Thurgauer Einkommenssteuererklärungspflicht
Die Einwohner des Kantons Thurgau sind in der Regel verpflichtet, jährlich eine Einkommens- und Vermögenssteuererklärung abzugeben eine jährliche Einkommens- und Vermögenssteuererklärung abzugeben, die ihr weltweites Einkommen und Vermögen umfasst (vorbehaltlich von Doppelbesteuerungsabkommen und Verteilungsregeln zwischen Kantonen und Ländern). Auf dieser Seite wird erklärt, wer eine Steuererklärung abgeben muss, welche Fristen gelten, wie die Abgabe funktioniert funktioniert und wie die Regeln mit der Quellensteuer zusammenhängen (Quellensteuer) für ausländische Staatsangehörige.
Wer muss im Thurgau eine Einkommenssteuererklärung abgeben?
In der Regel müssen Sie im Thurgau eine Steuererklärung abgeben, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
- Sie sind wohnhaft im Kanton Thurgau am Ende des Steuerjahres.
- Sie ziehen im Laufe des Jahres in den Thurgau oder aus dem Thurgau weg und haben während eines Teils des Jahres Ihren Wohnsitz.
- Sie sind Selbstständige oder ein Unternehmen im Thurgau betreiben.
- Sie halten eine ständige Niederlassung oder eine Beteiligung an einer Partnerschaft im Thurgau.
- Sie besitzen Immobilien im Thurgau (beschränkte Steuerpflicht), auch wenn Sie anderswo in der Schweiz oder im Ausland wohnen.
- Sie unterliegen Verrechnungssteuer und die Voraussetzungen für eine anschließende ordentliche Veranlagung erfüllen.
Verheiratete Paare und eingetragene Partner, die zusammenleben, reichen in der Regel eine gemeinsame Steuererklärung die das Einkommen und Vermögen beider Ehegatten/Lebenspartner und aller unterhaltsberechtigten Kinder umfasst.
Gebietsansässige vs. Nicht-Gebietsansässige
Die Meldepflicht hängt von Ihrem Steuerstatus ab:
- Einwohner von Thurgau in der Regel weltweites Einkommen und Vermögen deklarieren, mit Entlastung für ausländische Steuern im Rahmen von Abkommen und unilateralen Entlastungsbestimmungen.
- Nicht-Einwohner beschränkt steuerpflichtige Thurgauerinnen und Thurgauer deklarieren in der Regel nur diejenigen Einkünfte und Vermögen, die im Kanton steuerpflichtig sind (z.B. Einkünfte aus Liegenschaften oder einer Betriebsstätte im Thurgau).
Interaktion mit der Quellensteuer (Quellensteuer)
Ausländische Staatsangehörige, die noch nicht im Besitz einer Daueraufenthaltsgenehmigung sind, unterliegen häufig der Quellensteuer auf Arbeitseinkommen. Im Thurgau:
- Ihr Arbeitgeber zieht die Steuer direkt von Ihrem Gehalt ab und wendet dabei den geltenden Quellensteuertarif an.
- Möglicherweise benötigen Sie noch einen Anspruch auf eine nachträgliche ordentliche Veranlagung in bestimmten Fällen, zum Beispiel:
- Wenn Ihr Einkommen eine bestimmte Grenze überschreitet,
- Wenn Sie über ein erhebliches zusätzliches Einkommen oder Vermögen verfügen,
- Wenn Sie Abzüge geltend machen wollen, die nicht vollständig im Quellensteuertarif enthalten sind.
Wenn eine vollständige Steuererklärung erforderlich ist, wird die bereits gezahlte Quellensteuer auf die fällige Endsteuer angerechnet; Dies kann je nach Ihrer Situation zu einer Nachzahlung oder einer Erstattung führen.
Einreichungsfristen
Der Kanton Thurgau setzt jährlich Fristen für die Abgabe der Einkommens- und Vermögenssteuererklärung fest. Generell:
- Die Steuererklärungen werden für jedes Kalenderjahr abgegeben.
- Die ordentliche Abgabefrist liegt mehrere Monate nach Ende des Steuerjahres.
- Die Fristen können für natürliche und juristische Personen unterschiedlich sein.
Die genauen Fristen können sich von Jahr zu Jahr ändern und hängen davon ab, ob Sie Ihre Steuererklärung auf Papier oder elektronisch einreichen. Steuerzahler, die die reguläre Frist nicht einhalten können, können in der Regel einen Antrag auf Erweiterung zur rechten Zeit.
Zeitverlängerungen
Wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihre Steuererklärung innerhalb der regulären Frist abzugeben, können Sie in der Regel eine Fristverlängerung beantragen:
- Anträge auf Verlängerung sollten eingereicht werden vor die ursprüngliche Frist abläuft.
- Verlängerungen werden in der Regel für einen begrenzten zusätzlichen Zeitraum gewährt.
- In begründeten Fällen (z. B. Krankheit, komplexe Situationen, verspätete Dokumente) sind weitere Verlängerungen möglich.
