Freiburger Leitfaden zur Erbschaftssteuer
Zuletzt aktualisiert: 12 Nov 2025
Freiburg Erben und Vererben - Vollständiger Leitfaden
Was Testamentsvollstrecker und Familien über die Freiburger Erbschafts- und Schenkungssteuer wissen müssen: Wer wird besteuert, Freibeträge und Abzüge, Gemeindezuschlag, was wird besteuert, Sitzregeln für Nichtansässige, Formulare, Fristen und Planungsüberlegungen.
Freiburg Erbrecht & Nachlass Grundlagen
Wer wird besteuert
Die Steuer wird auf den Anteil eines jeden Erben/Legaten erhoben (nicht auf den gesamten Nachlass). Ehegatten/eingetragene Lebenspartner und die direkte Linie (Nachkommen in aufsteigender und absteigender Linie) sind von der Steuer befreit. :contentReference[oaicite:2]{index=2}
Was besteuert wird
Alle unentgeltlichen Übertragungen von Todes wegen (Erbschaften, Vermächtnisse) und Schenkungen zu Lebzeiten fallen in den Geltungsbereich; die Zuständigkeit ist zwischen Kanton und Gemeinden aufgeteilt. :contentReference[oaicite:3]{index=3}
Freiburger Erbschafts- und Schenkungssteuer - Auf einen Blick
Brauchen Sie einen schnellen Kostenvoranschlag? Versuchen Sie das Freiburger Erbschaftssteuer-Rechner.
Offizielle Seiten, Formulare & Ablageorte
- Freiburg - Erbschafts- und Schenkungssteuer (Allgemeines) (Überblick, Zuständigkeit, Ausnahmen). :contentReference[oaicite:11]{index=11}
- Fribourg (DE) - Erbschaftssteuer & Allgemeines (Tarife, 5-Jahres-Regel, Gemeindezuschlag) :contentReference[oaicite:12]{index=12}
- FAQ. ISD-FAQ (beziehungsabhängige Tarife & Ausnahmen) :contentReference[oaicite:13]{index=13}
- Nützlicher Kontext - Eidgenössische/tertiäre Übersichten zur Schweizer Erbschaftssteuerpraxis :contentReference[oaicite:14]{index=14}
Freiburger Situs vs. Nicht-Situs-Eigentum (für Nichtansässige)
| Asset-Typ | Freiburger Behandlung | Referenz |
|---|---|---|
| Immobilien in Fribourg | Eingeschlossen und besteuert in Fribourg | Offizielle ISD-Seiten (FR/DE). |
| Materielles persönliches Eigentum normalerweise in FR | Eingeschlossen am Ort gehalten | Offizielle ISD-Seiten; allgemeine Schweizer Praxis. |
| Bewegliche Sachen (Finanzvermögen), nicht ansässiger Erblasser | Besteuerung durch den Kanton des letzten Wohnsitzes (nicht FR), es sei denn, es gelten besondere Zuständigkeitsregeln | Offizielle ISD-Seiten; föderaler Überblick. |
Gebietsfremde, die eine Freiburger Immobilie besitzen, schulden der FR Erbschaftssteuer auf diese Immobilie; andere Vermögenswerte folgen dem Wohnsitz. Koordinieren Sie Veranlagung und Entlastung, um Doppelbesteuerung zu vermeiden. :contentReference[oaicite:15]{index=15}
Mechanismen und Fristen für die Einreichung
- Wann einreichen: Bestätigen Sie den Bescheid des Kantons - die Schweiz verlangt in der Regel eine Anmeldung innerhalb von 30 Tagen bis 6 Monaten nach dem Ereignis; die Zahlung erfolgt in der Regel innerhalb eines kurzen Zeitfensters. :contentReference[oaicite:16]{index=16}
- Wer archiviert: Jeder steuerpflichtige Begünstigte (oder Vertreter) - getrennte Berechnungen für jeden Erben/Vermächtnisnehmer. :contentReference[oaicite:17]{index=17}
- Wo Sie einreichen und bezahlen können: Staat Freiburg (ISD) - siehe ISD allgemein/FAQ für Kontakt und Links. :contentReference[oaicite:18]{index=18}
Planungsideen zur Reduktion der Freiburger Erbschafts-/Schenkungssteuer
- Ausnahmen verwenden. Übertragungen an den Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner und Verwandte in gerader Linie sind von der Steuer befreit; berücksichtigen Sie testamentarische Anteile, die dies widerspiegeln. :contentReference[oaicite:19]{index=19}
