Berner Erbschaftssteuerformulare & Fristen Berner Erbschaftssteuerformulare & Fristen

Berner Erbschaftssteuerformulare & Fristen

Berner Erbschaftssteuer - Formulare & Fristen

Zuletzt aktualisiert am: 26. Oktober 2025 - Autor: Alexander Foelsche CPA (US), WP (DE), RE (CH)

Berner Erbschaftssteuer - Formulare & Fristen

Eine zentrale Seite für die Einreichung der Berner Erbschaftssteuer: wer muss sie einreichen, welche Formulare brauchen Sie, Fälligkeitstermine und Verlängerungen, wie man sie einreicht und bezahlt, Strafen und Zinsen und praktische Checklisten.

Achtung!. Die Berner Erbschaftsrückgabe (Erbschaftssteuererklärung / Erbschaftserklärung) wird im Allgemeinen innerhalb von 6 Monate des Todes. Verlängerungen können auf schriftlichen Antrag gewährt werden, aber verlängern Sie die Zahlungsfrist nicht sobald ein Bescheid ausgestellt ist. Bei verspäteter Zahlung fallen Verzugszinsen an. Steuerverwaltung des Kantons Bern / Administration fiscale du canton de Berne

Wer muss einreichen?

Erblasser mit Wohnsitz in Bern
Die Erben (oder ein benannter Vertreter) reichen eine Erbschaftssteuererklärung bei der kantonalen Steuerverwaltung, wenn eine Erbschaftssteuer fällig oder eine Offenlegung erforderlich ist. Auch steuerbefreite Erben (z.B. Ehegatten/eingetragene Lebenspartner und oft direkte Nachkommen) müssen unter Umständen einen Antrag stellen, um Bewertungen und Steuerbefreiungen zu dokumentieren.
Gebietsfremde / Bern-situs Vermögen
Wenn der Erblasser seinen Wohnsitz außerhalb von Bern (oder im Ausland) hatte, der Nachlass aber Folgendes umfasst Bern-situs Immobilien oder Sachanlagen, kann eine Berner Anmeldung erforderlich sein, bei der nur der Berner Anteil gemeldet wird (siehe Leitfaden für Nichtansässige).
Erwartung an die Berichterstattung
Bei Steuerbefreiungen erwartet Bern in der Regel immer noch eine Offenlegung mit Vermögensaufstellungen zum Nachweis von Werten und Erbenverhältnissen.

Grundlegende Formulare und wo Sie sie erhalten

Berner Formulare & Dokumente

  • Erbschaftssteuererklärung / Déclaration de succession - Erbschaftssteuererklärung, in der Vermögenswerte, Schulden und Begünstigte aufgeführt sind.
  • Erbenverzeichnis / Liste des héritiers - Liste der Erben/Begünstigten mit Beziehungen und Kontaktangaben.
  • Bewertungen/Gutachten - Schätzungen und Auszüge (Immobilien, Banken/Wertpapiere) zum Zeitpunkt des Todes.
  • Vollmacht / Prokura - Vollmacht, wenn ein Vertreter für den Nachlass oder die Erben einreicht.
  • Steuerbescheinigung / Attestation fiscale - Steuererklärung/Bescheinigung nach Veranlagung/Zahlung.

Kanton Bern - Steuerverwaltung (Steuern)

Die Formulare und Anweisungen werden vom Kanton herausgegeben; die Gemeinden und das Grundbuchamt können gegebenenfalls einbezogen werden.

Üblicherweise benötigte Anhänge

  • Sterbeurkunde und Auszug aus dem Personenstands-/Familienregister.
  • Testament oder Erbvertrag; Nachlass-/Erbschaftsunterlagen (falls vorhanden).
  • Bank-/Portfolioauszüge und Immobilienbewertungen zum Zeitpunkt des Todes.
  • Beziehungsnachweise für die Inanspruchnahme von Steuerbefreiungen oder ermäßigten Sätzen.

In der Mitteilung der Berner Steuerverwaltung finden Sie die vollständige Liste der erforderliche Anhänge.

