Luzern Erbschaftssteuer Nichtansässiger Leitfaden
Zuletzt aktualisiert: 14 Nov 2025
Luzerner Erbschaftssteuer - Leitfaden für Nichtansässige
Wie der Kanton Luzern (Kanton Luzern) besteuert Gebietsfremde im Todesfall: Was zählt als Luzerner-situs Immobilien, wann eine Anmeldung erforderlich ist, wie man sich kantons- und länderübergreifend koordiniert, Checklisten für die Dokumentation, Entlastung bei der Doppelbesteuerung und praktische Beispiele.
Was gilt als Luzern-Situs-Eigentum?
| Asset-Typ | Behandlung von Nichtansässigen in Luzern | Anmerkungen |
|---|---|---|
| In Luzern gelegenes unbewegliches Vermögen (Immobilien) | Inklusive in Luzern steuerbare Basis | Hauptauslöser für eine Hinterlegung; Bewertung zum Zeitpunkt des Todes; Schulden, die der Immobilie zuzuordnen sind, können auf den Wert angerechnet werden. |
| Bewegliche Sachen physisch in Luzern | Normalerweise inklusive | Fahrzeuge, Kunst, Wertgegenstände, die im Kanton aufbewahrt werden; belegen Sie den Standort mit Rechnungen, Lagerverträgen oder Inventarfotos. |
| An eine feste Einrichtung in Luzern gebundenes Geschäftsvermögen | Potenziell eingeschlossen | Es kommt auf den funktionalen Zusammenhang mit einer Luzerner Betriebsstätte an; es können Umlageschlüssel gelten. |
| Immaterielle Vermögenswerte (Bankguthaben, Portfolioanteile, Forderungen) | Im Allgemeinen folgen sie dem Wohnsitz des Verstorbenen | Oft nicht Luzern-situs für Gebietsfremde, vorbehaltlich besonderer Vorschriften zur Verhinderung von Steuerumgehung oder Durchsicht. |
| Anteile an Luzerner Immobilienfonds mit LU-Liegenschaften | Sachbezogen | Wenn das Fahrzeug durchsichtig ist, kann eine Durchsicht möglich sein; fragen Sie Ihr Finanzamt. |
Auslöser für die Einreichung für Nichtansässige
- Eigentumsverhältnisse bei Tod von Luzerner Liegenschaften oder anderen LU-situs-Vermögenswerten.
- Geschenke causa mortis oder die Übertragung von LU-situs-Vermögenswerten im Todesfall (falls zutreffend).
- Im Ausland verwalteter Nachlass mit LU-Vermögenswerten: eine Luzerner Hinterlegung kann trotzdem erforderlich sein.
- Erbe mit Sitz in Luzern: kann den Kontaktpunkt beeinflussen, aber der Situs bestimmt die Basis.
Machen Sie im Zweifelsfall eine Schutzanzeige bei der Luzerner Steuerverwaltung und verlangen Sie Weisungen. Siehe Formulare & Fristen.
Interkantonale und grenzüberschreitende Zuteilung
Die Schweiz vermeidet die Doppelbesteuerung durch interkantonale Zuordnungsgrundsätze. Bei grenzüberschreitenden Nachlässen können neben der Luzerner Veranlagung von LU-situs-Vermögen auch ausländische Erbschafts-/Vermögenssteuern anfallen. Koordinieren Sie den Zeitpunkt, die Bewertungen (FMV zum Zeitpunkt des Todes) und die Abzüge, um die Positionen in den verschiedenen Rechtsordnungen konsistent zu halten.
Checkliste Dokumentation
Nachweis des Situs
- Grundbuchauszug, Kaufvertrag, letzte kommunale Schätzung.
- Standortnachweis für Mobilien (Lagerverträge, Versicherungspläne).
- Gewerbemietvertrag oder -anmeldung mit Präsenz in Luzern.
