Aargauer Vermögenssteuer Sätze
Aargauer Vermögenssteuer: Tarife & kommunale Multiplikatoren
Sehen Sie, wie der gestaffelte Kantonstarif des Aargaus mit den Tarifen der einzelnen Gemeinden zusammenspielt Steuerfuss um Ihre effektive Vermögenssteuerbelastung zu ermitteln.
Die Vermögenssteuer im Aargau wird berechnet auf steuerpflichtiges Nettovermögen zum 31. Dezember. Erstens: Der Kanton wendet eine progressive einfache Vermögenssteuer (einfache Vermögenssteuer) nach seinem offiziellen Tarif. Diese Bemessungsgrundlage wird dann multipliziert mit dem kantonaler Steuersatz und durch Ihre Steuersatz der Gemeinde (Gemeindesteuerfuss). Für registrierte Mitglieder kann eine zusätzliche Kirchenkomponente gelten.
Auf dieser Seite wird erklärt, (i) wie der einfache kantonale Tarif aussieht, (ii) wie die kommunalen Multiplikatoren im Aargau funktionieren und (iii) wie der kombinierte Effekt bei typischen Nettowertniveaus von Niedrig- und Hochsteuergemeinden aussieht.
Progressiver Zeitplan der Kantone (Übersicht)
Ab der Steuerperiode 2025 wird bei der einfachen Vermögenssteuer im Aargau ein gestaffelter Promille-Tarif. Im Großen und Ganzen werden die unteren Bereiche des steuerpflichtigen Nettovermögens mit 0,7-1,4‰ und die oberen Bereiche mit bis zu 1,6‰ auf die einfache Steuer vor Anwendung der kantonalen und kommunalen Multiplikatoren besteuert. Die folgende Tabelle zeigt illustrativ einfache Steuerbeträge für die Planung; für die Einreichung sind immer die offiziellen Aargauer Tariftabellen zu verwenden.
| Steuerpflichtiges Netto-Vermögen (CHF) | Illustrative einfache kantonale Basis (CHF) | Ungefähres Randband |
|---|---|---|
| Bis zur Freibetragsgrenze | 0 | 0% |
| 100,000 | ≈ 70 | ~0.07% |
| 500,000 | ≈ 580 | ~0,11-0,16% |
| 1,000,000 | ≈ 1,380 | ~0,13-0,16% |
| 3,000,000 | ≈ 4,580 | ~0,15-0,16% |
Richtwerte auf der Basis des einfachen Aargauer Vermögenssteuertarifs 2025. Für die genauen Zahlen gelten die vom Kanton veröffentlichten offiziellen Tariftabellen des laufenden Jahres.
Kommunale Multiplikatoren im Aargau
Im Aargau hängt die gesamte Vermögenssteuer auf der einfachen Bemessungsgrundlage stark von der kantonale und kommunale Steuersätze ausgedrückt in Prozenten der einfachen Steuer. Für das Jahr 2025 wird der kantonale Steuersatz auf rund 111% der einfachen Steuer. Jede Gemeinde fügt dann ihren eigenen Steuersatz hinzu, der in der Regel zwischen etwa 0.48 (48%) in Gemeinden mit sehr niedriger Steuerbelastung bis zu etwa 1.25 (125%) in Gemeinden mit höherer Steuerbelastung.
