Freiburger Erbschaftssteuerformulare & Fristen Freiburger Erbschaftssteuerformulare & Fristen

Freiburger Erbschaftssteuerformulare & Fristen

Freiburger Erbschafts- und Schenkungssteuer - Formulare, Fristen & Einreichung (2025)

Zuletzt aktualisiert: 12 Nov 2025

Freiburger Erbschafts- und Schenkungssteuer - Formulare, Fristen & Einreichung

Was Erben und Testamentsvollstrecker für die Erbschafts- und Schenkungssteuer in Freiburg (FR) einreichen müssen: wer sie einreicht, wann sie fällig ist, welche Formulare und Dokumente Sie benötigen, Bewertungsregeln, Handhabung des Gemeindezuschlags, Zahlung und Bußgelder.

Wer muss melden?

  • Steuersubjekt: In Freiburg wird die Erbschafts-/Schenkungssteuer pro Begünstigter (Erbe oder Vermächtnisnehmer) auf der Grundlage des Anteils der betreffenden Person.
  • Ausgenommene Beziehungen: Ehegatten/eingetragene Lebenspartner und Verwandte in aufsteigender und absteigender Linie sind in der Regel steuerfrei; andere (z. B. Geschwister, nicht verwandte Personen) können steuerpflichtig sein.
  • Repräsentative Einreichung: Testamentsvollstrecker/Vertreter können die Anmeldungen für mehrere Begünstigte koordinieren; jeder Steuerpflichtige wird separat veranlagt.
  • Nicht-Einwohner: Wenn der Erblasser/Spender seinen Wohnsitz nicht in FR hatte, kann eine Anmeldung dennoch erforderlich sein für FR-situs Vermögenswerte (z.B. Immobilien in Fribourg).

Fristen und Verlängerungen

AuslöserTypischer ZeitplanAnmerkungen
Tod (Erbe) Die Behörde legt die Frist fest; in der Regel Wochen bis einige Monate nach der Bekanntmachung Die Zahlung erfolgt in der Regel nach der Bewertung; beantragen Sie bei Bedarf umgehend eine Verlängerung.
Inter vivos Geschenk Kurze Frist für die Einreichung nach der Schenkung oder notariellen Urkunde Die Übertragung von Immobilien (unbewegliches Vermögen) löst in der Regel sofortige Anmeldepflichten aus.
Aktualisierte Bewertung Auf Anfrage Legen Sie bis zum angegebenen Datum Gutachten oder ergänzende Nachweise vor.

Tipp: Die Fristen und die Verlängerungspraxis variieren je nach Sachlage und zuständiger Kommune. Halten Sie sich immer an den konkreten Termin, der in der Aufforderung/Bekanntmachung der Behörde angegeben ist.

Formulare und Ablageorte

Offizielle Seiten

  • Freiburg - Erbschafts- und Schenkungssteuer (allgemeine Informationsseiten, FR/DE)
  • FAQ & Kontaktdaten der zuständigen Stelle/Kommune

Benutzen Sie die offiziellen Links des Freiburger Steuerportals, um auf die aktuellen Formulare, Kontaktdaten und allfällige E-Services zuzugreifen.

Ablageweg

  • Auf Papier oder online: Je nach Formular; siehe aktuelle Anweisungen.
  • Wohin zu senden: Die zuständige kantonale/kommunale Adresse, die auf dem Bescheid oder der Formularanleitung angegeben ist.
  • Unterschriften: Begünstigte (oder bevollmächtigte Vertreter).

Dokumente & Bewertung

ArtikelWarum sie gebraucht wird
Erbschafts-/Nachlassdokumente Legt den Status und die Zuteilung von Anteilen/Legaten fest.
Testament, Kodizille, Vereinbarungen (z. B. Erbvertrag) Definiert Vermächtnisse und etwaige Nießbrauch-/Reststrukturen.
Vermögensverzeichnis (zum Zeitpunkt des Todes/der Schenkung) Wertpapiere, Bargeld, Immobilien, Sachwerte; für die Analyse des Standorts ist der Standort anzugeben.
Schätzungen/Gutachten Marktwert für unbewegliche Sachen; Verkehrswert für materielle Sachen; für Gemeinde/Kanton akzeptabel.
Nachweis der Verschuldung Hypotheken/Pfandrechte, die bestimmten Vermögenswerten zugeordnet sind, verringern die Steuerbemessungsgrundlage.
Frühere Schenkungen desselben Spenders Verfolgung des Abzugs von 5.000 CHF pro Begünstigtem (einmal innerhalb von fünf Jahren).
Dokumente zum Status der Gemeinnützigkeit Nachweis, dass es sich bei dem Spendenempfänger um eine qualifizierte gemeinnützige Organisation handelt (für die Befreiung).
Begünstigten-ID und Wohnsitz Bestimmt beziehungsorientierte Tarife und Kompetenzen.
Ausländische Steuerbescheide (falls vorhanden) Unterstützung für Kredite/Entlastungen in grenzüberschreitenden oder interkantonalen Fällen.

