Berner Erbschaftssteuer-Fälle
Zuletzt aktualisiert: 26 Okt 2025 - Autor: Alexander Foelsche CPA (US), WP (DE), RE (CH)
Berner Erbschaftssteuer - Fallnotizen und Kommentare für Praktiker
Der Kanton Bern (Kanton Bern) erhebt eine kantonale Erbschaftssteuer, die von der Steuerbehörde verwaltet wird. Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) Regeln bestimmen Erben und Anteile; der Kanton wendet die Steuerfolgen nach Erbenklassen an. Veröffentlichte Berufungsentscheidungen, die sich ausschließlich auf die Berner Erbschaftssteuer beziehen, sind begrenzt; in der Praxis stützen sich Berater auf das Gesetz, die Verwaltungspraxis und das ZGB-Gerüst. Nachfolgend finden Sie Hinweise zu häufig umstrittenen Themen, die sich an die Behörden richten.
Rahmen & Konformität (kantonales Recht & ZGB)
Behörde: Erbschafts-/Schenkungssteuerbestimmungen des Kantons Bern; kantonale Richtlinien; Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB)
Worum es geht
Definiert die Zuständigkeit Berns für die Besteuerung von Übertragungen von Todes wegen, Steuerbefreiungen/Entlastungen nach Erbenklassen und Mechanismen für gebietsansässige Nachlässe und gebietsfremde Nachlässe mit Bern-Bezug.
Beteiligung/Regel
Bern veranlagt Erbschaftssteuer pro Begünstigtem basierend auf der Erbenklasse und dem erhaltenen Anteil. Das ZGB regelt die Erbschaft; die kantonale Steuererklärung setzt diese Fakten in Steuerergebnisse um.
Kommentar
Arbeiten Sie vom ZGB (Erben/Aktien) bis zu den bernspezifischen Freibeträgen und Tarifen. Halten Sie die Dokumentenliste des Kantons in der Nähe (Verwandtschaftsnachweise, Schätzungen, Verbindlichkeiten).
Gebietsfremder Sitz & Geltungsbereich (Bern Nexus)
Behörde: Kantonale Bestimmungen zum Belegenheitsort; Verwaltungspraxis
Worum es geht
Nicht-Residenten werden besteuert auf Bern-situs Vermögenswerte: Grundbesitz im Kanton und in Bern gelegene Sachanlagen. Die meisten immateriellen Güter von Gebietsfremden fallen nicht in den Anwendungsbereich, wenn kein Geschäftssitz in Bern vorhanden ist.
Beteiligung/Regel
Die Steuer ist auf den Berner Anteil beschränkt; bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage für Nichtansässige werden die Schulden/Ausgaben dem Berner Vermögen zugerechnet.
Kommentar
Ausschlaggebend sind Grundbuchauszüge, Registrierungen, Nachweise über Lagerung/Verankerung und Besitz/Kontrolle. Abgestimmt auf die Ratgeber für Nichtansässige für den Zuweisungs-Workflow.
Befreite Erben & Tarifstruktur (Praxis)
Behörde: Berner Freistellungs- und Tariftabellen; Praxishinweise
Worum es geht
Ehegatten/eingetragene Lebenspartner und oft auch direkte Nachkommen kommen in den Genuss einer Steuerbefreiung; weiter entfernte Verwandte und nicht verwandte Begünstigte können zu gestaffelten Sätzen besteuert werden.
Beteiligung/Regel
Die Erbenklasse steuert die Exposition; selbst wenn sie befreit ist, werden in der Regel die Beziehung und die Werte dokumentiert, um die Befreiung zu unterstützen.
Kommentar
Führen Sie Personenstandsdokumente (Familienregister, Partnerschaftsnachweis). Bei gemischten Klassen vermeidet eine genaue Aufteilung der Vermögenswerte/Verbindlichkeiten eine Über- oder Unterbesteuerung.
Abzüge, Verwaltung & Zeitplan
Behörde: Kantonale Abzugsregeln; Nachlass-/Verwaltungspraxis
Worum es geht
Die Abzugsfähigkeit von Schulden, Beerdigungskosten und Verwaltungskosten hängt von der Durchsetzbarkeit, der Verbindung zum Berner Vermögen und der Dokumentation zum Bewertungszeitpunkt ab.
Beteiligung/Regel
Zulässige Abzüge erfordern Rechnungen/Vereinbarungen und den Nachweis der Zahlung oder der Vollstreckbarkeit; bei Nicht-Residenten ordnen Sie die Abzüge anteilig dem Bern-Situs-Vermögen zu.
Kommentar
Kalenderfenster für Gläubiger und erwartete gerichtliche/behördliche Genehmigungen. Wenn sich die Forderungen nach der Bewertung ändern, sollten Sie mit der Verwaltung die Modifizierungsverfahren besprechen.
Bewertung & Sterbedatum im Fokus
Behörde: Kantonale Bewertungsgrundsätze; ZGB; Schätzungspraxis
Worum es geht
Der faire Marktwert zum Zeitpunkt der Bewertung bildet die Grundlage. Immobilien und bedeutende Sachwerte erfordern solide lokale Schätzungen; Finanzanlagen beruhen auf Angaben zum Zeitpunkt des Todes.
Beteiligung/Regel
Die Verwaltung erwartet objektive Marktnachweise. Preisbewegungen nach dem Tod sind nur insoweit von Bedeutung, als sie die zum Zeitpunkt des Todes bestehenden Bedingungen oder die anerkannte Praxis widerspiegeln.
Kommentar
Setzen Sie Gutachter aus der Region Bern ein und gleichen Sie die ausländischen/eidgenössischen Werte mit der Berner Anmeldung ab, um Unstimmigkeiten vorzubeugen.
Referenzen
- Kanton Bern - Steuerverwaltung (Steuern): be.ch/steuern
- Berner kantonale Gesetzgebung - Erbschafts-/Schenkungssteuerbestimmungen und Ausführungsbestimmungen.
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB) - Erbfolge (Erben, Anteile, Vermächtnisse, Nutznießungen): fedlex.admin.ch
- Schweizerisches Bundesgericht / kantonale Gerichte - für die Berner Praxis relevante Rechtsprechung zu Erbschaft/Bewertung: bger.ch
