Freiburger Erbschaftssteuer-Rechner
Zuletzt aktualisiert am: 12 Nov 2025 - Autor: Alexander Foelsche CPA (US), WP (DE), RE (CH)
Freiburger Erbschafts- und Schenkungssteuer - Rechner
Dieser schnelle Rechner schätzt Kanton Freiburg Erbschafts- und Schenkungssteuer mit Hilfe eines praktischen Modellierungsansatzes: Wählen Sie den Wohnsitz, geben Sie die FR-situs Anteil (oder leiten Sie ihn ab), fügen Sie Abzüge und steuerfreie Anteile hinzu, legen Sie den Anteil fest, der an steuerpflichtig (nicht steuerbefreit) Begünstigten, und wenden Sie eine angenommene Rate nach Erbenklasse. Nur für Bildungszwecke - die tatsächliche Bewertung hängt von den kantonalen/kommunalen Vorschriften (inkl. Gemeindezuschlag) und den Unterlagen der Freiburger Staat.
Freiburger Erbschafts- und Schenkungssteuer - Schnellrechner
Berechnet sofort, während Sie tippen. Übungsmodell; reale Fälle (Erbschaftsklasse, kommunale Zuschläge, grenzüberschreitende Probleme, Zeitplan) können abweichen.
1) Verstorbener & Nachlass
2) Abzüge und Steuerbefreiungen
3) Begünstigte (steuerpflichtiger Anteil & Satz)
Tipp: Setzen Sie 0% für befreite Erben (Ehepartner/eingetragener Partner oder direkte Nachkommen).
4) Ergebnisse
So verwenden Sie den Taschenrechner
Wählen Sie Gebietsfremde und geben Sie nur FR-situs Immobilien/Sachwerte.
Tipps & Einschränkungen
- Dies ist eine Lehrkalkulator. Die tatsächliche Bewertung hängt vom kantonalen Recht ab, Gemeindezuschlag, Erbenklasse, Ausnahmeregelungen und Nachweise (Gutachten, Beziehungsdokumente, Rechnungen).
- Ausgenommene Klassen: Ehegatten/eingetragene Lebenspartner und Verwandte in aufsteigender oder absteigender Linie sind in FR im Allgemeinen von der Steuer befreit; verwenden Sie die Eingaben, um diese Anteile aus der Steuerbemessungsgrundlage zu entfernen.
- Fokus auf Nichtansässige: Nur Modell FR-situs Vermögenswerte (z.B. Freiburger Immobilien/Gegenstände). Immaterielle Vermögenswerte von Gebietsfremden fallen in der Regel nicht in den Anwendungsbereich der FR.
- Dokumentation: Bewahren Sie Schätzungen, Grundbuchauszüge, Rechnungen und Beziehungsnachweise auf, da diese für Abzüge und Freistellungsanträge maßgeblich sind.
- Zeitpunkt der Zahlung: Planen Sie Liquidität für die Fälligkeitsdatum der Bewertung (oft ~30 Tage); nach diesem Datum fallen Verzugszinsen an.
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Bestätigen Sie die aktuellen Freiburger Regeln und den Multiplikator der betreffenden Gemeinde für das Sterbedatum.
