Berner Leitfaden zur Erbschaftssteuer für Nichtansässige Berner Erbschaftssteuer Leitfaden für Nichtansässige

Berner Erbschaftssteuer Leitfaden für Nichtansässige

Berner Erbschaftssteuer - Leitfaden für Nichtansässige

Zuletzt aktualisiert am: 26. Oktober 2025 - Autor: Alexander Foelsche CPA (US), WP (DE), RE (CH)

Berner Erbschaftssteuer - Leitfaden für Nichtansässige

Für Nachlässe von Verstorbenen mit Wohnsitz außerhalb dem Kanton Bern (oder außerhalb der Schweiz), die Eigentümer von Bern-situs Vermögen. Auf dieser Seite erfahren Sie, wer einen Antrag stellen muss, was in Bern steuerpflichtig ist, wie Sie die Berechnung auf das Berner Vermögen beschränken, Fristen und Verlängerungen, Zahlung und Steuerabrechnung sowie praktische Checklisten.

Schlüsselbegriff. Bern erhebt eine kantonale Erbschaftssteuer. Für nicht gebietsansässige Erblasser, Bern besteuert Überweisungen von Bern-situs nur Vermögenswerte (z.B. Immobilien im Kanton und Sachanlagen, die sich physisch in Bern befinden). Immaterielle Güter, die außerhalb von Bern gehalten werden, sind für Nichtansässige in der Regel außerhalb der Berner Basis, es sei denn, ein Geschäftssitz in Bern existiert. Kanton Bern Steuerverwaltung

Müssen Sie einen Antrag als Nichtansässiger stellen?

Auslöser
Wenn ein Nichtansässiger Eigentümer von Immobilien in Bern oder materielles persönliches Eigentum physisch in Bern ansässig sind und die Berner Berechnung eine Steuerschuld ergibt (nach Ausnahmen), ist in der Regel eine Berner Erbschaftsanmeldung erforderlich.
Wer unterschreibt
Die Erben gemeinsam oder ein ernannter Vertreter reicht ein. Ein lokaler Vertreter mit Vollmacht / Prokura kann Bewertungen, Korrespondenz und Einreichungen bearbeiten.
Keine Berner Vermögenswerte
Wenn der Erblasser nur immaterielle Güter (z.B. Aktien, ausländische Bankkonten) ohne Berner Geschäftssitz, ist eine Berner Anmeldung in der Regel nicht erforderlich. Überprüfen Sie Titel, Verwahrer, Registrierungen und einen eventuellen Berner Bezug, bevor Sie zu dem Schluss kommen, dass keine Anmeldung erforderlich ist.

Was zählt als Bern-situs Eigentum?

Asset-TypVon Bern besteuert?Anmerkungen
Im Kanton Bern gelegene GrundstückeJaWohnhäuser, Eigentumswohnungen, Grundstücke und Gewerbeimmobilien in Bern.
In Bern aufbewahrtes materielles persönliches EigentumJaIn Bern zugelassene/gehaltene Fahrzeuge, Boote, Ausrüstung, Kunst, die physisch im Kanton gelagert werden.
Immaterielle Vermögenswerte (Aktien, Anleihen, Bargeld, Maklergebühren)Im Allgemeinen neinNormalerweise außerhalb der Berner Basis für Nichtansässige, es sei denn, ein Vermögenswert hat eine Geschäftssitz in Bern (z.B. eine Betriebsstätte).
Unternehmensbeteiligungen (AG/GmbH/Gesellschaftsanteile)Im Allgemeinen neinWird als immaterielles Gut behandelt. Look-through gilt nur, wenn sich ein spezifischer Berner Nexus/Geschäftssitz durch Praxis/Gesetz ergibt.

Wie Bern die Steuer auf den Berner Anteil beschränkt

  • Berner steuerpflichtiges Vermögen für einen Nichtansässigen umfasst nur Bern-situs-Vermögenswerte, abzüglich der diesen Vermögenswerten zurechenbaren Abzüge (z.B. Immobilienhypotheken, Verkaufskosten, lokale Verwaltungskosten).
  • Koordinierung: Wenn ausländische Erbschaftssteuern anfallen, kann Bern immer noch auf Berner Vermögen veranlagt werden; beantragen Sie die Befreiung von der Doppelbesteuerung nur dann, wenn dies im Schweizer Gesetz/Vertrag vorgesehen ist.
  • Befreite Erben: Ehepartner/eingetragene Lebenspartner und oft auch direkte Nachkommen profitieren von der Befreiung/Befreiung, aber Offenlegung ist in der Regel erforderlich, um Steuerbefreiungen und Vermögenswerte zu dokumentieren.

Fazit: Berechnen Sie den Berner Anteil genau; beziehen Sie bei einem nicht-ansässigen Erblasser keine nicht-bernischen Vermögenswerte ein.

