Aargauer Vermögenssteuerfälle
Aargauische Vermögenssteuer: Fälle & Praxisbeispiele
Illustrative Berechnungen, die zeigen, wie der gestaffelte kantonale Tarif und die Gemeindesteuersätze des Aargaus in der Praxis auf die gängigen Steuerzahlerprofile angewendet werden.
Die folgenden Beispiele zeigen, wie die Aargauer progressive kantonale Vermögenssteuer und kommunale Steuerfüsse interagieren auf verschiedenen Nettovermögensebenen und in verschiedenen Gemeinden. Sie verwenden Richtwerte für 2025, die nur zu Erklärungszwecken dienen. Für offizielle Berechnungen verwenden Sie die Aargauer Vermögenssteuer-Rechner und die kantonalen Tariftabellen.
Alle Zahlen sind gerundet; Kirchensteuer wird nicht berücksichtigt. Die Preise sind ungefähre Angaben zur Veranschaulichung.
Fall A - Alleinstehende Fachkraft in Aarau (Hauptstadt)
- Gemeinde: Aarau (Gemeindesteuerfuss ≈ 0.96 der einfachen Steuer)
- Vermögen: CHF 1.200.000 (börsennotierte Wertpapiere und Bargeld)
- Passiva: keine
- Zulage: CHF 80'000 (einfache Grundzulage, gerundet)
| Nettovermögen | 1.200.000 CHF |
|---|---|
| Abzüglich Zulage | - 80.000 CHF |
| Steuerpflichtiges Nettovermögen | 1.120.000 CHF |
| Kantonale einfache Vermögenssteuer | ≈ 0,19% → ≈ CHF 2.130 |
| Kombinierter kantonaler und kommunaler Faktor | ≈ ×1.50 |
| Fällige Vermögenssteuer | ≈ CHF 3.200 |
| Effektiver Satz | ≈ 0,29% des Nettovermögens |
Fall B - Ehepaar mit zwei Kindern in Oberwil-Lieli (Tiefsteuergemeinde)
- Kommune: Oberwil-Lieli (Gemeindesteuerfuss ≈ 0.48 der einfachen Steuer)
- Vermögen: CHF 3'000'000 (Einfamilienhaus + diversifizierte Portfolios)
- Passiva: CHF 1'000'000 Hypothek
- Zulagen: CHF 200'000 (Ehepaar + Kinderzuschläge, gerundet)
| Nettovermögen | CHF 2.000.000 |
|---|---|
| Abzüglich Zulagen | - 200.000 CHF |
| Steuerpflichtiges Vermögen | 1.800.000 CHF |
| Kantonale einfache Vermögenssteuer | ≈ 0,17% → ≈ CHF 3.100 |
| Kombinierter kantonaler und kommunaler Faktor | ≈ ×1.55 |
| Geschätzte Steuer | ≈ CHF 4.800 |
| Effektiver Satz | ≈ 0,25% des Nettovermögens |
Fall C - Unternehmer mit privaten Gesellschaftsanteilen in Hallwil (Gemeinde mit höherer Besteuerung)
- Gemeinde: Hallwil (Gemeindesteuerfuss am oberen Ende der Aargauer Bandbreite)
- Nicht börsennotierte Aktien: CHF 3'000'000 (bewertet nach der Praktiker-Methode)
- Andere Vermögenswerte: CHF 1'000'000 (Bargeld und kotierte Portfolios)
- Passiva: CHF 500'000 Geschäftskredit (private Haftung)
- Status der Anmeldung: Verheiratet, keine Kinder
| Nettovermögen | 3.500.000 CHF |
|---|---|
| Abzüglich Zulagen | - 200.000 CHF |
| Steuerpflichtiges Vermögen | CHF 3'300'000 |
| Kantonale einfache Vermögenssteuer | ≈ 0,15% → ≈ CHF 5.000 |
| Kombinierter kantonaler und kommunaler Faktor | ≈ ×2.35 |
| Vermögenssteuer insgesamt | ≈ CHF 11.800 |
| Effektiver Satz | ≈ 0,36% des Nettovermögens |
Unter der Annahme einer stabilen Bewertung nach der Praktiker-Methode für das Privatunternehmen und ohne zusätzliche Erleichterungen für Unternehmensbeteiligungen.
Fall D - Gebietsfremder, der eine Wohnung in Baden besitzt
- Steuerliche Verflechtung: Nur Gebietsfremde mit aargauischem Vermögen
- Wert der Immobilie: CHF 1'200'000 (offizieller Vermögenssteuerwert)
- Hypothek: CHF 800'000 (Darlehen wirtschaftlich an die Immobilie gebunden)
- Gemeinde: Baden (Gemeindesteuersatz ≈ 0,92 der einfachen Steuer)
- Andere Schweizer Vermögenswerte: keine
| Schweizer Nettovermögen (Immobilien - Hypotheken) | 400.000 CHF |
|---|---|
| Kantonale einfache Vermögenssteuer | ≈ 0.13% → ≈ CHF 520 |
| Kombinierter kantonaler und kommunaler Faktor | ≈ ×2.03 |
| Geschätzte Vermögenssteuer | ≈ CHF 1.050 |
| Effektivzins auf Schweizer Vermögen | ≈ 0,26% |
Fall E - Vergleich: Oberwil-Lieli vs. Hallwil
Alleinstehender Steuerpflichtiger mit CHF 2'000'000 steuerbarem Nettovermögen (nach Freibeträgen und Schulden)
| Oberwil-Lieli (niedriger Gemeindetarif) | Hallwil (höherer Gemeindesteuersatz) | |
|---|---|---|
| Kantonale einfache Vermögenssteuer | ≈ 0,16% → CHF 3.100 | ≈ 0,16% → CHF 3.100 |
| Vermögenssteuer insgesamt (ohne Kirche) | ≈ CHF 4.900 | ≈ CHF 7.350 |
| Effektiver Satz | ≈ 0,25% | ≈ 0,37% |
| Jährliche Differenz | ≈ CHF 2'400 pro Jahr bei dieser Vermögensstufe | |
Wichtigste Erkenntnisse
- Die gesamte effektive Vermögenssteuer im Aargau liegt für typische Haushalte oft im Bereich von 0,25-0,35% des Nettovermögens, je nach Gemeinde und Verschuldungsgrad.
- Die kommunalen Steuersätze (Steuerfüsse) führen zu erheblichen Unterschieden zwischen steuerschwachen und steuerstarken Gemeinden, insbesondere bei höheren Vermögenswerten.
- Hypotheken und andere abzugsfähige Schulden reduzieren das steuerbare Nettovermögen direkt; ihre Auswirkungen werden durch die Kombination mit bescheidenen kantonalen Steuersätzen noch verstärkt.
- Für Unternehmer ist die Bewertung von Privatunternehmen ein wichtiger Faktor für die Vermögenssteuerbemessungsgrundlage; eine einheitliche Bewertung und Dokumentation nach den Methoden der Praktiker ist unerlässlich.
- Stimmen Sie die Zahlen der Vermögenssteuer immer mit den Daten der Einkommenssteuer und der Grundsteuer ab (amtliche Immobilienwerte, Bestandsberichte, Darlehensabrechnungen), um Nachfragen des Finanzamtes zu vermeiden.
