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Aargauer Vermögenssteuerfälle

Aargauische Vermögenssteuer: Fälle & Praxisbeispiele

Illustrative Berechnungen, die zeigen, wie der gestaffelte kantonale Tarif und die Gemeindesteuersätze des Aargaus in der Praxis auf die gängigen Steuerzahlerprofile angewendet werden.

Die folgenden Beispiele zeigen, wie die Aargauer progressive kantonale Vermögenssteuer und kommunale Steuerfüsse interagieren auf verschiedenen Nettovermögensebenen und in verschiedenen Gemeinden. Sie verwenden Richtwerte für 2025, die nur zu Erklärungszwecken dienen. Für offizielle Berechnungen verwenden Sie die Aargauer Vermögenssteuer-Rechner und die kantonalen Tariftabellen.

Alle Zahlen sind gerundet; Kirchensteuer wird nicht berücksichtigt. Die Preise sind ungefähre Angaben zur Veranschaulichung.


Fall A - Alleinstehende Fachkraft in Aarau (Hauptstadt)

  • Gemeinde: Aarau (Gemeindesteuerfuss ≈ 0.96 der einfachen Steuer)
  • Vermögen: CHF 1.200.000 (börsennotierte Wertpapiere und Bargeld)
  • Passiva: keine
  • Zulage: CHF 80'000 (einfache Grundzulage, gerundet)
Nettovermögen1.200.000 CHF
Abzüglich Zulage- 80.000 CHF
Steuerpflichtiges Nettovermögen1.120.000 CHF
Kantonale einfache Vermögenssteuer≈ 0,19% → ≈ CHF 2.130
Kombinierter kantonaler und kommunaler Faktor≈ ×1.50
Fällige Vermögenssteuer≈ CHF 3.200
Effektiver Satz≈ 0,29% des Nettovermögens
Beobachtung: Selbst in der Kantonshauptstadt mit einem mittleren Gemeindesteuersatz, bleibt die effektive Vermögenssteuer bei rund CHF 1,1 Mio. steuerbarem Vermögen unter 0,3% des Nettovermögens (ohne Kirchensteuer).

Fall B - Ehepaar mit zwei Kindern in Oberwil-Lieli (Tiefsteuergemeinde)

  • Kommune: Oberwil-Lieli (Gemeindesteuerfuss ≈ 0.48 der einfachen Steuer)
  • Vermögen: CHF 3'000'000 (Einfamilienhaus + diversifizierte Portfolios)
  • Passiva: CHF 1'000'000 Hypothek
  • Zulagen: CHF 200'000 (Ehepaar + Kinderzuschläge, gerundet)
NettovermögenCHF 2.000.000
Abzüglich Zulagen- 200.000 CHF
Steuerpflichtiges Vermögen1.800.000 CHF
Kantonale einfache Vermögenssteuer≈ 0,17% → ≈ CHF 3.100
Kombinierter kantonaler und kommunaler Faktor≈ ×1.55
Geschätzte Steuer≈ CHF 4.800
Effektiver Satz≈ 0,25% des Nettovermögens
Planungswinkel: Zwei Hebel wirken zu Gunsten der Familie - (i) die Hypothek reduziert direkt das steuerpflichtige Vermögen und (ii) eine Niedrigsteuergemeinde senkt den kommunalen Anteil an der Rechnung erheblich.

Fall C - Unternehmer mit privaten Gesellschaftsanteilen in Hallwil (Gemeinde mit höherer Besteuerung)

  • Gemeinde: Hallwil (Gemeindesteuerfuss am oberen Ende der Aargauer Bandbreite)
  • Nicht börsennotierte Aktien: CHF 3'000'000 (bewertet nach der Praktiker-Methode)
  • Andere Vermögenswerte: CHF 1'000'000 (Bargeld und kotierte Portfolios)
  • Passiva: CHF 500'000 Geschäftskredit (private Haftung)
  • Status der Anmeldung: Verheiratet, keine Kinder
Nettovermögen3.500.000 CHF
Abzüglich Zulagen- 200.000 CHF
Steuerpflichtiges VermögenCHF 3'300'000
Kantonale einfache Vermögenssteuer≈ 0,15% → ≈ CHF 5.000
Kombinierter kantonaler und kommunaler Faktor≈ ×2.35
Vermögenssteuer insgesamt≈ CHF 11.800
Effektiver Satz≈ 0,36% des Nettovermögens

Unter der Annahme einer stabilen Bewertung nach der Praktiker-Methode für das Privatunternehmen und ohne zusätzliche Erleichterungen für Unternehmensbeteiligungen.