Bezahlung und Bewertung

  • Bewertung pro Begünstigtem: Jeder steuerpflichtige Erbe/Legat erhält eine separate Veranlagung, in der die Freibeträge, die Abzüge (inkl. CHF 5'000.-Regel) und ein allfälliger Gemeindezuschlag berücksichtigt sind.
  • Zahlungsmöglichkeiten: Befolgen Sie die Anweisungen auf dem Bescheid/Bescheid (die Referenznummern sind entscheidend).
  • Einwände: Die Entscheidungen enthalten in der Regel eine kurze Frist für die Einlegung von Einsprüchen/Widersprüchen; halten Sie die angegebene Form und Frist ein.

Bußgelder und Zinsen

  • Verspätete Einreichung/Zahlung: Kann Zuschläge und Zinsen ab dem Fälligkeitsdatum oder dem Veranlagungsdatum auslösen.
  • Unvollständige Offenlegung: Fehlende Vermögenswerte oder Unterlagen können zu einer Neuveranlagung und zu Strafen führen.
  • Verpasste Fristen: Wenn Sie dem nicht nachkommen können, beantragen Sie eine Verlängerung vor das in der Mitteilung angegebene Fälligkeitsdatum.

Checklisten

Vollstrecker/Koordinator
  • Bestätigen Sie die Zuständigkeit (Kanton/Gemeinde) und das zuständige Amt.
  • Sammeln Sie Erbschafts-/Nachlassdokumente und Testamente/Verfügungen.
  • Inventarisierung und Bewertung von Vermögenswerten; Zuweisung von Schulden.
  • Auflistung der Begünstigten nach Beziehung (steuerbefreit vs. steuerpflichtig).
  • Verfolgen Sie frühere Schenkungen für jeden Begünstigten (5-Jahres-Regel zum Abzug).
  • Vorbereitung der Berechnungen pro Empfänger und Überprüfung der Zuschläge.
  • Formulare einreichen, Bescheide überwachen, Zahlungstermine planen.
Einzelner Begünstigter
  • Überprüfen Sie Ihren Verwandtschafts-/Freistellungsstatus.
  • Geben Sie Ihren Ausweis/Wohnsitz und Ihre Kontaktdaten für Benachrichtigungen an.
  • Legen Sie alle Daten über frühere Schenkungen und Dokumente über Wohltätigkeitsorganisationen vor (falls zutreffend).
  • Überprüfen Sie Ihre Bewertung und bitten Sie bei Bedarf um Klärung.
  • Zahlen Sie innerhalb der angegebenen Frist unter Angabe der korrekten Referenz.

FAQs

Wer reicht die Unterlagen ein - der Nachlass oder die Begünstigten?

Freiburg besteuert jeden Begünstigten auf seinen Anteil; die Begünstigten (oder ein Vertreter) reichen in der Regel einen Antrag ein und werden getrennt veranlagt.

Was ist, wenn wir das Immobiliengutachten nicht rechtzeitig erhalten können?

Beantragen Sie vor dem Fälligkeitstermin eine Fristverlängerung und reichen Sie Zwischeninformationen ein; reichen Sie die vollständige Beurteilung wie vorgeschrieben nach.

Wie wird der Gemeindezuschlag bezahlt?

Sie ist in dem von der zuständigen Behörde ausgestellten Bescheid enthalten; zahlen Sie den mit der angegebenen Referenz angegebenen Gesamtbetrag.

Sind Ehegatten/eingetragene Partner und Kinder anmeldepflichtig?

Sie sind in der Regel von der Anmeldepflicht befreit, aber es können dennoch verfahrensrechtliche Anmeldungen erforderlich sein; beachten Sie die Anweisungen für die Anmeldung.

Werden Fälle von Gebietsfremden anders eingereicht?

Bei Gebietsfremden beziehen sich die Anmeldungen auf FR-situierte Vermögenswerte (z. B. FR-Immobilien). Erwarten Sie eine Koordination mit der Domizilgerichtsbarkeit.

Sprechen Sie mit einem Berater - Unterstützung bei der Einreichung Kontakt