Die folgenden Beispiele zeigen, wie sich verschiedene Gemeinden positionieren. Sie sind repräsentativ, nicht erschöpfend und können sich mit künftigen Haushaltsplänen ändern.
| Kommune (Beispiele) | Illustrativer kommunaler Multiplikator | Kommentar |
|---|---|---|
| Aarau | ≈ 0.96 | Kantonshauptstadt; Gemeindesteuersatz knapp unter 1,00 der einfachen Steuer |
| Baden | ≈ 0.92 | Regionales Zentrum mit mäßiger kommunaler Belastung |
| Geltwil | ≈ 0.50 | Einer der niedrigsten Gemeindesteuersätze im Kanton |
| Oberwil-Lieli | ≈ 0.48 | Bekannte steuergünstige Wohngemeinde |
| Hallwil | ≈ 1.26 | Gegen das obere Ende des Aargauer Gemeindegebiets |
Die Multiplikatoren sind Richtwerte für das Steuerjahr 2025 und können sich aufgrund lokaler Haushaltsentscheidungen ändern. Erkundigen Sie sich immer nach dem offiziellen Steuersatz Ihrer Kommune (Gemeindesteuerfuss) für das betreffende Anmeldejahr.
Kombinierte Effektivbelastung - Beispiele
Die gesamte aargauische Vermögenssteuer auf beweglichem und übrigem kantonal steuerbarem Vermögen ist breit abgestützt:
Total Vermögenssteuer ≈ Einfache Bemessungsgrundlage × (kantonaler Multiplikator + kommunaler Multiplikator + ggf. Kirche).
Die nachstehende Tabelle enthält ungefähre Gesamtbeträge für das Jahr 2025, ohne Kirchensteuer, Dabei wird davon ausgegangen, dass die Standardfreibeträge bereits im steuerpflichtigen Nettovermögen berücksichtigt wurden. Wir vergleichen eine steuergünstige Kommune (kommunaler Multiplikator ≈ 0,50) mit einem Hochsteuergemeinde (≈ 1.20). Der kantonale Multiplikator wird mit ≈ 1,11 angenommen.
| Steuerpflichtiges Netto-Vermögen (CHF) | Stadtverwaltung @ 0,50 | Stadtverwaltung @ 1,20 | Ca. Effektiv % |
|---|---|---|---|
| 500,000 | Basis ≈ 580 × (1,11 + 0,50) ≈ CHF 930 | Basis ≈ 580 × (1,11 + 1,20) ≈ 1.330 CHF | ~0,19%-0,27% |
| 1,000,000 | Basis ≈ 1.380 × (1,11 + 0,50) ≈ CHF 2'220 | Basis ≈ 1.380 × (1,11 + 1,20) ≈ 3.180 CHF | ~0,22%-0,32% |
| 3,000,000 | Basis ≈ 4.580 × (1,11 + 0,50) ≈ 7.370 CHF | Basis ≈ 4.580 × (1,11 + 1,20) ≈ 10.570 CHF | ~0,25%-0,35% |
Anmerkungen und Vorbehalte
- Zulagen sind wichtig: Der Aargau gewährt persönliche Freibeträge und Familien-/Kinderzuschläge, die das steuerbare Vermögen vor Anwendung des Tarifs erheblich reduzieren können. Siehe Zulagen und Abzüge.
- Die Verschuldung reduziert die Basis: Am 31. Dezember ausstehende Hypotheken und andere vollstreckbare Schulden sind abzugsfähig. Wenn Sie Vermögen in mehreren Kantonen oder im Ausland besitzen, erfolgt die Vermögensaufteilung über Steuerausscheidung. Siehe Zulagen.
- Die Bewertung bestimmt die Ergebnisse: Immobilien, Wertpapiere und private Unternehmensbeteiligungen müssen nach anerkannten Methoden bewertet werden (gegebenenfalls einschließlich amtlicher Bewertungsfaktoren). Siehe Regeln für die Bewertung.
- Kirchliche Komponente: Die Kirchensteuer wird nur von Mitgliedern anerkannter Gemeinschaften erhoben und als Prozentsatz der einfachen Steuer berechnet. Sie sind nicht die in den obigen Beispielen enthalten sind.
- Künftige Änderungen: Die kantonalen und kommunalen Steuersätze sowie die Freibeträge werden periodisch durch politische Prozesse angepasst. Überprüfen Sie immer die für das betreffende Steuerjahr geltenden Zahlen.