Fristen, Verlängerungen & Ratenzahlungen

ArtikelWenn fälligAnmerkungen
Erbschaftssteuererklärung 6 Monate nach dem Datum des Todes Melden Sie sich beim zuständigen Amt in Bern, das für den letzten Wohnsitz des Erblassers oder für das Vermögen in Bern zuständig ist.
Erweiterung zur Datei Auf schriftlichen Antrag vor Ablauf der Frist Geben Sie die Gründe an (z.B. ausstehende Beurteilungen). Verlängerung der Frist für die Einreichung nicht die Frist für die Zahlung nach der Veranlagung verlängern.
Zahlung der Steuer Wie auf der Webseite angegeben Feststellungsbescheid Die Verwaltung setzt in der Regel eine Zahlungsfrist (oft ~30 Tage). Verzugszinsen fallen nach dem Fälligkeitsdatum an.
Vorläufige Zahlungen Jederzeit vor der Bewertung Erben können Abschlagszahlungen leisten, um das Zinsrisiko zu verringern; beziehen Sie sich auf das Aktenzeichen des Nachlasses, falls verfügbar.

Einreichen & bezahlen

Einreichung

Erbschaftserklärungen werden in der Regel in Papierform oder auf Anweisung des Erblassers eingereicht. Steuerverwaltung des Kantons Bern. Bestimmte Korrespondenz kann auf elektronischem Wege abgewickelt werden, wenn dies vereinbart wurde. Folgen Sie immer der Adresse und den Anweisungen auf Ihrer Benachrichtigung.

Zahlung, Strafen & Zinsen

  • Bezahlung: innerhalb der auf der Bewertung angegebenen Frist (in der Regel ~30 Tage).
  • Verzugszinsen: Fällt nach dem Fälligkeitsdatum auf unbezahlte Beträge an.
  • Geldbußen: möglich bei verspäteter Einreichung, unzureichender Meldung oder Verschweigen von Daten.

Sanktionen werden von Fall zu Fall nach kantonalen Vorschriften verhängt.

Praktische Checklisten

Vor der Ablage

  • Bestätigen Sie Ihren Wohnsitz und identifizieren Sie sich Bern-situs Vermögenswerte (für Nicht-Residenten).
  • Sammeln Sie Bewertungen und Auszüge ab dem Sterbedatum.
  • Stellen Sie die Erbenliste und die Verwandtschaftsnachweise für die Steuerbefreiung zusammen.
  • Grundbuchauszüge anfordern (Grundbuch) für Berner Immobilien bei Bedarf.

Bei der Verlängerung

  • Einreichen schriftlicher Antrag auf Verlängerung vor Ablauf der 6-monatigen Frist mit Begründung und voraussichtlichem Zeitplan.
  • Betrachten Sie eine vorläufige Zahlung um die Zinsen zu begrenzen.
  • Verfolgen Sie Zahlungen, damit sie bei der Veranlagung gutgeschrieben werden können.

FAQs

Wann ist die Berner Erbschaftssteuererklärung fällig?

In der Regel innerhalb sechs Monate nach dem Datum des Todes. Die Behörde kann auf schriftlichen Antrag mehr Zeit gewähren, aber die Zahlung bleibt bis zu dem auf dem Bescheid angegebenen Datum fällig, und bei verspäteter Zahlung fallen Zinsen an.

Wie bekomme ich mehr Zeit zum Einreichen?

Wenden Sie sich schriftlich an die Steuerverwaltung des Kantons Bern vor die Frist. Erläutern Sie den Grund (z.B. ausstehende Schätzungen). Eine genehmigte Fristverlängerung für die Einreichung verlängert nicht die Zahlungsfrist.

Wo bekomme ich die Formulare?

Die Formulare werden vom Kanton zur Verfügung gestellt. Die Kontaktdaten stehen auf Ihrem Bescheid; allgemeine Informationen finden Sie unter be.ch/steuern.

Was muss angebracht werden?

Sterbeurkunde, Personenstands-/Familienregisterauszug, Testament oder Erbvertrag, Gutachten, Bank- und Portfolioauszüge, Immobilienbewertungen und Beziehungsnachweise, um Steuerbefreiungen oder ermäßigte Sätze zu beantragen.

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