Planungswinkel: Für Unternehmenseigentümer erhöht die Kombination aus höherer Kommunalsteuer und konzentriertem Privatvermögen die Anfälligkeit für Bewertungsannahmen erhöhen. Dokumentieren Sie Bewertungsberichte und zugrunde liegende Erträge sorgfältig.

Fall D - Gebietsfremder, der eine Wohnung in Baden besitzt

  • Steuerliche Verflechtung: Nur Gebietsfremde mit aargauischem Vermögen
  • Wert der Immobilie: CHF 1'200'000 (offizieller Vermögenssteuerwert)
  • Hypothek: CHF 800'000 (Darlehen wirtschaftlich an die Immobilie gebunden)
  • Gemeinde: Baden (Gemeindesteuersatz ≈ 0,92 der einfachen Steuer)
  • Andere Schweizer Vermögenswerte: keine
Schweizer Nettovermögen (Immobilien - Hypotheken)400.000 CHF
Kantonale einfache Vermögenssteuer≈ 0.13% → ≈ CHF 520
Kombinierter kantonaler und kommunaler Faktor≈ ×2.03
Geschätzte Vermögenssteuer≈ CHF 1.050
Effektivzins auf Schweizer Vermögen≈ 0,26%
Tipp: Bei Gebietsfremden sind nur die Schulden abzugsfähig, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem aargauischen Vermögen stehen bei der aargauischen Berechnung abzugsfähig. Siehe die Ratgeber für Nichtansässige für die Allokation der globalen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

Fall E - Vergleich: Oberwil-Lieli vs. Hallwil

Alleinstehender Steuerpflichtiger mit CHF 2'000'000 steuerbarem Nettovermögen (nach Freibeträgen und Schulden)

Oberwil-Lieli (niedriger Gemeindetarif)Hallwil (höherer Gemeindesteuersatz)
Kantonale einfache Vermögenssteuer ≈ 0,16% → CHF 3.100 ≈ 0,16% → CHF 3.100
Vermögenssteuer insgesamt (ohne Kirche) ≈ CHF 4.900 ≈ CHF 7.350
Effektiver Satz ≈ 0,25% ≈ 0,37%
Jährliche Differenz ≈ CHF 2'400 pro Jahr bei dieser Vermögensstufe
Anmerkung: Innerhalb des Aargaus kann der Wechsel von einer Gemeinde mit höherer Steuerbelastung in eine Gemeinde mit niedriger Steuerbelastung bei gleichem steuerbarem Vermögen die Vermögenssteuer um 25-35% senken - allerdings unter Abwägung von Wohnen, Pendeln und persönliche Faktoren.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Die gesamte effektive Vermögenssteuer im Aargau liegt für typische Haushalte oft im Bereich von 0,25-0,35% des Nettovermögens, je nach Gemeinde und Verschuldungsgrad.
  • Die kommunalen Steuersätze (Steuerfüsse) führen zu erheblichen Unterschieden zwischen steuerschwachen und steuerstarken Gemeinden, insbesondere bei höheren Vermögenswerten.
  • Hypotheken und andere abzugsfähige Schulden reduzieren das steuerbare Nettovermögen direkt; ihre Auswirkungen werden durch die Kombination mit bescheidenen kantonalen Steuersätzen noch verstärkt.
  • Für Unternehmer ist die Bewertung von Privatunternehmen ein wichtiger Faktor für die Vermögenssteuerbemessungsgrundlage; eine einheitliche Bewertung und Dokumentation nach den Methoden der Praktiker ist unerlässlich.
  • Stimmen Sie die Zahlen der Vermögenssteuer immer mit den Daten der Einkommenssteuer und der Grundsteuer ab (amtliche Immobilienwerte, Bestandsberichte, Darlehensabrechnungen), um Nachfragen des Finanzamtes zu vermeiden.