Nachlass & Erben
- Sterbeurkunde, Testament, Erbschein (Erbbescheinigung).
- Ernennung des Testamentsvollstreckers/Verwalters und Kontaktangaben.
- Liste der Begünstigten mit Beziehungen (für Tarifklassen/Freistellungen).
Bewertung und Schulden
- Unabhängiges Gutachten oder Bewertungsbericht zum Zeitpunkt des Todes.
- Hypothekenabrechnungen und Schulden, die der Immobilie LU zuzuordnen sind.
- Mietzinsabrechnungen (bei Renditeobjekten) und Ausgabenbücher.
Grenzüberschreitende Koordinierung
- Ausländische Erbschafts-/Nachlasserklärungen und Veranlagungen.
- Nachweis der gezahlten ausländischen Steuern für Anrechnungs-/Entlastungsansprüche.
- Übersetzungen von wichtigen Dokumenten, sofern erforderlich.
Praktische Beispiele
- Erblasser mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich und einer Wohnung in Luzern. Nur die Luzerner Wohnung (abzüglich der LU-zugewiesenen Hypothek) ist in der Luzerner Erbschaftssteuerbemessungsgrundlage enthalten. Die Berichterstattung des Vereinigten Königreichs deckt den weltweiten Nachlass ab; beantragen Sie Entlastungen, um eine Doppelbesteuerung des LU-Vermögens zu vermeiden.
- In Deutschland ansässige Person, die Aktien und eine in Deutschland gelagerte LU-Kunstsammlung besitzt. Aktien und Mobilien ausserhalb von Luzern folgen in der Regel dem Domizil und sind ausserhalb von LU-situs; keine LU-Anmeldung, sofern kein LU-situs-Vermögen vorhanden ist.
- Gebietsfremde mit einer festen Einrichtung (Werkstatt) in Luzern, in der sich Maschinen befinden. Betriebsvermögen, das funktional mit der LU-Anlage verbunden ist, kann Luzern zugeordnet werden; der Wert ist entsprechend zu hinterlegen und zuzuordnen.
Eine kurze Übersicht über die weitergehenden Regeln finden Sie in der Luzern Übersicht und versuchen Sie die Steuerrechner für grobe Schätzungen.
Doppelte Steuererleichterung und Kredite
Wenn ausländische und luzernische Steuern auf denselben Vermögenswert erhoben werden, können Entlastungsmechanismen (interkantonale Koordination und ausländische Steuergutschriften nach inländischen Vorschriften oder Abkommen, sofern vorhanden) die Doppelbesteuerung abmildern. Halten Sie die Bewertungsdaten, Währungsumrechnungen und Schuldzuweisungen synchronisiert.
Ort und Fristen für die Einreichung
- Wer feilt? Willensvollstrecker/Verwalter oder Begünstigte gemäss Anweisung des Steueramtes Luzern.
- Wann? Das Finanzamt setzt in der Regel einen Fälligkeitstermin fest; Verlängerungen sind in der Regel auf Antrag möglich.
- Wo? Siehe Adressen, Portale und herunterladbare Formulare auf Formulare & Fristen.
Bei verspäteter Einreichung oder Zahlung können Zinsen/Strafgebühren anfallen. Setzen Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung, um eine Fristverlängerung zu erwirken, wenn noch Bewertungen ausstehen.
Häufige Fallstricke
- Mit der Annahme eines ausländischen Wohnsitzes entfällt das Luzerner Risiko trotz des Besitzes von LU-Immobilien.
- Fehlende Abzüge für Schulden, die direkt mit LU-Eigentum verbunden sind.
- Verwendung ausländischer Bewertungsdaten oder -methoden, die nicht der Schweizer Praxis entsprechen.
- Das Versäumnis, bestimmte Vehikel, die hauptsächlich LU-Immobilien halten, zu durchleuchten.
- Nicht koordiniert mit Planung Schritte, die kurz vor dem Tod unternommen wurden.
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