Beispiele Beispiele

Thurgauer Einkommenssteuerbeispiele

Thurgauer Einkommenssteuer - Beispiele | Schweizer Einkommenssteuer nach Kantonen | TaxRep

Der Kanton Thurgau liegt im Nordosten der Schweiz am Bodensee und grenzt an mehrere andere Kantone und an Deutschland. Wie überall in der Schweiz besteht die gesamte Einkommenssteuerbelastung aus drei Schichten: Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuer. Im Thurgau ist der Gemeindesteuer-Multiplikator (Steuerfuss) der Wohnsitzgemeinde hat einen erheblichen Einfluss auf die endgültige Steuerrechnung aus.

Auf dieser Seite wird anhand von vereinfachten Beispielen gezeigt, wie die Einkommenssteuer im Thurgau in der Praxis für verschiedene Steuerzahlerprofile funktionieren kann. Die Beispiele sind nur indikativ und ersetzen weder eine formale Steuerberechnung noch eine persönliche Beratung.

Allgemeine Annahmen, die in den Beispielen verwendet werden

Sofern nicht anders angegeben, gehen die Beispiele von einer Annahme aus:

  • Ein Steuerjahr, in dem die entsprechenden Thurgauer Kantons- und Bundestarife in Kraft sind.
  • Normale persönliche Abzüge nach Thurgauer und Bundesrecht.
  • Ein typischer kommunaler Steuermultiplikator (weder eine Niedrig- noch eine Hochsteuerkommune).
  • Keine außergewöhnlichen Abzüge, Verlustvorträge oder Sonderregelungen.

Es geht nicht darum, exakte Tariftabellen wiederzugeben, sondern die Logik aufzuzeigen, wie die verschiedenen Faktoren die die Gesamtsteuerbelastung beeinflussen.

Beispiel 1 - Alleinstehender Arbeitnehmer mit ausschließlichem Arbeitseinkommen

Profil:

  • Einzelperson, keine Kinder.
  • Wohnhaft in einer mittelgrossen Steuergemeinde im Thurgau.
  • Jährliches Bruttoerwerbseinkommen: CHF 80'000.
  • Keine nennenswerten sonstigen Einkünfte, keine Immobilien, bescheidene Bankguthaben.

Schritt 1 - Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens

Vom Bruttolohn werden verschiedene Abzüge vorgenommen, zum Beispiel:

  • Sozialversicherungs- und Rentenbeiträge (AHV/IV/EO, ALV, 2. Säule),
  • Berufskosten (entweder pauschal oder tatsächlich anfallende Fahrtkosten und berufsbedingte Kosten),
  • Bestimmte Versicherungsprämien und andere Pauschalabzüge.

Nach diesen Abzügen könnte dem Steuerzahler ein illustrativer Betrag verbleiben steuerpflichtiges Einkommen für kantonale und Gemeindesteuern von rund 60'000 Franken.

Schritt 2 - Bundessteuer

Die Bundessteuer wird auf dem steuerbaren Einkommen nach dem Bundestarif für ledige Steuerpflichtige berechnet. Bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 60'000 ist die resultierende Bundessteuer relativ bescheiden, da der Bundestarif progressiv ist und bei niedrigen Sätzen beginnt.

Schritt 3 - Thurgauer Kantons- und Gemeindesteuer

Für die Berechnung der Thurgauer Kantonssteuer wird das gleiche steuerbare Einkommen verwendet. Der kantonale Tarif für ledige Steuerpflichtige wird angewandt, was zu einem kantonalen Steuerbetrag nach dem progressiven Tarif führt. Die kantonale Steuer wird dann multipliziert mit dem Gemeindesteuer-Multiplikator des Wohnorts multipliziert, um die Gemeindesteuer zu ermitteln.

Ergebnis

Zusammenzählen:

  • Bundeseinkommenssteuer,
  • kantonale Einkommenssteuer, und
  • Kommunale Einkommensteuer

gibt die Gesamteinkommenssteuerbelastung für das Jahr. Prozentual gesehen liegt der effektive kombinierte Steuersatz auf das Bruttoeinkommen von CHF 80'000 typischerweise im unteren bis mittleren zweistelligen Bereich liegen, je nach den genauen Abzügen und dem kommunalen Multiplikator.

