Zuger Erbschaftssteuerplanung
Zuletzt aktualisiert: 15 Nov 2025
Zuger Erbschaftssteuer - Planungshilfe
Strukturierungsideen und Timing-Überlegungen zur effizienten Handhabung der Zuger Erbschaftssteuer: Freibeträge, Bewertungsplanung, Liquidität und grenzüberschreitende Ausrichtung.
1. Beziehungsbedingte Ausnahmen verwenden
Ehegatten und direkte Nachkommen kommen in der Regel in den Genuss einer vollständigen oder erheblichen Befreiung. Für Schenkungen und Vermächtnisse an Geschwister, Nichten/Neffen oder nicht verwandte Personen gelten progressive Sätze. Passen Sie testamentarische oder Übertragungen unter Lebenden entsprechend an.
2. Kombinieren Sie Erbschafts- und Schenkungsplanung
Durch Schenkungen auf Lebenszeit können Vermögenswerte vorverlagert und gleichzeitig Freibeträge oder andere Bewertungsbedingungen in Anspruch genommen werden. Überprüfen Sie, ob Schenkungen jüngeren Datums für Steuerzwecke zusammengefasst werden, und bewahren Sie entsprechende Belege auf.
3. Fokus auf Bewertung und Timing
Maßgeblich für die Bewertung sind die Werte zum Zeitpunkt des Todes. Berücksichtigen Sie den Zeitpunkt der Veräußerung oder Umstrukturierung von Vermögenswerten, um überhöhte steuerpflichtige Werte zu vermeiden. Holen Sie für Immobilien professionelle Schätzungen ein und bewahren Sie Unterlagen über Unterhaltszahlungen oder Schuldenverrechnungen auf.
4. Liquiditätsmanagement
Sicherstellen, dass die Erben über die nötige Liquidität verfügen, um die Erbschaftssteuer fristgerecht zu zahlen. Lebensversicherungen in persönlichem Besitz (nicht im Nachlass) oder vorfinanzierte Geldkonten können Zwangsverkäufe von Vermögenswerten vermeiden.
5. Grenzüberschreitende Koordinierung
Bei Nichtansässigen oder Nachlässen mit ausländischen Begünstigten sollten die Zuger Steuererklärungen mit den ausländischen Erbschaftssteuererklärungen abgestimmt werden. Doppelbesteuerung kann durch Anrechnungen oder Abkommenspraxis vermieden werden; die Konsistenz der Dokumentation ist entscheidend.
6. Checkliste für die Dokumentation
- Bewertungen (Immobilien, Wertpapiere, Geschäftsanteile), die kurz vor dem Tod oder der Übertragung datiert sind.
- Nachweise der Schuldenverteilung (z. B. Hypotheken, Verwaltungskosten).
- Verwandtschaftsnachweise (Heirats-/Geburtsurkunden).
- Schenkungsnachweise, notarielle Urkunden und frühere Steuererklärungen.
- Grundbuchauszüge und Korrespondenz mit dem Steueramt Zug.
7. Regelmäßige Überprüfungen
Überprüfen Sie Testamente und Nachlassstrukturen alle paar Jahre oder bei einem Umzug. Kantonale Vorschriften und Ausnahmeregelungen können sich ändern; aktualisieren Sie die Unterlagen entsprechend.
Beratungsdienste
Wir unterstützen Testamentsvollstrecker und Familien bei Erbschafts- und Schenkungssteueranmeldungen, Bewertungen, Befreiungen und Umstrukturierungen für Zug und andere Kantone.
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