Luzerner Vermögenssteuerfälle
Luzerner Vermögenssteuer: Fälle & Praxisbeispiele
Illustrative Berechnungen, die zeigen, wie sich die proportionale Vermögenssteuer des Kantons Luzern von 0,75‰ und die kommunalen Steuereinheiten in Gemeinden wie Luzern, Emmen, Kriens, Horw und Meggen auswirken.
Luzern (Luzern) verwendet eine proportionale VermögenssteuerDie Steuer auf das zu versteuernde Nettovermögen ist eine Pauschale 0,75‰ pro Steuereinheit. Jedes Jahr legen der Kanton und jede Gemeinde ihre Anzahl von Steuereinheiten, Die Gesamtbelastung beträgt also:
Vermögenssteuer = steuerbares Nettovermögen × 0,75‰ × Steuereinheiten von Kanton & Gemeinde (exkl. Kirchen).
Typische Steuereinheiten (konfessionslos, 2024-Stil) sind etwa 3,25 in der Stadt Luzern, 3,75 in Emmen, 3.50 in Kriens, 3.05 in Horw und ≈2,68 in Meggen. Dies führt zu effektiven Vermögenssteuersätzen, die meist im Bereich der 0,20-0,30% Bereich auf gemeinsamen Planungsebenen.
Alle Zahlen sind gerundet; Kirchensteuer wird nicht berücksichtigt. Freibeträge und Steuereinheiten sind Richtwerte. Für genaue Zahlen verwenden Sie bitte die kantonalen Tabellen und den Luzerner Vermögenssteuerrechner.
Fall A - Einzelberufler in der Stadt Luzern
- Kommune: Luzern (Stadt; Steuereinheiten ≈ 3.25, konfessionslos)
- Vermögen: CHF 1.000.000 (börsennotierte Wertpapiere und Bargeld)
- Passiva: keine
- Freibetrag: CHF 62'500 (ledig; Freibetrag bei der Vermögenssteuer)
| Nettovermögen | CHF 1.000.000 |
|---|---|
| Abzüglich Zulage | - 62.500 CHF |
| Steuerpflichtiges Nettovermögen | 937.500 CHF |
| Steuer pro Einheit (0,75‰) | ≈ 703 CHF |
| Steuereinheiten (Stadt Luzern) | ≈ 3.25 |
| Fällige Vermögenssteuer | ≈ CHF 2'285 |
| Effektiver Satz | ≈ 0,23% des gesamten Nettovermögens |
Fall B - Verheiratetes Paar mit zwei Kindern in Emmen
- Gemeinde: Emmen (Steuereinheiten ≈ 3,75, konfessionslos)
- Vermögen: CHF 3'000'000 (Einfamilienhaus + Portfolios)
- Passiva: CHF 1'000'000 Hypothek
- Zulagen: CHF 125'000 (verheiratet) + CHF 25'000 (zwei Kinder) = CHF 150'000
| Nettovermögen | CHF 2.000.000 |
|---|---|
| Abzüglich Zulagen | - 150.000 CHF |
| Steuerpflichtiges Vermögen | 1.850.000 CHF |
| Steuer pro Einheit (0,75‰) | ≈ CHF 1.388 |
| Steuereinheiten (Emmen) | ≈ 3.75 |
| Geschätzte Vermögenssteuer | ≈ 5.200 CHF |
| Effektiver Satz | ≈ 0,26% des Nettovermögens |
Fall C - Unternehmer Holding Privatgesellschaft (Meggen)
- Gemeinde: Meggen (Niedrigsteuer; Steuereinheiten ≈ 2.68, konfessionslos)
- Nicht kotierte Aktien: CHF 4.000.000 (bewertet nach der Praktiker-Methode)
- Andere Vermögenswerte: CHF 1'000'000 (Bargeld und kotierte Portfolios)
- Passiva: CHF 1'500'000 (Geschäfts- und Privatkredite)
- Familienstand: Verheiratet, keine Kinder (Freibetrag CHF 125'000)
| Nettovermögen | 3.500.000 CHF |
|---|---|
| Abzüglich Zulage | - 125.000 CHF |
| Steuerpflichtiges Vermögen | 3.375.000 CHF |
| Steuer pro Einheit (0,75‰) | ≈ CHF 2.531 |
| Steuereinheiten (Meggen) | ≈ 2.68 |
| Vermögenssteuer insgesamt | ≈ CHF 6.800 |
| Effektiver Satz | ≈ 0,19% des Nettovermögens |
Geht von einer konsistenten Bewertung des Privatunternehmens nach der Praktiker-Methode aus und keine besonderen Erleichterungen, die über die Luzerner Praxis für Unternehmensbeteiligungen hinausgehen.
