Uri Erbschaftssteuer Leitfaden für Nichtansässige
Zuletzt aktualisiert: 15 Nov 2025
Urner Erbschaftssteuer - Leitfaden für Nichtansässige
Wie Uri Nichtansässige besteuert situs Vermögen: Was gilt als Urner Vermögen, wer muss es vor Ort anmelden, das Zusammenspiel mit ausländischen Nachlässen und praktische Schritte zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und Verzögerungen.
Was zählt zu den Uri-situs-Vermögenswerten?
| Asset-Typ | Uri Behandlung | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Liegenschaften in Uri | In der Basis Uri enthalten | Schlüsselauslöser für die lokale Anmeldung und Steuer. |
| Bewegliche Sachanlagen in Uri | Inklusive | Kunst, Fahrzeuge, Wertgegenstände, die sich physisch im Kanton befinden. |
| Immaterielle Vermögenswerte (Bankkonten, Aktien) | In der Regel nach dem Wohnsitz des Erblassers | In der Regel kein Uri-situs für Nichtansässige. |
| An eine feste Einrichtung in Uri gebundenes Betriebsvermögen | Mögliche Zuweisung an Uri | Abhängig von der funktionalen Verbindung und den Aufzeichnungen. |
Dokumentieren Sie den Standort und die Zuordnung sorgfältig, um den Ausschluss von Nicht-Situs-Vermögenswerten aus der Uri-Meldung zu belegen.
Wer muss sich in Uri anmelden?
- Testamentsvollstrecker/Verwalter oder Begünstigte Datei gemäß den örtlichen Anweisungen.
- Wird der Nachlass im Ausland verwaltet, ist eine getrennte Urner Ablage ist häufig für Urner Vermögenswerte erforderlich.
- Wenn mehrere Kantone betroffen sind, ist eine interkantonale Aufteilung zu erwarten, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Grenzüberschreitende Koordinierung und Kredite
- Ausländische Erbschafts-/Vermögenssteuern: Suche nach Gutschriften oder Erleichterungen, um eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung zu vermeiden, wenn ein ausländisches Land denselben Vermögenswert ebenfalls besteuert.
- Zeitliche Unstimmigkeiten: Angleichung der Bewertungsdaten und der Wechselkurskonventionen in den verschiedenen Einreichungen.
- Dokumentation: Bereitstellung von beglaubigten Wertgutachten, Grundbuchauszügen, ausländischen Steuerbescheinigungen und Bescheiden.
Mechanismen für die Einreichung von Nachlässen von Nichtansässigen
- benachrichtigen. das Urner Steueramt umgehend, dass der Erblasser Urner Vermögen besass.
- Anweisungen einholen und die richtige Erbschaftssteuererklärung Format für Nicht-Einwohner.
- Bewertung vorbereiten zum Zeitpunkt des Todes; Zuordnung der Schulden/Belastungen zu den Uri-situs-Vermögenswerten, wo dies möglich ist.
- Senden Steuererklärung, Anlagen und Vollmachten; beantragen Sie bei Bedarf vor dem Fälligkeitstermin eine Verlängerung.
- Bewertung und Bezahlung: Prüfen Sie die Bewertung auf korrekte Vermögensbasis und Kredite; vereinbaren Sie bei Bedarf Zahlungen oder Ratenzahlungen.
Beispiele
Beispiel 1 - Gebietsfremder mit Wohnung in Uri
Erblasser mit Wohnsitz im Ausland besitzt eine Mietwohnung in Uri. Die hiesige Hinterlegung umfasst den Liegenschaftswert (abzüglich der anrechenbaren Schulden); die Bankkonten im Ausland liegen ausserhalb der Urner Basis.
Beispiel 2 - In Uri gespeicherte Kunstwerke
Kunstsammlungen, die physisch in Uri gelagert werden, sind in der Regel in Uri steuerpflichtig, wenn der Erblasser nicht in Uri ansässig ist; führen Sie Inventar- und Lagerungsunterlagen, um den Standort zu belegen.
FAQs
Müssen Gebietsfremde auf Schweizer Bankkonten Urner Steuern bezahlen?
In der Regel nicht - die meisten immateriellen Güter (wie Bankguthaben) folgen dem Wohnsitz des Erblassers und sind kein Uri-situs.
Was ist, wenn der Nachlass im Ausland vererbt wird?
Für Urner Vermögen (z.B. Liegenschaften) benötigen Sie eventuell noch eine separate Urner Erbschaftssteuererklärung.
Kann Uri Verlängerungen für nicht ansässige Nachlässe gewähren?
Ja - beantragen Sie Verlängerungen im Voraus und bewahren Sie die Genehmigungen für Ihre Unterlagen auf.
