Basel-Stadt Leitfaden zur Erbschaftssteuer Basel-Stadt Leitfaden zur Erbschaftssteuer

Basel-Stadt Leitfaden zur Erbschaftssteuer

Basel-Stadt Erbschaftssteuer - Übersicht

Zuletzt aktualisiert am: 26. Oktober 2025 - Autor: Alexander Foelsche CPA (US), WP (DE), RE (CH)

Basel-Stadt Erbschaftssteuer - Übersicht

Basel-Stadt erhebt eine kantonale Erbschaftssteuer verwaltet von der Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt. Die Erträge werden im Allgemeinen innerhalb von 6 Monate des Todes; Erweiterungen zu Datei können auf schriftlichen Antrag gewährt werden und tun nicht Zeit verlängern bis zahlen. Die Besteuerung von Nachlässen von Nicht-Residenten erfolgt über eine Basel-situs der Geltungsbereich beschränkt sich auf im Kanton gelegene Immobilien. Kantonale Praxis - ZGB-Nachfolgeregelung

Wichtige Punkte. Ehepartner/eingetragener Partner und oft direkte Nachkommen kommen in den Genuss einer Befreiung/Befreiung. Andere Erbengruppen (z.B. Geschwister, nicht verwandte Begünstigte) können zu kantonalen/kommunalen Sätzen besteuert werden. Die Veranlagung legt die Fälligkeitsdatum der Zahlung (oft ~30 Tage); Verzugszinsen gilt nach diesem Datum.

Die wichtigsten Fakten

Wer muss einreichen

  • Anwohner: Erben (oder ein Vertreter) reichen eine Erbschaftserklärung ein, wenn Steuern fällig werden oder um Befreiungen/Bewertungen zu dokumentieren.
  • Nicht-Einwohner: Datei, wenn es sich um Basel-situs Vermögen (real/materiell), das nach den Freibeträgen potenziell steuerpflichtig ist.
  • Unterzeichner: Erben gemeinschaftlich oder ein Vertreter unter Vollmacht.

Fristen

  • Rückkehr: In der Regel fällig innerhalb von 6 Monate nach dem Tod.
  • Erweiterung zur Datei: Möglich auf schriftliche Anfrage; tut nicht Zahlungsfrist verlängern.
  • Bezahlung: Wie auf der Webseite angegeben Bewertung; die Zinsen werden nach dem Fälligkeitsdatum berechnet.

Berechnung

  • ZGB bestimmt Erben und Anteile; Kanton gilt Steuerbefreiungen und Steuersätze von der Erbenklasse.
  • Die Steuer wird in der Regel berechnet pro Begünstigtem auf ihren steuerpflichtigen Anteil.
  • Nicht-Einwohner: Begrenzen Sie die Basis auf Basel-situs Vermögenswerte mit den dazugehörigen Schulden/Aufwendungen.

Gebietsansässige vs. Nicht-Gebietsansässige - Standort & Umfang

KategorieWas enthalten istAnmerkungen
Anwohner Nachlass an Basel-Stadt gemeldet; Freibeträge nach Erbenklasse bestimmen die Steuerpflicht. Güterstand, Testament/Vertrag, Nießbrauch und besondere Vermächtnisse prägen die Aufteilung und Erleichterungen.
Nicht-Einwohner Basel-situs Immobilien und materielle Güter, die sich physisch im Kanton befinden; die meisten immaterielle Güter ausgeschlossen, es sei denn, sie sind an einen Basler Geschäftssitz gebunden. Pflegen Sie Urkunden, Registrierungen, Lager-/Mootingnachweise und ordnen Sie Schulden gegebenenfalls den Basler Vermögenswerten zu.

Wichtigste Formulare & wo Sie sie einreichen können

Steuerverwaltung Basel-Stadt

  • Erbschaftssteuererklärung (Erbschaftsrückgabe) und Erbenverzeichnis.
  • Antrag auf Verlängerung (schriftlich) vor Ablauf der Frist.
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Bewertung/Zahlung für Grundbuchamt/Banken.

Portal: steuerverwaltung.bs.ch

Typische Anhänge

  • Sterbeurkunde; Auszug aus dem Personenstandsregister/Familienregister.
  • Testament oder Erbvertrag; Ernennungsurkunden (falls vorhanden).
  • Schätzungen und Jahresabschlüsse zum Zeitpunkt des Todes; Grundbuchauszug für Basler Liegenschaften.
  • Beziehungsnachweise für die Inanspruchnahme von Steuerbefreiungen/ermäßigten Steuersätzen.

Highlights der Planung

Verheiratete Paare & Partner

  • Hebelwirkung Erbenklassen freistellen (Ehepartner/eingetragener Partner; oft direkte Nachkommen).
  • Bringen Sie den ehelichen Güterstand mit dem Testament/Vertrag und den Begünstigtenbestimmungen in Einklang.

Gebietsfremde & Immobilien

  • Modellieren Sie nur die Basel-situs Anteil und die damit verbundenen Verbindlichkeiten.
  • Sichern Sie sich frühzeitig Beurteilungen; planen Sie die Liquidität für das Fälligkeitsdatum der Beurteilung.

FAQs

Werden die direkten Nachkommen in Basel-Stadt besteuert?

Sie profitieren oft von Befreiung/Erleichterung. Eine Einreichung kann dennoch erforderlich sein, um Ausnahmen und Bewertungen zu dokumentieren.

Muss ich einen Antrag stellen, wenn es keinen Baseler Bezug gibt?

Normalerweise keine. Wenn weder ein Domizil noch ein Basler Vermögen vorhanden ist, ist eine Basler Erbschaftsanmeldung in der Regel nicht erforderlich.

Verwandte Seiten: Formulare & Fristen - Ratgeber für Nichtansässige - Planung - Fälle - Steuerrechner

Referenzen

  1. Steuerverwaltung Basel-Stadt - Erbschaftssteuer: Formulare, Anleitung, Praxis.
  2. Gesetzgebung des Kantons Basel-Stadt - Erbschafts-/Schenkungssteuerbestimmungen und Ausführungsvorschriften.
  3. Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB) - Erbfolge (Erben, Anteile, Vermächtnisse, Nutznießungen).
  4. Schweizerisches Bundesgericht und kantonales Gericht - Rechtsprechung im Bereich Erbschaft/Bewertung und Praxis in Basel-Stadt.