Luzerner Leitfaden zur Erbschaftssteuer Luzern Leitfaden Erbschaftssteuer

Luzern Leitfaden Erbschaftssteuer

Luzern (Luzern) Erbschafts- und Schenkungssteuerleitfaden (2025) - Freibeträge, Steuersätze, Situs, Formulare & Fristen

Zuletzt aktualisiert: 14 Nov 2025

Luzern (Luzern) Erbschaft & Nachlass - Vollständiger Leitfaden

Was Testamentsvollstrecker und Familien über die Erbschafts- und Schenkungssteuer im Kanton Luzern wissen müssen: wer besteuert wird, gängige Freibeträge und Abzüge, was besteuert wird, Sitzregeln für Nichtansässige, Formulare, Fristen und Planungsüberlegungen.

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Quick Primer (offiziell/Einführung): Kanton Luzern - Übersichtsseiten und Formulare zur Erbschafts- und Schenkungssteuer (DE). Nutzen Sie das offizielle Steuerportal für Umfang, Ausnahmen, Verfahren und Fristen für Ihre Gemeinde.
Warum das wichtig ist. In Luzern wird die Erbschafts-/Schenkungssteuer veranlagt pro Begünstigtem. In der Praxis, Ehegatten/eingetragene Partner und direkte Nachkommen sind in der Regel von der Steuer befreit; andere Erbenklassen können mit verhältnismäßigen Sätzen besteuert werden. Nach den Vorschriften über den Belegenheitsort sind Luzerner Immobilien in Luzern steuerpflichtig, auch wenn der Erblasser seinen Wohnsitz anderswo hatte.

Luzern Erbschaft & Nachlass Grundlagen

Wer wird besteuert

Die Erbschafts-/Schenkungssteuer wird auf jeden Erben/Erbschaftsempfänger erhoben. Ehegatten/eingetragene Lebenspartner und Abkömmlinge in gerader Linie sind in der Regel von der Steuer befreit; bestätigen Sie den Personenstand zum Zeitpunkt der Übertragung.

Was besteuert wird

Unentgeltliche Übertragungen von Todes wegen (Erbschaften, Vermächtnisse) und Schenkungen zu Lebzeiten fallen in den Anwendungsbereich. Die Steuerbemessungsgrundlage hängt von den geschätzten Werten und den dokumentierten Abzügen/Entlastungen ab.

Luzerner Erbschafts- und Schenkungssteuer - auf einen Blick

Ausnahmeregelungen
Ehegatten/eingetragene Lebenspartner und Nachkommen in gerader Linie sind in der Regel von der Steuer befreit; überprüfen Sie die Definitionen und Nachweisanforderungen (Personenstand).
Steuerfuss
Für nicht steuerbefreite Erben (z. B. Geschwister, andere Verwandte, nicht verwandte Personen) gelten verwandtschaftsbezogene Tabellen. Bestätigen Sie immer die Tabelle, die für das Datum des Todes/der Übertragung gilt.
Situs-Regeln
Unbewegliches Vermögen wird dort besteuert, wo es sich befindet (Luzerner Liegenschaften sind LU-steuerpflichtig); bewegliches Vermögen folgt in der Regel dem letzten Wohnsitz des Erblassers.
Wer archiviert
Jeder steuerpflichtige Begünstigte (oder ein Vertreter) ist möglicherweise zur Einreichung von Unterlagen verpflichtet; Testamentsvollstrecker koordinieren häufig die Einreichungen und Bewertungen.
Fälligkeitsdatum
Die Fristen werden in der Aufforderung/Bekanntmachung der Behörde festgelegt; Verlängerungsanträge sollten vor dem ursprünglichen Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Benötigen Sie einen schnellen Kostenvoranschlag? Versuchen Sie die Luzern Erbschaftssteuer-Rechner.

Offizielle Seiten, Formulare & Ablageorte

  • Luzern (Steuerverwaltung) - Erbschafts-/Schenkungssteuerseiten (Formulare, Adressen, Beratung) in deutscher Sprache.
  • Schweizerische Bundesübersicht (Kontext) - ch.ch: Grundlagen der Erbschaftssteuer.