Fristen, Verlängerungen & Zahlung

ArtikelZeitmessungAnmerkungen
Fällige Erbschaftssteuererklärung6 Monate nach dem TodAkte bei der zuständigen Berner Behörde (Steuerverwaltung / Administration fiscale) auf der Grundlage der Lage der Immobilie/Bern nexus.
Erweiterung zur DateiAuf schriftliche Anfrage vor dem FälligkeitsterminGeben Sie die Gründe an (z.B. ausstehende Beurteilungen). Verlängerung der Frist für die Einreichung nicht die Frist für die Zahlung nach der Veranlagung verlängern.
Die Steuer zahlenBis zu dem Datum auf dem FeststellungsbescheidDie Behörde setzt in der Regel ~30 Tage für die Zahlung fest. Verzugszinsen fallen nach dem angegebenen Fälligkeitsdatum an.
Steuerliche Freigabe / BescheinigungNach Bewertung/ZahlungAnfordern einer Steuerbescheinigung / attestation fiscale für Überweisungen, Aktualisierungen des Grundbuchs oder Bankangelegenheiten.

Kernpunkte (Schwerpunkt Nicht-Einwohner)

Berner Anmeldungen & Dokumente

  • Erbschaftssteuererklärung / Déclaration de succession - Erbschaftsrendite für Bern-situs Vermögen.
  • Erbenverzeichnis / Liste des héritiers - Liste der Erben/Begünstigten mit Beziehungen und Kontakten.
  • Gutachten/Bewertungen - Schätzungen für Berner Eigentum; Erklärungen zum Nachweis des Standorts des Vermögens.
  • Vollmacht / Prokura - Vollmacht, wenn ein Vertreter in Bern einreicht.
  • Steuerbescheinigung / Attestation fiscale - Steuerabrechnung nach Einreichung/Veranlagung/Zahlung.

Kanton Bern - Steuerverwaltung

Pfändungen im Ausland/Heimatland

  • Nachlass-/Ernennungsurkunden und Testament/Vertragsdokumente aus dem Heimatland.
  • Auszüge aus dem Grundbuch (Grundbuch) und Bewertungen für Berner Immobilien.
  • Nachweis des Belegenheitsortes für Sachwerte (Lagerung, Registrierung, Liegeplatz) in Bern.

Fügen Sie bei Bedarf Übersetzungen bei; beachten Sie die Checkliste der Behörde auf Ihrer Mitteilung.

Schnelle Beispiele

Beispiel - Chalet im Berner Oberland für Kinder

Der gebietsfremde Erblasser besitzt ein Berner Chalet und ausländische Anlagen. Die Berner Steuererklärung umfasst nur das Chalet (und die damit verbundenen Schulden/Kosten); ausländische Konten sind von der Berner Basis ausgeschlossen.

Beispiel - Auf dem Bielersee gelagertes Boot an Neffe

Ein im Kanton vertäutes Boot geht auf einen Neffen über. Das Boot ist eine Berner Sachanlage und wird in die Berner Berechnung einbezogen, auch wenn der Rest des Nachlasses im Ausland liegt.

Checkliste für die Anmeldung von Nichtansässigen

Dokumente

  • Sterbeurkunde; Ernennungsurkunde des Heimatlandes; jede Berner Zusatzgenehmigung.
  • Liste der Bern-situs Vermögenswerte mit Bewertungen und Standortnachweisen.
  • Testament/Vertrag; Begünstigtenermächtigungen; Übersetzungen nach Bedarf.

Berechnungen & Zeitmessung

  • Berechnen Sie nur den Berner Anteil; wenden Sie Ausnahmen pro Erbenklasse an.
  • Ziel der 6-monatig Einreichungsfrist; Beantragung einer schriftliche Verlängerung wenn Beurteilungen ausstehen.
  • Planen Sie für eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wenn ein Verkauf oder eine Umbenennung nach der Einreichung erwartet wird.

FAQs - Nicht-ansässige Nachlässe

Werden Brokerage-Konten von Nichtansässigen besteuert?

Im Allgemeinen nein. Immaterielle Güter eines Gebietsfremden (z.B. Maklergebühren, Aktien, Bargeld) fallen in der Regel nicht in den Anwendungsbereich von Bern, es sei denn, sie haben einen Geschäftssitz in Bern.

Muss ich einen Antrag stellen, wenn es keinen Berner Besitz gibt?

Normalerweise nicht. Wenn der Erblasser kein bernisches Vermögen besaß, ist eine bernische Erbschaftssteueranmeldung in der Regel nicht erforderlich. Überprüfen Sie die Titel und den Standort der Vermögenswerte sorgfältig.

Wie erhalte ich einen Nachweis für den Abschluss eines Verkaufs oder einer Übertragung?

Fordern Sie nach der Bewertung/Zahlung eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Steuerbescheinigung / attestation fiscale) von der Berner Steuerverwaltung. Grundbuchamt, Banken und Käufer können dies für den Abschluss oder die Umschreibung verlangen.

Was ist, wenn eine Erbschaftssteuererklärung im Heimatland nicht erforderlich ist?

Für Berner Vermögenswerte benötigen Sie möglicherweise noch eine Berner Anmeldung. Verwenden Sie die Aufstellungen/Gutachten aus dem Heimatland zur Unterstützung und beantragen Sie eine Verlängerung der Berner Anmeldung, wenn die Bewertungen noch ausstehen.

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