Genfer Erbschaftssteuerformulare & Fristen Formulare und Fristen für die Genfer Erbschaftssteuer

Formulare und Fristen für die Genfer Erbschaftssteuer

Genfer Erbschaftssteuer - Formulare & Fristen

Zuletzt aktualisiert am: 26. Oktober 2025 - Autor: Alexander Foelsche CPA (US), WP (DE), RE (CH)

Genfer Erbschaftssteuer - Formulare & Fristen

Eine zentrale Seite für die Einreichung der Genfer Erbschaftssteuer: wer muss sie einreichen, welche Formulare benötigen Sie, Fälligkeitstermine und Verlängerungen, wie man sie einreicht und bezahlt, Strafen und Zinsen und praktische Checklisten.

Achtung!. die Genfer Erbschaftssteuererklärung (Erbschaftserklärung) ist in der Regel fällig innerhalb von 6 Monate des Todes. Verlängerungen sind auf schriftlichen Antrag möglich, aber verlängern Sie die Zahlungsfrist nicht den veranlagten Betrag. Bei verspäteter Zahlung fallen Verzugszinsen an.

Wer muss einreichen?

Erblasser mit Wohnsitz in Genf
Der persönliche Vertreter (oder die Erben gemeinsam) reicht eine Nachfolge-Rückkehr bei der zuständigen Genfer Behörde, wenn eine Erbschaftssteuer fällig oder eine Offenlegung erforderlich ist. Von der Steuer befreite Erben (z.B. Ehepartner/eingetragene Lebenspartner und oft auch direkte Nachkommen) können immer noch aufgefordert werden, ihre Bewertungen und Befreiungen zu dokumentieren.
Gebietsfremde / Genfer Vermögenswerte
Wenn der Erblasser oder die Erben ihren Wohnsitz außerhalb der Schweiz haben, der Nachlass aber Folgendes umfasst Genf-Situs Immobilien oder Sachanlagen, kann eine Genfer Anmeldung dennoch erforderlich sein, wobei nur der Genfer Anteil zu melden ist (siehe Leitfaden für Nichtansässige).
Meldeschwelle
Selbst wenn keine Steuer fällig ist, kann Genf eine Einreichung/Meldung mit Vermögensaufstellungen verlangen, um die Steuerbefreiungen und die Vermögenswerte nachzuweisen.

Grundlegende Formulare und wo Sie sie erhalten

Genfer Formulare & Dokumente

  • Deklaration der Erbfolge - Erbschaftssteuererklärung, in der Vermögenswerte, Schulden und Begünstigte aufgeführt sind.
  • Etat des héritiers / Erbenverzeichnis - Liste der Erben/Begünstigten mit Beziehungen und Kontakten.
  • Anhänge zur Bewertung - Schätzungen/Bestätigungen für Immobilien, Bankkonten und Wertpapiere zum Zeitpunkt des Todes.
  • Vollmacht - wenn ein Vertreter für den Nachlass oder die Erben einen Antrag stellt.
  • Antrag auf steuerliche Unbedenklichkeit - Zertifikat nach der Bewertung/Zahlung für die Registrierung/Bankgeschäfte.

Kantonale Steuerverwaltung Genève (AFC)

Die Formulare werden in der Regel vom Kanton ausgestellt; die Gemeinden können gegebenenfalls helfen.

Üblicherweise benötigte Anhänge

  • Sterbeurkunde und Familienregisterauszug.
  • Testament oder Erbvertrag, Nachlassdokumente (falls vorhanden).
  • Bank-/Portfolioauszüge und Immobilienbewertungen zum Zeitpunkt des Todes.
  • Beziehungsnachweise für die Inanspruchnahme von Steuerbefreiungen oder ermäßigten Sätzen.

Folgen Sie den Anweisungen in der Genfer Bekanntmachung, um die vollständige Liste der erforderliche Anhänge.