Wenn Sie mit einem Steuerberater zusammenarbeiten, kann dieser die Verlängerungen in Ihrem Namen gemäß der örtlichen Verwaltungspraxis koordinieren.
Erforderliche Dokumente und Informationen
Um Ihre Thurgauer Steuererklärung korrekt auszufüllen, benötigen Sie in der Regel die folgenden Dokumente und Informationen (nicht abschliessende Liste):
- Gehaltsbescheinigungen (Lohnausweise) für alle Beschäftigungen,
- Bescheinigungen über das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit und Geschäftskonten (falls zutreffend),
- Bank- und Anlageauszüge zum Jahresende,
- Informationen über Immobilien in der Schweiz und im Ausland (Mieteinnahmen, Eigenmietwert, Hypotheken),
- Belege für abzugsfähige Ausgaben (Fahrtkosten, ggf. Berufskosten),
- Nachweis über Rentenbeiträge und Sozialversicherungszahlungen,
- Abrechnungen von Versicherungsprämien (sofern für Abzüge relevant),
- Informationen über Kinder und Unterhaltsberechtigte (Geburtsdaten, Sorgerecht, Unterhaltszahlungen),
- Angaben zu ausländischen Einkünften und gezahlten ausländischen Steuern (für Abkommensentlastung und Vermeidung von Doppelbesteuerung).
Je nach Ihrer Situation können zusätzliche Dokumente erforderlich sein (z. B. Gesellschafts- oder Unternehmensunterlagen, Informationen über Trusts oder Stiftungen, grenzüberschreitende Arbeitsbescheinigungen).
Neuankömmlinge und Abgänge
Besondere Überlegungen zur Einreichung gelten, wenn Sie:
- während des Jahres aus einem anderen Kanton oder aus dem Ausland in den Thurgau ziehen oder
- Den Thurgau während des Jahres in einen anderen Kanton oder ein anderes Land verlassen.
In solchen Fällen kann das Steuerjahr effektiv auf verschiedene Kantone oder auf die Schweiz und das Ausland aufgeteilt werden. einer ausländischen Jurisdiktion. Der Thurgau besteuert in der Regel die Einkünfte, die der Wohnsitzperiode oder der beschränkten Steuerpflicht im Kanton zuzurechnen ist. In der Steuererklärung müssen die An- und Abreisedaten sowie jeder Wohnsitzwechsel innerhalb der Schweiz genau angegeben werden. Wohnsitzwechsel innerhalb der Schweiz.
Selbstständige und Geschäftsinhaber
Wenn Sie im Thurgau selbständig erwerbend sind oder ein Gewerbe betreiben, werden Sie in der Regel:
- Geben Sie eine Steuererklärung ab, in der Sie Ihr Geschäftseinkommen und Ihr Vermögen angeben,
- Legen Sie eine grundlegende Buchführung (Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz) und entsprechende Belege vor,
- Sie unterliegen sowohl der Einkommenssteuer als auch gegebenenfalls der Kapitalsteuer auf Betriebsvermögen.
Die Meldepflichten für Selbstständige sind oft komplexer als für Arbeitnehmer, weshalb eine frühzeitige Vorbereitung und professionelle Beratung besonders wichtig.
Immobilieneigentümer
Wenn Sie im Kanton Thurgau eine Liegenschaft besitzen, müssen Sie diese in der Regel deklarieren:
- Mieteinnahmen oder der unterstellte Mietwert der Immobilie,
- Hypothekenzinsen und zulässige vermögensbezogene Abzüge,
- Der steuerpflichtige Wert der Immobilie für Zwecke der Vermögenssteuer.
Auch wenn Sie in einem anderen Kanton oder im Ausland wohnhaft sind, kann der Besitz von Immobilien im Thurgau eine Meldepflicht auslösen aufgrund der beschränkten Steuerpflicht auslösen.
Folgen einer verspäteten oder nicht erfolgten Einreichung
Die Nichtabgabe oder verspätete Abgabe einer Steuererklärung kann zu folgenden Konsequenzen führen:
- Mahnschreiben und Verwaltungsgebühren,
- Geschätzte Veranlagungen durch die Steuerbehörden,
- Mögliche Strafen oder Zinsen bei Zahlungsverzug.
Es ist daher ratsam, die Fristen einzuhalten, bei Bedarf Fristverlängerungen zu beantragen und sicherzustellen, dass Ihre Steuererklärung Steuererklärung vollständig und korrekt ist.
Praktische Überlegungen
In der Praxis sind viele Steuerzahler im Thurgau:
- Verwenden Sie die offizielle Steuersoftware oder die vom Kanton bereitgestellte Online-Plattform,
- Führen Sie das ganze Jahr über einen speziellen Ordner für steuerrelevante Dokumente,
- Lassen Sie sich bei grenzüberschreitenden oder komplexen Einkommens-/Vermögenssituationen professionell beraten.
Die Thurgauer Hinterlegungsvorschriften sind immer im Zusammenhang mit den geltenden Preise, Abzüge, besondere Vorschriften und Beispiele um die Gesamtauswirkungen auf Ihre persönliche Steuerposition zu verstehen.