- Zeit den CHF 5'000 Abzug. Denken Sie bei wiederholten Überweisungen desselben Spenders/Versterbenden an die Regel "einmal pro 5 Jahre" pro Begünstigten. :contentReference[oaicite:20]{index=20}
- Kommunale Prüfung. Modellieren Sie den Gemeindezuschlag (bis zu 70% des kantonalen Anteils) bei der Planung von Vermächtnissen an nicht befreite Erben. :contentReference[oaicite:21]{index=21}
- Situs-Strukturierung für Nichtansässige. Immobilien in FR bleiben in FR steuerpflichtig; überlegen Sie, wie Sie die Eigentumsverhältnisse und die Begünstigten gestalten, um Ihre Ziele zu erreichen (unter Berücksichtigung der Einkommens-/Vermögenssteuer und der zivilrechtlichen Beschränkungen). :contentReference[oaicite:22]{index=22}
- Wohltätigkeitsorganisationen. Vermächtnisse an qualifizierte gemeinnützige Schweizer Wohltätigkeitsorganisationen sind in der Regel steuerbefreit; halten Sie Unterlagen bereit (Statuten/Anerkennung).
Eine schrittweise Implementierung finden Sie in der speziellen Freiburg Planung Seite oder buchen Sie eine Planungspauschale.
Fallrecht & Beispiele
Kurze Zusammenfassungen und praktische Beispiele finden Sie auf der Website Freiburger Fälle von Erbschaftssteuer Seite (Situs, Mechanismen des Gemeindezuschlags, Ergebnisse für Partner und Geschwister).
Aktuelle Notizen
Freiburger Leitlinien: verwandtschaftsabhängige Tarife; Abzug von 5'000 CHF nur einmal innerhalb von fünf Jahren für wiederholte Übertragungen; die Gemeinden können einen Zuschlag von bis zu 70% der kantonalen Steuer erheben. Überprüfen Sie den aktuellen Gemeindemultiplikator für das Todesjahr. :contentReference[oaicite:23]{index=23}
FAQs
Gibt es in Freiburg eine Erbschaftssteuer oder eine Nachlasssteuer?
Die Erbschafts-/Schenkungssteuer wird von jedem Erben oder Vermächtnisnehmer erhoben (keine separate Nachlasssteuer wie in einigen Ländern). :contentReference[oaicite:24]{index=24}
Werden Ehegatten, eingetragene Partner und Kinder besteuert?
Nein. Übertragungen an Ehegatten/eingetragene Lebenspartner und Verwandte in aufsteigender oder absteigender Linie sind generell ausgenommen. :contentReference[oaicite:25]{index=25}
Wie hoch darf der Gemeindezuschlag sein?
Bis zu 70% der kantonalen Erbschaftssteuer (prüfen Sie die zuständige Gemeinde). :contentReference[oaicite:26]{index=26}
Was sind typische Sätze für nicht steuerbefreite Erben?
Das heißt, Geschwister um 5.25%, Nichten/Neffen um 8.25% und nicht verwandte Personen bis zu etwa 22%, vor einem eventuellen Gemeindezuschlag. :contentReference[oaicite:27]{index=27}
Wann ist eine Rückgabe fällig?
Die Fristen werden von den Kantonen/Gemeinden festgelegt; in der Schweiz werden die Anträge in der Regel 30 Tage bis 6 Monate nach dem Ereignis eingereicht, wobei die Zahlung kurz nach der Veranlagung fällig wird. Bestätigen Sie die spezifische FR-Bekanntmachung. :contentReference[oaicite:28]{index=28}
Können Sie mir mit einem Festpreis bei der Einreichung oder Planung helfen?
Ja. Siehe unser Freiburger Erbschafts- und Schenkungssteuerdienst Pakete (Planung und Ablage).
Benötigen Sie Hilfe bei der Ablage oder Planung?
Wir unterstützen Sie bei der Koordination der Freiburger Erbfolge, bei der Berechnung von Begünstigungen, bei der Prüfung von Gemeindezuschlägen und bei kantonsübergreifenden Situsfragen.
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