Luzerner Situs vs. Nicht-Situs Eigentum (für Nichtansässige)

Asset-TypLuzerner BehandlungAnmerkungen
Immobilien in LuzernEingeschlossen und besteuert in LuzernDie Besteuerung richtet sich nach der Lage des Grundstücks.
In LU aufbewahrte materielle persönliche GüterIm Allgemeinen enthaltenDer Nachweis des normalen Standorts/der normalen Verwahrung ist entscheidend.
Bewegliche Sachen (Bargeld, Wertpapiere) von NichtansässigenTypischerweise am letzten Wohnsitz besteuert, nicht in LuzernKoordinierung der kantonsübergreifenden/grenzüberschreitenden Hilfe.

Nichtansässige mit Luzerner Immobilien schulden LU Erbschafts-/Schenkungssteuer auf dieser Immobilie; andere Vermögenswerte folgen in der Regel dem Wohnsitz. Koordinieren Sie Veranlagungen und Anrechnungen, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Mechanismen und Fristen für die Einreichung

  • Wann einreichen: Wie in der Aufforderung/Bekanntmachung der Behörde angegeben; bei Bedarf frühzeitig Verlängerungen beantragen.
  • Wer archiviert: Jeder steuerpflichtige Begünstigte (oder Vertreter); Testamentsvollstrecker zentralisieren häufig Daten und Einreichungen.
  • Wo Sie einreichen und bezahlen können: Wie von der Luzerner Steuerverwaltung angewiesen; verwenden Sie die auf dem Bescheid/Veranlagung angegebenen Referenznummern.

Planungsideen zur Reduktion der Luzerner Erbschafts-/Schenkungssteuer

  • Ausnahmen verwenden. Direkte Übertragungen an den Ehepartner/eingetragenen Partner und die Nachkommen in gerader Linie vermeiden in der Regel die LU-Erbschafts-/Schenkungssteuer (vorbehaltlich der kantonalen Definitionen).
  • Wohltätige Vermächtnisse. Qualifizierte gemeinnützige Schenkungen/Legate sind in der Regel befreit; bewahren Sie die Anerkennungsunterlagen auf.
  • Verteilung und Bewertung von Schulden. Zuordnung von Hypotheken/Pfandrechten zu LU-Immobilien; Einholung von für die Behörde akzeptablen Schätzungen des Todesdatums (oder des Schenkungsdatums).
  • Koordination für Nichtansässige. Erwarten Sie eine parallele Besteuerung: LU für unbewegliches Vermögen; Wohnsitzgerichtsbarkeit für bewegliches Vermögen. Bereiten Sie Beweise für Entlastungen/Gutschriften vor.

Eine schrittweise Implementierung finden Sie in der speziellen Luzern Planung Seite oder buchen Sie eine Planungspauschale.

Fallrecht & Beispiele

Untersuchung von Beispielen und bemerkenswerten Urteilen zum Thema Luzerner Erbschaftssteuerfälle Seite (Fragen zur Belegenheit, steuerbefreite vs. steuerpflichtige Erbenklassen, Fallstricke bei der Dokumentation).

FAQs

Gibt es in Luzern eine Erbschaftssteuer oder eine Nachlasssteuer?

Die Erbschafts-/Schenkungssteuer wird pro Begünstigtem erhoben (auf das, was jeder Erbe/Legatar erhält), nicht als eine einzige “Nachlasssteuer” auf den gesamten Nachlass.

Werden Ehegatten/eingetragene Lebenspartner und Kinder besteuert?

Übertragungen an Ehegatten/eingetragene Partner und Nachkommen in gerader Linie sind nach der Luzerner Praxis in der Regel ausgenommen.

Wie werden Fälle von Gebietsfremden behandelt?

Luzern besteuert das unbewegliche Vermögen von LU-situs; das bewegliche Vermögen folgt in der Regel dem letzten Wohnsitz des Erblassers. Entlastungen/Gutschriften helfen, Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Welche Unterlagen sollte ich vorbereiten?

Erbschafts-/Nachlasspapiere, Testamente/Verträge, Inventare, Schätzungen für Immobilien, Schuldennachweise, Begünstigtenausweise/Wohnsitz und frühere Schenkungsunterlagen.

Können Sie mir mit einem Festpreis bei der Einreichung oder Planung helfen?

Ja. Siehe unser Luzern Erbschafts- & Schenkungssteuer-Service Pakete für die Planung und Ablage.

Benötigen Sie Hilfe bei der Ablage oder Planung?

Wir unterstützen Sie bei der Luzerner Nachfolgekoordination, bei Begünstigungsberechnungen, bei der Bewertung von LU-Immobilien und bei kantons- und grenzüberschreitenden Entlastungen.

Sprechen Sie mit einem Berater - Festpreispakete Kontakt

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