Fall D - Gebietsfremder als Eigentümer einer Wohnung in Horw
- Steuerliche Verflechtung: Nur Gebietsfremde mit Immobilien in Luzern
- Wert der Immobilie: CHF 1'200'000 (Vermögenssteuerwert)
- Hypothek: CHF 800'000 (Darlehen wirtschaftlich an die Immobilie gebunden)
- Gemeinde: Horw (Steuereinheiten ≈ 3.05, konfessionslos)
- Andere Schweizer Vermögenswerte: keine
- Freibetrag: Einmaliger Freibetrag von CHF 62'500 für das Vermögen der Schweizerinnen und Schweizer (vereinfacht)
| Schweizer Nettovermögen | 400.000 CHF |
|---|---|
| Abzüglich Zulage | - 62.500 CHF |
| Steuerbares Schweizer Vermögen | 337.500 CHF |
| Steuer pro Einheit (0,75‰) | ≈ CHF 253 |
| Steuereinheiten (Horw) | ≈ 3.05 |
| Geschätzte Vermögenssteuer | ≈ CHF 770 |
| Effektivzins auf Schweizer Vermögen | ≈ 0,19% |
Fall E - Vergleich: Luzern Stadt vs. Emmen vs. Meggen
Alleinstehender Steuerpflichtiger mit CHF 2'000'000 steuerbarem Nettovermögen (nach Freibeträgen und Schulden)
| Luzern Stadt (3,25) | Emmen (3,75) | Meggen (2.68) | |
|---|---|---|---|
| Steuer pro Anteil (0,75‰ von CHF 2'000'000) | 1.500 CHF | ||
| Steuereinheiten (konfessionslos) | ≈ 3.25 | ≈ 3.75 | ≈ 2.68 |
| Vermögenssteuer insgesamt | ≈ CHF 4.875 | ≈ CHF 5.625 | ≈ CHF 4.030 |
| Effektiver Satz (auf steuerpflichtiges Vermögen) | ≈ 0,24% | ≈ 0,28% | ≈ 0.20% |
| Jährliche Differenz | Spanne von rund 1'600 Franken pro Jahr zwischen Emmen und Meggen bei gleichem steuerbarem Vermögen | ||
Wichtigste Erkenntnisse
- Luzern ist ein proportionale Vermögenssteuer Kanton: 0,75‰ des steuerpflichtigen Vermögens pro Steuereinheit, ohne Progression.
- Die effektiven Steuersätze für die meisten Haushalte liegen im Bereich 0,20-0,30% Bereich des Nettovermögens, das in erster Linie von den Einheiten der Gemeinde abhängt.
- Gemeinden mit geringer Einwohnerzahl wie Meggen sind deutlich leichter als Gemeinden mit hoher Einwohnerzahl wie Emmen oder ländliche Gemeinden.
- Durch Freibeträge (z.B. 62'500 CHF für Alleinstehende, 125'000 CHF für Ehepaare plus 12'500 CHF pro Kind) wird ein bescheidenes Vermögen nur gering besteuert.
- Hypotheken und andere abzugsfähige Verbindlichkeiten verringern das steuerpflichtige Nettovermögen auf streng lineare Weise, was die Hebelwirkung zu einem wichtigen Planungshebel für Immobilienbesitzer und Unternehmer macht.
- Gebietsfremde werden nur auf dem Luzerner Vermögen besteuert; eine sorgfältige Zuordnung von Schulden zu Schweizer Liegenschaften kann die Bemessungsgrundlage der Schweizer Vermögenssteuer erheblich beeinflussen.
