Berner Erbschaftssteuer-Rechner
Zuletzt aktualisiert am: 26. Oktober 2025 - Autor: Alexander Foelsche CPA (US), WP (DE), RE (CH)
Berner Erbschaftssteuer - Rechner
Dieser schnelle Rechner schätzt Kanton Bern Erbschaftssteuer mit Hilfe eines praktischen Modellierungsansatzes: Wählen Sie den Wohnsitz, geben Sie die Bern-situs Anteil (oder leiten Sie ihn ab), fügen Sie Abzüge und steuerfreie Anteile hinzu, legen Sie den Anteil fest, der an steuerpflichtig (nicht steuerbefreit) Begünstigten, und wenden Sie eine angenommene Rate nach der Klasse des Erben. Nur für Bildungszwecke - die tatsächliche Bewertung hängt von den kantonalen/kommunalen Vorschriften und den Unterlagen der Steuerverwaltung des Kantons Bern.
Berner Erbschaftssteuer - Schnellrechner
Berechnet sofort, während Sie tippen. Übungsmodell; reale Fälle (Erbschaftsklasse, kommunale Zuschläge, grenzüberschreitende Probleme, Zeitplan) können abweichen.
1) Verstorbener & Nachlass
2) Abzüge und Steuerbefreiungen
3) Begünstigte (steuerpflichtiger Anteil & Satz)
Tipp: Setzen Sie 0% für befreite Erben (Ehepartner/eingetragener Partner oder direkte Nachkommen).
4) Ergebnisse
So verwenden Sie den Taschenrechner
Wählen Sie Gebietsfremde und geben Sie nur Bern-situs Immobilien/Sachwerte.
Tipps & Einschränkungen
- Dies ist eine Lehrkalkulator. Die Bewertung von Immobilien hängt von der kantonalen Gesetzgebung, der kommunalen Praxis, der Erbenklasse, den Freibeträgen und den Nachweisen (Schätzungen, Beziehungsdokumente, Rechnungen) ab.
- Ausgenommene Klassen: Ehegatten/eingetragene Lebenspartner und oft auch direkte Nachkommen sind von der Steuer befreit; verwenden Sie die Eingaben, um diese Anteile aus der Steuerbemessungsgrundlage zu entfernen.
- Fokus auf Nichtansässige: Nur Modell Bern-situs Vermögenswerte (z.B. Berner Immobilien/Sachwerte). Immaterielle Güter von Nichtansässigen fallen in der Regel nicht in den Anwendungsbereich, es sei denn, es wird ein Geschäftssitz nachgewiesen.
- Dokumentation: Bewahren Sie Schätzungen, Grundbuchauszüge, Rechnungen und Beziehungsnachweise auf, da diese für Abzüge und Freistellungsanträge maßgeblich sind.
- Zeitpunkt der Zahlung: Planen Sie Liquidität für die Fälligkeitsdatum der Bewertung (oft ~30 Tage); nach diesem Datum fallen Verzugszinsen an.
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Bestätigen Sie die aktuellen Berner Regeln und alle kommunalen Modifikatoren für das Sterbedatum mit der Steuerverwaltung.
