Berner Erbschaftssteuer-Rechner Berner Erbschaftssteuer-Rechner

Berner Erbschaftssteuer-Rechner

Berner Erbschaftssteuer - Rechner

Zuletzt aktualisiert am: 26. Oktober 2025 - Autor: Alexander Foelsche CPA (US), WP (DE), RE (CH)

Berner Erbschaftssteuer - Rechner

Dieser schnelle Rechner schätzt Kanton Bern Erbschaftssteuer mit Hilfe eines praktischen Modellierungsansatzes: Wählen Sie den Wohnsitz, geben Sie die Bern-situs Anteil (oder leiten Sie ihn ab), fügen Sie Abzüge und steuerfreie Anteile hinzu, legen Sie den Anteil fest, der an steuerpflichtig (nicht steuerbefreit) Begünstigten, und wenden Sie eine angenommene Rate nach der Klasse des Erben. Nur für Bildungszwecke - die tatsächliche Bewertung hängt von den kantonalen/kommunalen Vorschriften und den Unterlagen der Steuerverwaltung des Kantons Bern.

Achtung!. In Bern, Ehepartner/eingetragener Partner und oft direkte Nachkommen kommen in den Genuss einer Steuerbefreiung/eines Steuerfreibetrags; andere Erbenklassen können zu kantonalen/kommunalen Sätzen besteuert werden. Mit diesem Tool können Sie daher (1) die Anteil für steuerpflichtige Erben und (2) eine Kursannahme nach Klasse. Für Nicht-Einwohner, nur eingeben Bern-situs Vermögenswerte (z.B. Berner Immobilien/Sachwerte). Für Einwohner, können Sie den Zähler um nicht-bernische reale/tangible Werte reduzieren, um einen Berner Fokus zu modellieren.

Berner Erbschaftssteuer - Schnellrechner

Berechnet sofort, während Sie tippen. Übungsmodell; reale Fälle (Erbschaftsklasse, kommunale Zuschläge, grenzüberschreitende Probleme, Zeitplan) können abweichen.

1) Verstorbener & Nachlass

2) Abzüge und Steuerbefreiungen

3) Begünstigte (steuerpflichtiger Anteil & Satz)

Tipp: Setzen Sie 0% für befreite Erben (Ehepartner/eingetragener Partner oder direkte Nachkommen).

4) Ergebnisse

Bern-Fokus Basis (Zähler)
CHF 0
Basis nach Abzug der Steuern
CHF 0
Steuerpflichtiger Anteil (nach Freibeträgen & Anteil)
CHF 0
Angewandte Rate
0.0%
Geschätzte Berner Erbschaftssteuer
CHF 0
Effektivzins auf Bern-Fokus-Basis
0.00%
-

So verwenden Sie den Taschenrechner

1) Wohnsitz auswählen & Vermögenswerte eingeben
Wählen Sie Resident und geben Sie die weltweites Bruttovermögen; subtrahieren Sie alle Nicht-Bern real/materiell für dieses Modell auf Bern zu konzentrieren.
Wählen Sie Gebietsfremde und geben Sie nur Bern-situs Immobilien/Sachwerte.
2) Abzüge/Freistellungen hinzufügen
Geben Sie Schulden/Verwaltung, Ehegatten-/Partnerunterstützung, wohltätige Vermächtnisse und den Anteil an direkte Nachkommen (oft befreit), um die Basis zu reduzieren.
3) Zuteilung an steuerpflichtige Erben
Stellen Sie die % Aktie der (Post-Deduktions-) Basis, die an nicht freigestellt Begünstigte (z.B. Geschwister, Nichtverwandte). Verwenden Sie 0%, wenn alles an steuerbefreite Erben geht.
4) Legen Sie eine angenommene Rate fest
Wählen Sie eine Erbenklasse und passen Sie die angenommene Rate (%), um die kantonale/kommunale Praxis für diesen Fall widerzuspiegeln. Die Schätzung wendet diesen Satz auf den steuerpflichtigen Anteil an.
5) Lesen Sie die Ausgaben
Bern-Fokus Basis zeigt den Zähler für dieses Modell. Basis nach Abzug der Steuern spiegelt Ausnahmen/Abzüge wider. Steuerpflichtiger Anteil wendet Ihr % auf steuerpflichtige Erben an, und die Geschätzte Steuer verwendet Ihren Tarif.

Tipps & Einschränkungen

  • Dies ist eine Lehrkalkulator. Die Bewertung von Immobilien hängt von der kantonalen Gesetzgebung, der kommunalen Praxis, der Erbenklasse, den Freibeträgen und den Nachweisen (Schätzungen, Beziehungsdokumente, Rechnungen) ab.
  • Ausgenommene Klassen: Ehegatten/eingetragene Lebenspartner und oft auch direkte Nachkommen sind von der Steuer befreit; verwenden Sie die Eingaben, um diese Anteile aus der Steuerbemessungsgrundlage zu entfernen.
  • Fokus auf Nichtansässige: Nur Modell Bern-situs Vermögenswerte (z.B. Berner Immobilien/Sachwerte). Immaterielle Güter von Nichtansässigen fallen in der Regel nicht in den Anwendungsbereich, es sei denn, es wird ein Geschäftssitz nachgewiesen.
  • Dokumentation: Bewahren Sie Schätzungen, Grundbuchauszüge, Rechnungen und Beziehungsnachweise auf, da diese für Abzüge und Freistellungsanträge maßgeblich sind.
  • Zeitpunkt der Zahlung: Planen Sie Liquidität für die Fälligkeitsdatum der Bewertung (oft ~30 Tage); nach diesem Datum fallen Verzugszinsen an.

Keine Rechts- oder Steuerberatung. Bestätigen Sie die aktuellen Berner Regeln und alle kommunalen Modifikatoren für das Sterbedatum mit der Steuerverwaltung.

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