Beispiel 2 - Verheiratetes Paar mit zwei Einkünften und Kindern

Profil:

  • Verheiratetes, gemeinsam besteuertes Paar mit zwei Kindern.
  • Wohnhaft in einer Thurgauer Gemeinde mit einem durchschnittlichen Multiplikator.
  • Ehegatte A: Bruttoerwerbseinkommen CHF 95'000.
  • Ehegatte B: Bruttoerwerbseinkommen CHF 45'000.
  • Kein selbständiges Einkommen, bescheidene Bankguthaben, keine Mieteinnahmen.

Schritt 1 - Einkommen zusammenfassen und Abzüge anwenden

Das Einkommen beider Ehegatten wird für die Besteuerung zusammengerechnet (140.000 CHF). Von diesem kombinierten Einkommen werden Abzüge vorgenommen für:

  • Sozialversicherungs- und Rentenbeiträge für beide Ehegatten,
  • Berufskosten und Pendelkosten,
  • Versicherungsprämien (sofern absetzbar),
  • Familienbezogene Abzüge und Kinderzulagen nach Thurgauer Recht.

Nach diesen Abzügen könnte das kombinierte steuerpflichtige Einkommen z.B. zwischen 105.000 und 110.000 CHF liegen.

Schritt 2 - Bundessteuer für Ehepaare mit Kindern

Es gilt der Bundestarif für Ehepaare und Familien. Aufgrund der günstigeren Progression für Familien im Vergleich zu alleinstehenden Steuerpflichtigen wird die effektive Bundessteuerbelastung gemildert.

Schritt 3 - Thurgauer Kantons- und Gemeindesteuer

Das gleiche steuerbare Einkommen wird für den Thurgauer Kantonstarif für verheiratete Steuerpflichtige mit Kindern verwendet. Die sich daraus ergebende kantonale Steuer wird dann mit dem kommunalen Multiplikator multipliziert. Das Vorhandensein von Kindern und familienbezogenen Kinder und Familienzulagen reduzieren die Steuerbelastung im Vergleich zu einem kinderlosen Ehepaar mit demselben Einkommensniveau.

Ergebnis

Der effektive Gesamteinkommenssteuersatz (Bund, Kanton, Gemeinde) auf dem kombinierten Bruttoeinkommen von CHF 140'000 wird sich ergeben:

  • Der Vorteil der gemeinsamen Besteuerung,
  • Familien- und Kinderzulagen, und
  • Der spezifische kommunale Multiplikator im Thurgau.

Beispiel 3 - quellensteuerpflichtiger ausländischer Arbeitnehmer

Profil:

  • Ausländische Staatsangehörige, die im Thurgau arbeiten, keine Niederlassungsbewilligung.
  • Wohnhaft im Thurgau, Jahresbruttogehalt: CHF 120'000.
  • Keine Schweizer Immobilien, mäßige ausländische Kapitalerträge.

Schritt 1 - Vom Gehalt einbehaltene Quellensteuer

Der Arbeitgeber behält die Lohnsteuer direkt vom Monatslohn ein, basierend auf dem Thurgauer Quellensteuertarif. Der Tarif berücksichtigt den Zivilstand und die Anzahl der Kinder des Steuerpflichtigen, kann aber nicht jeden Abzug im Detail abbilden.

Schritt 2 - Mögliche nachträgliche ordentliche Beurteilung

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen - zum Beispiel wenn der Lohn einen gesetzlichen Grenzwert überschreitet oder wenn der Steuerpflichtige über Einkommen oder Vermögen hat - kann die Thurgauer Steuerverwaltung eine nachträgliche ordentliche Veranlagung. Der Steuerpflichtige kann eine solche Veranlagung auch beantragen, um Abzüge geltend zu machen, die nicht vollständig durch den Quellensteuertarif abgedeckt sind.

Schritt 3 - Endgültige Steuerberechnung

Bei einer späteren ordentlichen Veranlagung reicht der Steuerpflichtige eine vollständige Steuererklärung ein. Die Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern werden so berechnet, als ob der Steuerpflichtige von Anfang an der ordentlichen Besteuerung unterliegen würde. Die vom Arbeitgeber bereits abgezogene Quellensteuer Die vom Arbeitgeber bereits abgezogene Quellensteuer wird auf die endgültige Steuerschuld angerechnet. Das Ergebnis kann sein:

  • zusätzlich zu zahlende Steuer, wenn die Quellensteuer niedriger war als die normale Steuer, oder
  • Eine Erstattung, wenn die Quellensteuer die normale Steuerlast übersteigt.

Dieses Beispiel macht deutlich, dass die Quellensteuer oft nur ein vorläufiger Mechanismus ist und dass die endgültige Steuerbelastung abweichen kann, wenn alle relevanten Faktoren berücksichtigt werden.

