Thurgauer Einkommenssteuersätze
Der Kanton Thurgau wendet progressive kantonale Einkommenssteuersätze an, die zusammen mit den kommunalen Steuer zusammen mit den Gemeindesteuer-Multiplikatoren und der Bundeseinkommenssteuer die Gesamtsteuerbelastung der Einwohnerinnen und Einwohner bestimmen. Diese Seite erklärt wie die Einkommenssteuertarife im Thurgau in der Praxis funktionieren - ohne jede detaillierte Tarif-Tabelle wiederzugeben. Der Schwerpunkt liegt auf dem Verständnis des kantonalen Tarifs, der Rolle der kommunalen Multiplikatoren und der Wechselwirkung mit der eidgenössischen Einkommenssteuer.
Grundstruktur der Einkommenssteuer im Thurgau
Für die Einwohner des Thurgaus setzt sich die gesamte Einkommenssteuerbelastung in der Regel aus drei Komponenten zusammen:
- Bundeseinkommenssteuer (direkte Bundessteuer, einheitlich für die ganze Schweiz),
- Kantonale Einkommenssteuer (nach dem Thurgauer Tarif),
- Kommunale Einkommensteuer (die kantonale Steuer multipliziert mit dem Steuerfuss der Gemeinde, oder Steuerfuss).
Der Kanton ermittelt zunächst das steuerbare Einkommen nach den Thurgauer Steuerregeln und wendet den kantonalen Tarif an. Die sich daraus ergebende kantonale Einkommenssteuer wird dann mit dem Steuersatz der Wohngemeinde multipliziert. Aus der Addition von Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuer ergibt sich die gesamte Einkommenssteuerbelastung des Steuerpflichtigen.
Progressive kantonale Steuersätze
Der Thurgau hat ein progressives kantonales Einkommenssteuersystem. Vereinfacht ausgedrückt:
- Geringere steuerpflichtige Einkommen unterliegen relativ niedrigen Durchschnitts- und Grenzsteuersätzen,
- Mit steigendem zu versteuerndem Einkommen erhöht sich der Grenzsteuersatz schrittweise,
- Bei höheren Einkommen nähert sich der Grenzsteuersatz dem Spitzensteuersatz an und die Progression flacht ab.
In den offiziellen Thurgauer Tariftabellen wird zwischen verschiedenen Kategorien von Steuerpflichtigen unterschieden, darunter typischerweise
- Alleinstehende Steuerzahler ohne Kinder,
- Verheiratete Paare und eingetragene Partner (im Allgemeinen gemeinsam veranlagt),
- Steuerpflichtige mit Anspruch auf Familienzulagen (Kinder, Unterhaltsberechtigte).
Aufgrund dieser Differenzierung können zwei Steuerpflichtige mit gleichem Bruttoeinkommen je nach Familiensituation und je nach familiärer Situation und Anspruch auf Freibeträge unterschiedlich belastet werden.
Kommunale Steuermultiplikatoren (Steuerfüsse)
Zusätzlich zum kantonalen Tarif wendet jede Gemeinde im Thurgau einen eigenen Steuerfuss auf die kantonalen Einkommenssteuer. Das allgemeine Verfahren ist:
- Ermittlung des steuerbaren Einkommens nach den kantonalen Vorschriften des Thurgaus,
- Wenden Sie den Thurgauer Kantonstarif an, um die kantonale Einkommenssteuer zu berechnen,
- Multiplizieren Sie die kantonale Steuer mit dem kommunalen Multiplikator des Wohnorts.
Die kommunalen Multiplikatoren können von Gemeinde zu Gemeinde stark variieren. Das bedeutet, dass die Gesamtsteuerbelastung innerhalb des Kantons sehr unterschiedlich sein kann, je nachdem, wo genau ein Steuerpflichtiger wohnt. Gemeinden mit niedrigeren Multiplikatoren führen zu einer geringeren effektiven Steuerbelastung als Gemeinden mit höheren Multiplikatoren.
