Berner Leitfaden zur Erbschaftssteuer
Zuletzt aktualisiert am: 26. Oktober 2025 - Autor: Alexander Foelsche CPA (US), WP (DE), RE (CH)
Berner Erbschaftssteuer - Überblick
Der Kanton Bern (Kanton Bern) erhebt eine kantonale Erbschaftssteuer verwaltet von der Steuerbehörde (Steuerverwaltung des Kantons Bern / Administration fiscale du canton de Berne). Die Erträge werden im Allgemeinen innerhalb von 6 Monate nach dem Tod; Erweiterungen für Datei können auf schriftlichen Antrag gewährt werden und tun nicht Zeit verlängern bis zahlen. Die Besteuerung von Nachlässen von Nicht-Residenten erfolgt über eine Bern-situs der Geltungsbereich beschränkt sich auf im Kanton gelegene Immobilien. Kantonale Praxis - ZGB-Nachfolge
Die wichtigsten Fakten
Wer muss einreichen
- Anwohner: Erben (oder ein Vertreter) reichen ein, wenn Erbschaftssteuer fällig wird oder um Befreiungen/Bewertungen zu dokumentieren.
- Nicht-Einwohner: Datei, wenn es sich um Bern-situs Vermögen (real/materiell), das nach den Freibeträgen potenziell steuerpflichtig ist.
- Unterzeichner: Erben gemeinschaftlich oder ein Vertreter unter Vollmacht / Prokura.
Fristen
- Rückkehr: In der Regel fällig innerhalb von 6 Monate des Todes (schriftliche Verlängerung möglich).
- Bezahlung: Fällig bis zu dem Datum auf dem Feststellungsbescheid (in der Regel ~30 Tage).
- Interesse: Fällt für unbezahlte Beträge nach dem Fälligkeitsdatum an.
Berechnung
- ZGB bestimmt Erben und Anteile; Bern gilt Steuerbefreiungen und Steuersätze von der Erbenklasse.
- Die Steuer wird in der Regel berechnet pro Begünstigtem auf den steuerpflichtigen Anteil.
- Nicht-Einwohner: Begrenzen Sie die Basis auf Bern-situs Vermögenswerte mit den dazugehörigen Schulden/Aufwendungen.
Gebietsansässige vs. Nicht-Gebietsansässige - Standort & Umfang
| Kategorie | Was enthalten ist | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Anwohner | Nachlass an Bern gemeldet; Steuerbefreiungen/Entlastungen nach Erbenklasse bestimmen die Steuerpflicht. | Güterstand, Testament/Vertrag, Nießbrauch und Vermächtnisse prägen die Aufteilung und Erleichterungen. |
| Nicht-Einwohner | Bern-situs Immobilien und materielle Güter, die sich physisch im Kanton befinden; die meisten immaterielle Güter ausgeschlossen, es sei denn, sie sind an einen Geschäftssitz in Bern gebunden. | Pflegen Sie Urkunden, Registrierungen, Lager- und Vermietungsnachweise; ordnen Sie Schulden gegebenenfalls den Berner Vermögenswerten zu. |
Wichtigste Formulare & wo Sie sie einreichen können
Berner Steuerbehörde
- Erbschaftssteuererklärung / Déclaration de succession (Erbschaftsrückgabe) mit Vermögens-/Schuldenplänen.
- Erbenverzeichnis / Liste des héritiers (Liste der Erben).
- Geschrieben Verlängerungsantrag (vor Ablauf der Frist).
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung nach der Bewertung/Zahlung (für Grundbuchamt/Banken).
Info: be.ch/steuern
Typische Anhänge
- Sterbeurkunde; Auszug aus dem Personenstandsregister/Familienregister.
- Testament oder Erbvertrag; Ernennungs-/Nachlassdokumente (falls vorhanden).
- Schätzungen und Bank-/Portfolioauszüge zum Zeitpunkt des Todes; Grundbuchauszug für Berner Eigentum.
- Beziehungsnachweise für die Inanspruchnahme von Steuerbefreiungen/ermäßigten Steuersätzen.
Highlights der Planung
Verheiratete Paare & Partner
- Hebelwirkung Erbenklassen freistellen (Ehepartner/eingetragener Partner; oft direkte Nachkommen).
- Bringen Sie den ehelichen Güterstand mit dem Testament/Vertrag und den Begünstigtenbestimmungen in Einklang.
Gebietsfremde & Immobilien
- Modellieren Sie nur die Bern-situs Anteil und die damit verbundenen Verbindlichkeiten.
- Sichern Sie sich frühzeitig Beurteilungen; planen Sie die Liquidität für das Fälligkeitsdatum der Beurteilung.
FAQs
Werden die direkten Nachkommen in Bern besteuert?
Sie profitieren oft von Befreiung/Erleichterung. Eine Anmeldung kann dennoch erforderlich sein, um die Befreiung und die Bewertung zu dokumentieren.
Muss ich einen Antrag stellen, wenn es keinen Berner Nexus gibt?
Normalerweise keine. Wenn weder ein Domizil noch ein bernisches Vermögen vorhanden ist, ist eine bernische Erbschaftsanmeldung in der Regel nicht erforderlich.
Referenzen
- Kanton Bern - Steuerverwaltung (Steuern): allgemeine Erbschaftssteuerberatung und Kontakte.
- Berner kantonale Gesetzgebung - Erbschafts-/Schenkungssteuerbestimmungen und Ausführungsbestimmungen.
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB) - Erbfolge (Erben, Anteile, Vermächtnisse, Nutznießungen).
- Schweizerisches Bundesgericht & kantonale Gerichte - Rechtsprechung im Bereich Erbschaft/Bewertung und Berner Praxis.
