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Waadtländer Einkommenssteuerabzüge

Waadtländer Einkommenssteuer - Abzüge | Schweizer Einkommenssteuer nach Kanton | TaxRep

Bei der Bestimmung des steuerbaren Einkommens im Kanton Waadt spielen die Abzüge eine entscheidende Rolle. Ausgehend vom Bruttoeinkommen können verschiedene zulässige Abzüge den Betrag, der der kantonalen, kommunalen und eidgenössischen Steuer unterliegt, erheblich reduzieren. Diese Seite gibt einen Überblick über die wichtigsten Abzugskategorien des Waadtländer Steuerrechts und wie sie in Kombination mit den Bundesregeln funktionieren. Die genauen Abzugsbeträge, Pauschalabzüge und Obergrenzen hängen vom Steuerjahr und von der kantonalen Gesetzgebung/Verwaltungspraxis ab.

Grundsätze der Abzüge im Waadtland

Der Kanton Waadt kennt eine breite Palette von möglichen Abzügen. Dazu gehören die typischen arbeitsbezogenen und sozialen Abzüge sowie die persönlichen, familiären und vermögensbezogenen Zulagen. Einige Abzüge sind standardisiert (pauschal oder pauschal), andere beruhen auf den tatsächlichen Ausgaben und müssen dokumentiert werden.

Beschäftigungsbedingte und arbeitsbezogene Abzüge

  • Pendelverkehr / Reisekosten - Für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßigem Arbeitsplatz. Bei Benutzung eines Autos: CHF 0.70 pro km (bis zu 15’000 km), CHF 0.35 pro km darüber hinaus. :contentReference[oaicite:1]{index=1}
  • Ausgaben für Mahlzeiten - Wenn die Mahlzeiten nicht zu Hause eingenommen werden können. Abzug bis zu CHF 3'200/Jahr (wenn kein Arbeitgeber Kantine/Teilverpflegung bietet), oder CHF 1'600/Jahr (wenn Arbeitgeber Kantine/Teilverpflegung bietet). :contentReference[oaicite:2]{index=2}
  • Arbeitsaufenthalt außerhalb der Wohnung (vorübergehende auswärtige Unterbringung) - Für Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen ausserhalb ihres Hauptwohnsitzes wohnen müssen: bis CHF 6’400/Jahr (ohne Kantine), bzw. CHF 4’800/Jahr mit Kantinenbeitrag. :contentReference[oaicite:3]{index=3}
  • Home-Office / Telearbeit-Kosten - Unter bestimmten Bedingungen können anteilige Kosten für Miete, Betriebskosten oder Nebenkosten als Abzug anerkannt werden (z. B. Heizung, Strom, Unterhalt) sofern nachweisbar und dem Homeoffice zuordenbar. :contentReference[oaicite:4]{index=4}
  • Kosten für Fortbildung / berufliche Weiterbildung - Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungen sind abziehbar, inkl.. Umschulung, Fachkurse etc., sofern nicht durch Arbeitgeber übernommen. :contentReference[oaicite:5]{index=5}

Sozialversicherung, Pension und private Vorsorge

  • Obligatorische Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO etc.) sowie Beiträge an die berufliche Vorsorge (2. Säule) und freiwillige Säule 3a sind abzugsfähig. :contentReference[oaicite:6]{index=6}
  • Freiwillige Rentenaufstockung / Rückkauf der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse / 2. Säule + Säule 3a) - Rückkäufe oder zusätzliche Einzahlungen in Vorsorge können das steuerbare Einkommen reduzieren. :contentReference[oaicite:7]{index=7}

