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Walliser Erbschaftssteuerplanung

Walliser Erbschaftssteuer - Planungsideen & Strategien (2025)

Zuletzt aktualisiert: 15 Nov 2025

Walliser Erbschaftssteuer - Planungsideen & Strategien

Fortgeschrittene Planungsüberlegungen für die Erbschaftssteuer des Kantons Wallis: Optimierung von Schenkungen, Übertragung von unbeweglichem Vermögen, Engagement von Gebietsfremden, grenzüberschreitende Koordination und Liquiditätsmanagement.

Hinweis zur Dienstleistung: Schweizer Erbschaftssteuerdienstleistungen werden erbracht von Sesch TaxRep GmbH, Buchs SG (Schweiz).

Wichtige Planungsstrategien

  • Nutznießer-Mix und Ausnahmen. Strukturieren Sie Übertragungen zuerst zugunsten von Ehegatten/Kindern, um die nach der Walliser Praxis verfügbaren Freibeträge zu maximieren.
  • Zeitplan der Überweisungen. Erwägen Sie Schenkungen vor dem Tod im Vergleich zu Übertragungen im Todesfall - prüfen Sie alle Rückwirkungsfristen, Wertstellungsdaten und Abzugsfristen.
  • Schwerpunkt Anlageklasse. Besonders wichtig: unbewegliches Vermögen, Geschäftsanteile, Erlöse aus Lebensversicherungen. Stellen Sie sicher, dass die Bewertungen solide sind.
  • Standort-/Mobilitätsplanung. Der Ort, an dem sich der Erblasser oder die Vermögenswerte befinden, kann das Walliser Risiko auslösen; die Mobilität des Wohnsitzes oder die Verlagerung der Vermögenswerte kann das Risiko mindern.
  • Dokumentation und Bereitschaft. Führen Sie Gutachten, bestätigte Bewertungen, Schuldzuweisungen und Nachweise für Übertragungen.

Überlegungen zu unbeweglichem Vermögen und Immobilien

Im Wallis sind Immobilien die treibende Kraft hinter vielen Erbschaftssteuerergebnissen, und zwar aus folgenden Gründen situs. Bedenken Sie:

  • Übertragung oder Umstrukturierung von Vermögenswerten im Wallis vor dem Tod, wo dies möglich und sinnvoll ist.
  • Bewertungszeitpunkt zum Zeitpunkt des Todes; Marktbewegungen können die Basis erheblich verändern.
  • Strukturierung von Hypotheken/Schulden: Sicherstellen, dass die mit dem Vermögenswert verbundenen Verbindlichkeiten dokumentiert und nach kantonaler Praxis abzugsfähig sind.
  • Koordinierung der Grundbuchaktualisierungen und allfälliger steuerlicher Abklärungspflichten bei Übertragungen im Kanton.

Schenkungen und Übertragungen auf Lebenszeit

Schenkungen auf Lebenszeit können die Steuerbemessungsgrundlage verringern - aber Achtung!

  • Rückschau- oder Rückforderungsregeln im Wallis (oder anderen Kantonen) für Übertragungen kurz vor dem Tod.
  • Formale Dokumentation: Schenkungsverträge, Bewertungen zum Zeitpunkt der Übertragung, Zuweisung von Nutzen und Lasten.
  • Lebensversicherungen: Eigentum und Begünstigung; mögliche Einbeziehung in die Erbschaftssteuerbemessungsgrundlage je nach Sachlage.

Gebietsfremde / grenzüberschreitende Fragen

Für nicht im Wallis ansässige Personen oder Personen mit Vermögen ausserhalb des Wallis sind besondere Planungsschritte erforderlich:

  • Analysieren Sie, welche Vermögenswerte im Wallis steuerpflichtig sind: Immobilien, Wertgegenstände, die sich physisch im Kantonsgebiet befinden, feste Einrichtungen von Unternehmen.
  • Koordinierung mit ausländischen Nachlass- und Erbschaftssteuerregelungen, um Doppelbesteuerung und zeitliche Unstimmigkeiten zu vermeiden.
  • Vorbereitung einer Walliser Hinterlegung, auch wenn sich der Hauptnachlass im Ausland befindet; Dokumentation des Sitzes und Verbindung mit der ausländischen Verwaltung.

Liquiditäts- und Abwicklungsplanung

Mangelnde Liquidität kann unerwünschte Verkäufe von Vermögenswerten erzwingen - planen Sie entsprechend:

  • Legen Sie Barmittel oder Erlöse aus Lebensversicherungen zurück, um die Walliser Veranlagung ohne Notverkäufe zu erfüllen.
  • Erkundigen Sie sich nach Ratenzahlungen oder Stundungen, falls möglich; verhandeln Sie vor dem Fälligkeitsdatum.
  • Informieren Sie die Begünstigten frühzeitig über das zu erwartende Risiko und die Finanzierungsverantwortung, um Streitigkeiten zu vermeiden.

FAQs

Kann ich mein Walliser Chalet jetzt auf meine Kinder übertragen und die Steuer vermeiden?

Möglicherweise - aber lassen Sie sich die Regeln für die Rückschau, den Bewertungszeitpunkt, die Wechselwirkung mit der Schenkungssteuer und die künftigen Vorteile bestätigen. Holen Sie professionellen Rat ein.

Beseitigt ein Umzug ins Ausland vor dem Tod die Walliser Gefährdung?

Nicht automatisch. Im Wallis gelegene Immobilien und Vermögenswerte können immer noch eine Meldung und Besteuerung auslösen. Analysieren Sie Domizil, Vermögensstandort und Zeitpunkt sorgfältig.

Was ist, wenn der Nachlass nicht über genügend Barmittel verfügt, um die Steuer zu zahlen?

Der Kanton kann pünktliche Zahlung oder Verwertung des Vermögens verlangen. Liquidität vorplanen und Ratenzahlungsmöglichkeiten prüfen.

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