Fristen, Verlängerungen & Ratenzahlungen

ArtikelWenn fälligAnmerkungen
Erbschaftssteuererklärung (déclaration de succession) 6 Monate nach dem Datum des Todes Stellen Sie den Antrag bei der zuständigen Genfer Behörde am letzten Wohnsitz des Erblassers oder am Genfer Wohnsitz.
Erweiterung zur Datei Auf schriftlichen Antrag vor Ablauf der Frist Geben Sie die Gründe an (z.B. ausstehende Beurteilungen). Verlängerung der Frist für die Einreichung nicht die Frist für die Zahlung nach der Veranlagung verlängern.
Zahlung der Steuer Wie auf der Webseite angegeben Feststellungsbescheid Genf setzt in der Regel eine Zahlungsfrist (oft ~30 Tage). Verzugszinsen fallen nach dem angegebenen Fälligkeitsdatum an.
Vorläufige Zahlungen Jederzeit vor der Bewertung Erben können Abschlagszahlungen leisten, um das Zinsrisiko zu verringern; beziehen Sie sich auf das Aktenzeichen des Nachlasses, falls verfügbar.

Einreichen & bezahlen

Einreichung

Erbschaftserklärungen werden in erster Linie in Papierform bei der Steuerbehörde eingereicht. Administration fiscale cantonale (AFC) - Genf. Einige Korrespondenz kann elektronisch bearbeitet werden, wenn sie genehmigt wurde. Folgen Sie immer der Adresse und den Anweisungen auf Ihrer Benachrichtigung.

Zahlung, Strafen & Zinsen

  • Bezahlung: innerhalb der auf der Bewertung angegebenen Frist (in der Regel ~30 Tage).
  • Verzugszinsen: Fällt nach dem Fälligkeitsdatum auf unbezahlte Beträge an.
  • Geldbußen: möglich bei verspäteter Einreichung, unzureichender Meldung oder Verschweigen von Daten.

Sanktionen werden von Fall zu Fall nach kantonalen Vorschriften verhängt.

Praktische Checklisten

Vor der Ablage

  • Bestätigen Sie Ihren Wohnsitz und identifizieren Sie sich Genf-Situs Vermögenswerte (für Nicht-Residenten).
  • Sammeln Sie Bewertungen und Auszüge ab dem Sterbedatum.
  • Stellen Sie die Erbenliste und die Verwandtschaftsnachweise für die Steuerbefreiung zusammen.
  • Fordern Sie bei Bedarf Gemeinde- oder Katasterauszüge für Immobilien an.

Bei der Verlängerung

  • Einreichen schriftlicher Antrag auf Verlängerung vor Ablauf der 6-monatigen Frist mit Begründung und voraussichtlichem Zeitplan.
  • Betrachten Sie eine vorläufige Zahlung um die Zinsen zu begrenzen.
  • Verfolgen Sie Zahlungen, damit sie bei der Veranlagung gutgeschrieben werden können.

FAQs

Wann ist die Genfer Erbschaftssteuererklärung fällig?

In der Regel innerhalb sechs Monate nach dem Datum des Todes. Die Behörde kann auf schriftlichen Antrag mehr Zeit gewähren, aber die Zahlung bleibt bis zu dem auf dem Bescheid angegebenen Datum fällig, und bei verspäteter Zahlung fallen Zinsen an.

Wie bekomme ich mehr Zeit zum Einreichen?

Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an das zuständige Genfer Büro vor die Frist. Erläutern Sie den Grund (z.B. ausstehende Schätzungen). Eine genehmigte Fristverlängerung für die Einreichung verlängert nicht die Zahlungsfrist.

Wo bekomme ich die Formulare?

Die Formulare werden von der Kantonale Finanzverwaltung (AFC). Die Kontaktdaten stehen auf Ihrem Aushang; allgemeine Informationen finden Sie unter ge.ch.

Was muss angebracht werden?

Sterbeurkunde, Familienregisterauszug, Testament/Vertrag, Gutachten, Bank- und Portfolioauszüge, Immobilienbewertungen und Beziehungsnachweise, um Steuerbefreiungen oder ermäßigte Steuersätze zu beantragen.

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