Familie, Angehörige und Sozialabzüge

  • Unterhalt / Unterhaltszahlungen - Unterhalts- und Alimentenzahlungen sind als Abzug möglich. :contentReference[oaicite:8]{index=8}
  • Kosten für Kinderbetreuung - Für Kinder/unterhaltsberechtigte Personen (z. B. Kinder unter 14) können Ausgaben für Betreuung/dritte Personen (z. B. Kita, Tagesmutter) abzugsfähig sein, sofern dokumentiert („Ist-Kosten“). :contentReference[oaicite:9]{index=9}
  • Sozialwohnungsabzug / Familienbeihilfe - Abzüge je nach Haushaltssituation, Familienstand und Anzahl Kinder bzw. Unterhaltsverpflichtungen. :contentReference[oaicite:10]{index=10}

Eigentum, Versicherung und andere Abzüge

  • Versicherungsprämien und private Versicherungskosten - Beiträge zu obligatorischer oder freiwilliger Versicherung (Krankenversicherung, Unfallversicherung etc.) können - sofern zulässig - abzugsfähig sein. :contentReference[oaicite:11]{index=11}
  • Hypothekenzinsen und Unterhaltskosten für Immobilien - Für Liegenschaften: Hypothekarzinsen und - soweit als Unterhaltskosten eingestuft - Erhaltungs- / Renovierungskosten sind abzugsfähig (nicht jedoch wertsteigernde Investitionen). :contentReference[oaicite:12]{index=12}
  • Bank-/Kontoführungsgebühren (Kosten für die Kontoführung) - In manchen Fällen erlaubt Vaud einen Abzug (z. B. pauschal 0,1 % des deklarierten Vermögens), falls tatsächliche Bank- oder Vermögensverwaltungsgebühren vorhanden sind. :contentReference[oaicite:13]{index=13}
  • Medizinische und außerordentliche Ausgaben - Unter bestimmten Umständen können selbst getragene medizinische, zahnärztliche oder gesundheitsbezogene Auslagen abzugsfähig sein, soweit gesetzliche oder kantonale Schwellen überschritten werden. :contentReference[oaicite:14]{index=14}
  • Wohltätige Spenden und politische Spenden - Spenden an anerkannte gemeinnützige Organisationen oder politische Parteien sind unter bestimmten Bedingungen abzugsfähig. :contentReference[oaicite:15]{index=15}

Zusammenspiel zwischen eidgenössischen und kantonalen Abzügen

Viele der oben genannten Abzüge gelten sowohl auf kantonaler als auch auf Bundesebene - z. B. Vorsorgebeiträge (Säule 3a), Unterhalts- oder Weiterbildungskosten. Es ist wichtig, die jeweiligen Höchstbeträge, Limiten und Bedingungen (kantonal vs. bundesweit) zu prüfen, um sicherzustellen, dass der Abzug korrekt und zulässig ist. :contentReference[oaicite:16]{index=16}

Dokumentation und Beweise

Für viele Abzüge sind Belege Pflicht - z. B. Rechnungen für Weiterbildung oder Kinderbetreuung, Fahrtkosten-Nachweise, Versicherungs- und Bankquittungen, Hypotheken- oder Unterhaltsabrechnungen, Nachweise über Spenden etc. Wer diese Belege systematisch sammelt, reduziert das Risiko, dass Abzüge bei der Steuerprüfung abgelehnt werden.

Praktische Hinweise

  • Der Kanton Waadt erhebt vergleichsweise hohe Steuersätze - je nach Einkommen und Gemeinde kann der Einfluss der Abzüge auf die Steuerlast erheblich sein. :contentReference[oaicite:17]{index=17}
  • Einige Abzüge - etwa für Homeoffice, Weiterbildung oder Bankkosten - können je nach individueller Situation stark variieren. Es lohnt sich, realistische Kosten mit Belegen einzureichen, wenn sie über Standard-Pauschalen liegen.
  • Bei Immobilienbesitz: Der Wegfall des fiktiven Eigenmietwerts (sofern relevant) könnte die Bedeutung von Unterhalts- und Hypothekarzinsabzügen relativieren - hier lohnt sich eine aktuelle Prüfung der kantonalen Regelung. :contentReference[oaicite:18]{index=18}