Interaktion mit der Bundeseinkommensteuer
Die direkte Bundessteuer wird unabhängig von den Thurgauer Kantons- und Gemeindesteuern veranlagt. Aus Sicht der Steuerpflichtigen ist jedoch die Gesamtbelastung entscheidend:
- Der Bundestarif gilt für das steuerpflichtige Einkommen nach Abzug der Bundesabzüge,
- Der Thurgauer Kantonstarif gilt für das Einkommen nach kantonalen Abzügen,
- Die Gemeindesteuer wird als Multiplikator auf die kantonale Steuer berechnet.
Während der Bundestarif in der ganzen Schweiz gleich ist, führen die unterschiedlichen kantonalen Tarife und kommunalen Multiplikatoren kann sich die Gesamtsteuerbelastung im Thurgau von derjenigen in anderen Kantonen und darüber hinaus auch zwischen den Thurgauer Gemeinden.
Kategorien von Steuerpflichtigen und Tarifstruktur
Die Thurgauer Tarifstruktur ist so gestaltet, dass sie die Haushaltszusammensetzung und die Zahlungsfähigkeit berücksichtigt. Es gelten unterschiedliche Tarife bzw. Parameter für:
- Alleinstehende Steuerzahler,
- Verheiratete Paare und eingetragene Partner (in den meisten Fällen gemeinsame Veranlagung),
- Steuerpflichtige mit Kindern oder anderen unterhaltsberechtigten Personen, die Anspruch auf Freibeträge haben.
In den detaillierten Tariftabellen sind Schwellenwerte, Progressionsstufen und Höchstsätze für jede Kategorie festgelegt. Diese Tabellen werden vom Kanton periodisch aktualisiert und bilden die gesetzliche Grundlage für die Berechnung der Einkommenssteuer des Kantons Thurgau.
Quellensteuer (Quellensteuer)
Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung können im Thurgau der Quellensteuer auf Arbeitseinkommen Einkommen im Thurgau unterliegen. In solchen Fällen:
- Die Steuer wird vom Arbeitgeber direkt vom Gehalt abgezogen,
- Die Verrechnungssteuertarife sind so gestaltet, dass sie sich der kombinierten Steuerbelastung von Bund, Kantonen und Gemeinden annähern,
- In bestimmten Situationen kann eine nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragt werden, die zu einer zusätzlichen Steuer oder einer Erstattung führen kann.
Die Quellensteuertarife unterscheiden sich von den normalen Tarifen, folgen aber ähnlichen Prinzipien der Progression und Differenzierung nach Familienstand, Anzahl der Kinder und anderen Faktoren.
Faktoren, die den effektiven Steuersatz im Thurgau beeinflussen
Der effektive Steuersatz, den Sie auf Ihr Einkommen im Thurgau zahlen, hängt von mehreren wichtigen Faktoren ab:
- Die Höhe Ihres steuerpflichtigen Einkommens,
- Ihren Familienstand und ob Sie Kinder oder andere unterhaltsberechtigte Personen haben,
- Ihre Wohnsitzgemeinde und deren Steuerhebesatz,
- ob ein Teil Ihres Einkommens der Quellensteuer unterliegt,
- Die Abzüge und Freibeträge, die Ihnen nach eidgenössischem und kantonalem Recht zustehen.
Aufgrund dieser Variablen lässt sich die effektive Steuerbelastung am besten durch konkrete Berechnungen nachvollziehen, z.B. mit einem thurgauspezifischen oder schweizweiten Steuerrechner, und nicht nur durch die Betrachtung der gesetzlichen Nominalsätzen.
Praktische Anwendung
Ziel dieser Seite ist es, die Struktur der Thurgauer Einkommenssteuertarife zu erklären und nicht jede Tariftabelle wiederzugeben. Für die praktische Planung sind die Steuerpflichtigen typischerweise:
- mit Hilfe von amtlichen oder fremden Steuerrechnern ihre Steuerbelastung im Thurgau abschätzen und
- Berücksichtigen Sie sowohl den kantonalen Tarif als auch den kommunalen Multiplikator, wenn Sie die Auswirkungen des Wohnens in einer bestimmten Gemeinde.
Um einen vollständigen Überblick über Ihre Situation zu erhalten, ist es hilfreich, die Informationen zu den Tarifen von dieser Seite mit den Abschnitten über Abzüge, Anforderungen an die Einreichung, Besondere Regeln und Beispiele im Einkommenssteuerleitfaden des Kantons Thurgau.
