Genfer Erbschaftssteuer-Rechner Genfer Erbschaftssteuer-Rechner

Genfer Erbschaftssteuer-Rechner

Genfer Erbschaftssteuer - Rechner

Zuletzt aktualisiert am: 26. Oktober 2025 - Autor: Alexander Foelsche CPA (US), WP (DE), RE (CH)

Genfer Erbschaftssteuer - Rechner

Dieser schnelle Rechner schätzt Genfer Erbschaftssteuer mit Hilfe eines praktischen Modellierungsansatzes: Wählen Sie den Wohnsitz, geben Sie die Genf-Situs Anteil (oder leiten Sie ihn ab), fügen Sie Abzüge hinzu, legen Sie den Anteil fest, der an steuerpflichtig (nicht steuerbefreit) Begünstigten, und wenden Sie eine angenommene Rate nach Erbenklasse. Nur für Bildungszwecke - die tatsächliche Bewertung hängt von kantonalen/kommunalen Vorschriften, Ausnahmen und Unterlagen ab.

Achtung!. In Genf, Ehepartner/eingetragener Partner und häufig direkte Nachkommen sind steuerfrei; andere Erbenklassen können zu kantonalen/kommunalen Steuersätzen besteuert werden. Mit diesem Tool können Sie daher (1) die Anteil für steuerpflichtige Erben und (2) eine Kursannahme nach Klasse. Für Nicht-Einwohner, nur eingeben Genf-Situs Vermögenswerte (z.B. Genf Immobilien/Sachwerte). Für Einwohner, können Sie den Zähler um nicht-genferische reale/tangible Werte reduzieren, um einen Genfer Fokus zu modellieren.

Genfer Erbschaftssteuer - Schnellrechner

Berechnet sofort während Sie tippen. Lehrmodell; reale Fälle (Erbschaftsklasse, kommunale Zuschläge, grenzüberschreitende Angelegenheiten, Zeitplan) können abweichen.

1) Verstorbener & Nachlass

2) Abzüge und Steuerbefreiungen

3) Begünstigte (steuerpflichtiger Anteil & Satz)

Tipp: Setzen Sie 0% für befreite Erben (Ehepartner/eingetragener Partner oder direkte Nachkommen).

4) Ergebnisse

Genf-Fokus-Basis (Zähler)
CHF 0
Basis nach Abzug der Steuern
CHF 0
Steuerpflichtiger Anteil (nach Freibeträgen & Anteil)
CHF 0
Angewandte Rate
0.0%
Geschätzte Genfer Erbschaftssteuer
CHF 0
Effektiver Zinssatz auf der Basis von Geneva-focus
0.00%
-

So verwenden Sie den Taschenrechner

1) Wohnsitz auswählen & Vermögenswerte eingeben
Wählen Sie Resident und geben Sie die weltweites Bruttovermögen; subtrahieren Sie alle nicht-Genf real/materiell um sich bei diesem Modell auf Genf zu konzentrieren.
Wählen Sie Gebietsfremde und geben Sie nur Genf-Situs Immobilien/Sachwerte.
2) Abzüge/Freistellungen hinzufügen
Geben Sie Schulden/Verwaltung, Ehegatten-/Partnerunterstützung, wohltätige Vermächtnisse und den Anteil an direkte Nachkommen (oft befreit), um die Basis zu reduzieren.
3) Zuteilung an steuerpflichtige Erben
Stellen Sie die % Aktie der (Post-Deduktions-) Basis, die an nicht freigestellt Begünstigte (z.B. Geschwister, Nichtverwandte). Verwenden Sie 0%, wenn alles an steuerbefreite Erben geht.
4) Legen Sie eine angenommene Rate fest
Wählen Sie eine Erbenklasse und passen Sie die angenommene Rate (%), um die kantonale/kommunale Praxis für diesen Fall widerzuspiegeln. Die Schätzung wendet diesen Satz auf den steuerpflichtigen Anteil an.
5) Lesen Sie die Ausgaben
Genf-Fokus-Basis zeigt den Zähler für dieses Modell. Basis nach Abzug der Steuern spiegelt Ausnahmen/Abzüge wider. Steuerpflichtiger Anteil wendet Ihr % auf steuerpflichtige Erben an, und die Geschätzte Steuer verwendet Ihren Tarif.

Tipps & Einschränkungen

  • Dies ist eine Lehrkalkulator. Die Bewertung von Immobilien hängt von der kantonalen Gesetzgebung, der kommunalen Praxis, der Erbenklasse, den Befreiungen und den Nachweisen (Schätzungen, Beziehungsdokumente, Rechnungen) ab.
  • Ausgenommene Klassen: Ehegatten/eingetragene Lebenspartner und oft auch direkte Nachkommen sind von der Steuer befreit; verwenden Sie die Eingaben, um diese Anteile aus der Steuerbemessungsgrundlage zu entfernen.
  • Fokus auf Nichtansässige: Nur Modell Genf-Situs Vermögenswerte (z.B. Genfer Immobilien/Sachwerte). Immaterielle Güter von Nicht-Residenten fallen in der Regel nicht in den Anwendungsbereich, es sei denn, es wird ein Geschäftssitz nachgewiesen.
  • Dokumentation: Bewahren Sie Schätzungen, Grundbuchauszüge, Rechnungen und Beziehungsnachweise auf, da diese für Abzüge und Freistellungsanträge maßgeblich sind.

Keine Rechts- oder Steuerberatung. Bestätigen Sie die aktuellen Genfer Regeln und alle kommunalen Modifikatoren für das Sterbedatum.

Verwandte Seiten: Formulare & Fristen - Ratgeber für Nichtansässige - Planung - Fälle