Leitfaden zur Erbschaftssteuer im Wallis Walliser Leitfaden zur Erbschaftssteuer

Walliser Leitfaden zur Erbschaftssteuer

Walliser Erbschaftssteuer-Leitfaden (2025) - Wer zahlt, Situs, Freibeträge, Formulare & Fristen

Zuletzt aktualisiert: 15 Nov 2025

Wallis (Wallis) Erbschaftssteuer - Vollständiger Leitfaden

Was Erbschaftssteuerpflichtige und Familien über die Erbschaftssteuer im Kanton Wallis wissen müssen (Erbschaftssteuer): Wer wird besteuert, was wird besteuert, übliche Steuerbefreiungen für nahe Verwandte, Sitzregeln für Nichtansässige, Mechanismen und Fristen für die Einreichung, Überlegungen zur Planung und Highlights der Rechtsprechung.

Hinweis zur Dienstleistung: Schweizer Erbschaftssteuerdienstleistungen werden erbracht von Sesch TaxRep GmbH, Buchs SG (Schweiz).
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Quick Primer (offiziell/lokal): Wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Wallis (Service cantonal des contributions Wallis/Wallis) für aktuelle Tarife, Befreiungen und Formulare. Siehe unsere konsolidierte Formulare & Fristen Seite mit den neuesten offiziellen Links und Adressen.
Warum das wichtig ist. In der Schweiz wird die Erbschafts- und Schenkungssteuer von den Kantonen festgelegt. Die Walliser Regeln konzentrieren sich auf die Beziehung zum Erblasser (nahe Verwandte profitieren oft von weitreichenden Vergünstigungen/Freistellungen) und den Standort (situs) von Vermögenswerten - insbesondere Walliser Immobilien für Nichtansässige.

Walliser Erbrecht & Nachlass Grundlagen

Wer wird besteuert (begrifflich)

Das Wallis erhebt eine Erbschaftssteuer die im Allgemeinen auf den Anteil des Begünstigten und nicht auf den gesamten Nachlass erhoben wird. Viele Kantone gewähren Ehegatten und Nachkommen eine vollständige Steuerbefreiung; Übertragungen an andere Verwandte und nicht verwandte Begünstigte werden in der Regel mit progressiven Tarifen besteuert.

Wie ein Schweizer Nachlass funktioniert (Übersicht)

Nach dem Tod: Inventar der Vermögenswerte und Schulden, Erbschein (Erbbescheinigung), potentielle Erbengemeinschaft (Erbengemeinschaft) und die Koordination mit der örtlichen Steuerbehörde. Für die Übertragung von Immobilien sind Aktualisierungen des Grundbuchs und (häufig) steuerliche Abrechnungen erforderlich.

Walliser Erbschaftssteuer - Auf einen Blick

Wer wird besteuert?
Begünstigte auf ihren Anteil, vorbehaltlich von Ausnahmen und Steuerklassen, die sich nach ihrem Verhältnis zum Erblasser richten.
Steuerbasis
Wert, der auf jeden Begünstigten übertragen wird, in der Regel zum Marktwert zum Zeitpunkt des Todes, abzüglich zulässiger Schulden/Gebühren, die dem Vermögen zuzuordnen sind.
Freistellungen und Ermäßigungen
Ehegatten und Nachkommen sind in der Regel von der Steuer befreit oder stark begünstigt; für andere Verwandte und nicht verwandte Begünstigte gelten in der Regel progressive Sätze. Spezifische Steuerklassen und Schwellenwerte werden durch kantonale Gesetze und Verwaltungsvorschriften festgelegt.
Situs-Regeln
Unbewegliches Vermögen (Immobilien) wird dort besteuert, wo es sich befindet; materielle, bewegliche Güter werden dort besteuert, wo sie sich befinden; die meisten immateriellen Güter (z. B. Bankguthaben, Aktien) werden nach dem Wohnsitz des Erblassers besteuert - dies ist entscheidend für Fälle, in denen der Erblasser nicht ansässig ist.
Nicht gebietsansässige Exposition
Gebietsfremde werden in der Regel nur besteuert auf Wallis-situs Vermögenswerte (vor allem Walliser Immobilien). Siehe die spezielle Ratgeber für Nichtansässige.
Fälligkeitsdatum
Die Fristen richten sich nach dem kantonalen Recht und/oder den Veranlagungsschreiben des Steueramtes. Verlängerungen sind auf Antrag möglich; bei verspäteter Zahlung können Verzugszinsen/Strafen anfallen.
Wer feilt?
Der Testamentsvollstrecker/Verwalter oder die Begünstigten reichen die erforderliche Erbschaftssteuererklärung ein; wenn der Nachlass im Ausland verwaltet wird, kann für Walliser Vermögenswerte dennoch eine lokale Walliser Anmeldung erforderlich sein.

Benötigen Sie einen schnellen Kostenvoranschlag? Versuchen Sie die Walliser Erbschaftssteuer-Rechner.

Offizielle Seiten, Formulare & Ablageorte

  • Steuerverwaltung des Kantons Wallis: Offizielle Anleitungen, Adressen und Formulare (siehe Formulare & Fristen).
  • Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB): Die Grundlagen der Erbfolge (Erbschaft, Anteile, Zwangserbschaft) bilden die Grundlage für die Bewertung und Zuweisung.
  • Grundbuch: Auszüge und Übertragungsverfahren für Walliser Liegenschaften; oft erforderlich für die Bewertung und Freigabe.