Beispiel 4 - Arbeitnehmer mit Immobilieneigentum im Thurgau

Profil:

  • Ansässiger Arbeitnehmer im Thurgau mit einem Bruttolohn von CHF 100'000.
  • Eigenes Haus oder eigene Wohnung im Kanton.
  • Hypothek auf die Immobilie und einige Kapitalerträge.

Schritt 1 - Einkommensseite

Für Steuerzwecke muss der Steuerpflichtige eine Erklärung abgeben:

  • Arbeitseinkommen,
  • Ein unterstellter Mietwert für die Immobilie (falls zutreffend),
  • Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden.

Schritt 2 - Abzüge im Zusammenhang mit der Immobilie

Der Steuerpflichtige kann einen Abzug vornehmen:

  • Hypothekenzinsen,
  • Anrechenbare Unterhaltskosten oder eine Pauschale für den Liegenschaftsunterhalt (unter Vorbehalt der Thurgauer Regeln),
  • Andere allgemeine Abzüge gemäss eidgenössischem und kantonalem Recht.

Schritt 3 - Kombinierte Steuerbelastung

Nach Berücksichtigung der immobilienbezogenen Abzüge kann das steuerpflichtige Einkommen höher oder niedriger sein als bei einem vergleichbaren Mieter, je nach dem Verhältnis zwischen Eigenmietwert und abzugsfähigen Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten. Die daraus resultierenden Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern spiegeln dieses Die resultierenden Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern spiegeln dieses Gleichgewicht wider und zeigen die Wechselwirkungen zwischen Immobilienbesitz und Einkommensbesteuerung im Thurgau.

Beispiel 5 - Selbständigerwerbende im Thurgau

Profil:

  • Selbstständig Erwerbstätige (z.B. Berater) mit Wohnsitz im Thurgau.
  • Jährliches Brutto-Geschäftseinkommen: CHF 150'000.
  • Geschäftskosten für Reisen, Büro, Berufsversicherungen und Ausrüstung.

Schritt 1 - Ermittlung des Unternehmensgewinns

Der Steuerpflichtige erstellt eine Gewinn- und Verlustrechnung für sein Unternehmen. Vom Bruttoeinkommen von CHF 150'000 werden alle abzugsfähigen Betriebsausgaben abgezogen, so dass sich ein Betriebsgewinn ergibt, der der Einkommensteuer unterliegt.

Schritt 2 - Andere Einkünfte hinzufügen und Abzüge anwenden

Alle anderen Einkünfte (z. B. Kapitalerträge) werden zum Unternehmensgewinn hinzugerechnet. Der Steuerpflichtige kann dann persönliche Abzüge geltend machen (Sozialversicherungsbeiträge, Versicherungen, familienbezogene Abzüge usw.) um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln.

Schritt 3 - Anwendung von Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern

Das steuerpflichtige Einkommen unterliegt:

  • Bundeseinkommenssteuer nach dem Bundestarif, und
  • Kantons- und Gemeindesteuer nach dem Thurgauer Tarif und dem lokalen Gemeindemultiplikator.

Da die Unternehmensgewinne von Jahr zu Jahr schwanken können und zusätzliche Verpflichtungen (z. B. Vorauszahlungen (z. B. Vorauszahlungen, vorläufige Veranlagungen) gelten können, sind selbständige Steuerzahler oft mit komplexeren Cashflow und Planungsfragen konfrontiert als Arbeitnehmer.

Wie man diese Beispiele verwendet

Diese Beispiele sollen zeigen:

  • Das Zusammenspiel von Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern im Thurgau,
  • Wie sich die Familiensituation, das Einkommensniveau und die Wohngemeinde auf das Ergebnis auswirken,
  • wie Quellensteuer und ordentliche Veranlagung zu einer endgültigen Berichtigung führen können, und
  • Wie der Besitz von Immobilien oder eine selbständige Tätigkeit das Bild verändert.

Für eine genaue Steuerplanung oder um Ihre persönliche Situation im Thurgau zu verstehen, ist eine detaillierte Berechnung anhand der aktuellen Tariftabellen und Ihrer tatsächlichen Daten erforderlich. Vielleicht möchten Sie die Beispiele auf dieser Seite mit:

Für maßgeschneiderte Beratung oder Vertretung in komplexen oder grenzüberschreitenden Situationen können Sie sich auch an die Einkommenssteuerdienst Thurgau .