Freiburger Erbschaftssteuer-Rechner Freiburger Erbschaftssteuer-Rechner

Freiburger Erbschaftssteuer-Rechner

Freiburger Erbschafts- und Schenkungssteuer - Rechner

Zuletzt aktualisiert am: 12 Nov 2025 - Autor: Alexander Foelsche CPA (US), WP (DE), RE (CH)

Freiburger Erbschafts- und Schenkungssteuer - Rechner

Dieser schnelle Rechner schätzt Kanton Freiburg Erbschafts- und Schenkungssteuer mit Hilfe eines praktischen Modellierungsansatzes: Wählen Sie den Wohnsitz, geben Sie die FR-situs Anteil (oder leiten Sie ihn ab), fügen Sie Abzüge und steuerfreie Anteile hinzu, legen Sie den Anteil fest, der an steuerpflichtig (nicht steuerbefreit) Begünstigten, und wenden Sie eine angenommene Rate nach Erbenklasse. Nur für Bildungszwecke - die tatsächliche Bewertung hängt von den kantonalen/kommunalen Vorschriften (inkl. Gemeindezuschlag) und den Unterlagen der Freiburger Staat.

Achtung!. In Fribourg, Ehegatten/eingetragene Partner und Verwandte in aufsteigender Linie/Abkömmlinge sind in der Regel von der Steuer befreit; andere Erbenklassen können zu den kantonalen Steuersätzen plus einem Zuschlag besteuert werden Gemeindezuschlag (oft bis zu 70% des kantonalen Anteils). Mit diesem Werkzeug können Sie (1) die Anteil für steuerpflichtige Erben und (2) eine Kursannahme nach Klasse. Für Nicht-Einwohner, nur eingeben FR-situs Vermögenswerte (z. B. Freiburger Immobilien/Sachwerte). Für Einwohner, reduzieren Sie den Zähler um die realen und materiellen Nicht-FR-Werte, um einen FR-Schwerpunkt zu modellieren.

Freiburger Erbschafts- und Schenkungssteuer - Schnellrechner

Berechnet sofort, während Sie tippen. Übungsmodell; reale Fälle (Erbschaftsklasse, kommunale Zuschläge, grenzüberschreitende Probleme, Zeitplan) können abweichen.

1) Verstorbener & Nachlass

2) Abzüge und Steuerbefreiungen

3) Begünstigte (steuerpflichtiger Anteil & Satz)

Tipp: Setzen Sie 0% für befreite Erben (Ehepartner/eingetragener Partner oder direkte Nachkommen).

4) Ergebnisse

FR-Fokus-Basis (Zähler)
CHF 0
Basis nach Abzug der Steuern
CHF 0
Steuerpflichtiger Anteil (nach Freibeträgen & Anteil)
CHF 0
Angewandte Rate
0.0%
Geschätzte FR Erbschafts- und Schenkungssteuer
CHF 0
Effektivzins auf FR-Fokus-Basis
0.00%
-

So verwenden Sie den Taschenrechner

1) Wohnsitz auswählen & Vermögenswerte eingeben
Wählen Sie Resident und geben Sie die weltweites Bruttovermögen; subtrahieren Sie alle nicht-FR real/materiell für dieses Modell auf Fribourg zu konzentrieren.
Wählen Sie Gebietsfremde und geben Sie nur FR-situs Immobilien/Sachwerte.
2) Abzüge/Freistellungen hinzufügen
Geben Sie Schulden/Verwaltung, Ehegatten-/Partnerunterstützung, wohltätige Vermächtnisse und den Anteil an direkte Nachkommen (befreit), um die Bemessungsgrundlage zu verringern.
3) Zuteilung an steuerpflichtige Erben
Stellen Sie die % Aktie der (Post-Deduktions-) Basis, die an nicht freigestellt Begünstigte (z.B. Geschwister, Nichtverwandte). Verwenden Sie 0%, wenn alles an steuerbefreite Erben geht.
4) Legen Sie eine angenommene Rate fest
Wählen Sie eine Erbenklasse und passen Sie die angenommene Rate (%), um die kantonale/kommunale Praxis für diesen Fall widerzuspiegeln. Die Schätzung wendet diesen Satz auf den steuerpflichtigen Anteil an.
5) Lesen Sie die Ausgaben
FR-Fokus Basis zeigt den Zähler für dieses Modell. Basis nach Abzug der Steuern spiegelt Ausnahmen/Abzüge wider. Steuerpflichtiger Anteil wendet Ihr % auf steuerpflichtige Erben an, und die Geschätzte Steuer verwendet Ihren Tarif.

Tipps & Einschränkungen

  • Dies ist eine Lehrkalkulator. Die tatsächliche Bewertung hängt vom kantonalen Recht ab, Gemeindezuschlag, Erbenklasse, Ausnahmeregelungen und Nachweise (Gutachten, Beziehungsdokumente, Rechnungen).
  • Ausgenommene Klassen: Ehegatten/eingetragene Lebenspartner und Verwandte in aufsteigender oder absteigender Linie sind in FR im Allgemeinen von der Steuer befreit; verwenden Sie die Eingaben, um diese Anteile aus der Steuerbemessungsgrundlage zu entfernen.
  • Fokus auf Nichtansässige: Nur Modell FR-situs Vermögenswerte (z.B. Freiburger Immobilien/Gegenstände). Immaterielle Vermögenswerte von Gebietsfremden fallen in der Regel nicht in den Anwendungsbereich der FR.
  • Dokumentation: Bewahren Sie Schätzungen, Grundbuchauszüge, Rechnungen und Beziehungsnachweise auf, da diese für Abzüge und Freistellungsanträge maßgeblich sind.
  • Zeitpunkt der Zahlung: Planen Sie Liquidität für die Fälligkeitsdatum der Bewertung (oft ~30 Tage); nach diesem Datum fallen Verzugszinsen an.

Keine Rechts- oder Steuerberatung. Bestätigen Sie die aktuellen Freiburger Regeln und den Multiplikator der betreffenden Gemeinde für das Sterbedatum.

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