Walliser Situs vs. Nicht-Situs Eigentum (für Nichtansässige)

Asset-TypWalliser Behandlung (Nichtansässige)Anmerkungen
Immobilien im WallisIn der Basis Wallis inbegriffenHauptauslöser für Anmeldungen und Zahlungen von Nichtansässigen.
Im Wallis aufbewahrte bewegliche SachgüterInklusiveKunstwerke, Fahrzeuge, Wertgegenstände, die sich physisch im Wallis befinden.
Immaterielle Vermögenswerte (Bankguthaben, Aktien)Im Allgemeinen folgen sie dem WohnsitzTypischerweise nicht Wallis-situs für Nicht-Einwohner.
Unternehmen mit fester Einrichtung im WallisPotenziell eingeschlossenDie Zuteilung kann für Vermögenswerte gelten, die funktional an das Wallis gebunden sind.

Die interkantonale und grenzüberschreitende Koordination dient der Vermeidung von Doppelbesteuerung und der Bereitstellung einer einheitlichen Dokumentation in allen Rechtsordnungen.

Mechanismen und Fristen für die Einreichung

  • Wann einreichen: Die Fristen können in einem Schreiben des Finanzamts angegeben sein; andernfalls ist die Behörde unverzüglich nach dem Tod oder der Übertragung zu informieren. Verlängerungen sind in der Regel auf Antrag möglich.
  • Wer archiviert: Vollstrecker/Verwalter oder Begünstigte, je nach Fallgestaltung und örtlicher Praxis.
  • Wo Sie einreichen und bezahlen können: Steueramt des Kantons Wallis (siehe Kontakte und Portale auf Formulare & Fristen).

Planungsideen zur Reduktion der Walliser Erbschaftssteuer

  • Nutznießer-Mix und Ausnahmen. Angleichung der dispositiven Bestimmungen an die kantonalen Präferenzen in Bezug auf das Verwandtschaftsverhältnis (z.B. Behandlung von Ehegatten/Abkömmlingen gegenüber anderen).
  • Immobilienstrategie. Erwägen Sie Umstrukturierungen, Schenkungen oder Verkäufe von Walliser Immobilien im Hinblick auf die Grunderwerbssteuer und den Bewertungszeitpunkt.
  • Bereitschaft zur Bewertung. Unabhängige Gutachten für Immobilien/Vermögensgegenstände; Dokumentation von Abzügen und Schulden, die den Walliser Vermögensgegenständen zuzuordnen sind.
  • Grenzüberschreitende Kredite. Koordinierung mit ausländischen Nachlass-/Erbschaftssteuersystemen, um Entlastungen zu sichern und zeitliche Unstimmigkeiten zu vermeiden.
  • Liquiditätsplanung. Sicherstellung der Liquidität zur Begleichung der kantonalen Veranlagungen ohne Zwangsverkäufe; Überprüfung der Lebensversicherungsbeteiligung/Begünstigten.

Schritte zur Umsetzung finden Sie unter Walliser Erbschaftssteuerplanung oder buchen Sie eine Beratung zum Festpreis bei Sesch TaxRep GmbH, Buchs SG über unser Wallis Service-Seite.

Fallrecht & Beispiele

Ausgewählte Walliser und Schweizer Entscheide beeinflussen, was in die Steuerbemessungsgrundlage einfliesst, wie der Belegenheitsort für Nichtansässige bestimmt wird und wie Bewertungen geprüft werden. Stöbern Sie in kurzen Zusammenfassungen auf den Walliser Fälle von Erbschaftssteuer Seite.

Wichtige Änderungen der letzten Zeit (Kontext)

Die kantonalen Erbschaftssteuervorschriften entwickeln sich durch regelmäßige legislative und administrative Aktualisierungen weiter. Verfolgen Sie die jährlichen Leitlinien der Walliser Steuerbehörde im Hinblick auf Anpassungen der Steuerklassen, Freibeträge, Schwellenwerte und der Einreichungspraxis und bestätigen Sie gegebenenfalls die Behandlung von Schenkungen von Todes wegen.

FAQs

Gibt es im Wallis eine Erbschafts- oder Nachlasssteuer?

Eine Erbschaftssteuer (zu Lasten des Anteils des Begünstigten), keine Nachlasssteuer nach amerikanischem Vorbild auf den gesamten Nachlass.

Werden Ehegatten und Nachkommen besteuert?

In vielen Schweizer Kantonen gelten für Ehegatten und Nachkommen weitreichende Befreiungen oder starke Vergünstigungen. Die genauen Klammern und Befreiungen im Wallis werden durch das kantonale Recht festgelegt; überprüfen Sie die aktuellen Regeln auf unserer Formulare & Fristen Seite.

Wann ist die Rückgabe fällig und kann ich sie verlängern?

Das Finanzamt setzt in der Regel per Bescheid einen Fälligkeitstermin fest. Auf Antrag können Verlängerungen gewährt werden; bei verspäteter Zahlung können Zinsen/Strafzahlungen anfallen.

Wie besteuert das Wallis Nichtansässige?

Vor allem auf Walliser Vermögen (insbesondere Immobilien). Die meisten immateriellen Güter folgen dem Wohnsitz des Erblassers. Siehe die Ratgeber für Nichtansässige.

Können Sie mir mit einem Festpreis bei der Einreichung oder Planung helfen?

Ja. Unsere Schweizer Erbschaftssteuerarbeit wird erbracht von Sesch TaxRep GmbH, Buchs SG. Siehe die Walliser Servicepakete.

Benötigen Sie Hilfe bei der Ablage oder Planung?

Wir unterstützen Sie bei der Anmeldung im Wallis, bei der Analyse der Ansässigkeit von Nichtansässigen, bei Bewertungen und bei der grenzüberschreitenden Koordinierung zur Vermeidung von Doppelbesteuerung.

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