veranlagt und erhält nur einen Freibetrag.

Im Laufe des Jahres erhaltene Schenkungen oder Erbschaften werden zum Vermögen am 31. Dezember gezählt, sofern sie nicht ausdrücklich ausgenommen sind. Der Kanton Waadt hat seine eigene Schenkungs- und Erbschaftssteuer (befreit für direkte Nachkommen).

6. Planung Beobachtungen

  • Behalten Sie echte, dokumentierte Schulden bei; vermeiden Sie künstliche Vereinbarungen.
  • Erwägen Sie die teilweise Rückzahlung der Hypothek im Vergleich zur Liquidität - die Zinsen sind abzugsfähig, wirken sich aber unterschiedlich auf die Vermögens- und Einkommenssteuer aus.
  • Pensionskasseneinkäufe und 3a-Beiträge können sowohl das Einkommen aufschieben als auch die Vermögensbasis reduzieren.
  • Sicherstellen, dass die fiskalische Wertigkeit auf dem neuesten Stand ist und nicht überbewertet wird.
Nächste: Überprüfung Regeln für die Bewertung für Details zu Immobilien und Finanzanlagen, oder testen Sie Ihre Zahlen in der Waadtländer Vermögenssteuer-Rechner.