Luzern Erbschaftssteuerplanung
Zuletzt aktualisiert: 14 Nov 2025
Luzern (Luzern) Erbschafts- & Schenkungssteuer - Planungshilfe
Wichtige Planungsmöglichkeiten für Übertragungen, an denen der Kanton Luzern (LU) beteiligt ist: Nutzung von Ausnahmeregelungen, Strukturierung der begünstigten Anteile, Verwaltung von Bewertungen und Schulden sowie kantonsübergreifende/grenzüberschreitende Koordinierung.
1) Verwendung von Freistellungen und Gestaltung der Begünstigten
Vorrang für befreite Übertragungen
- Ehepartner/eingetragener Partner und Nachkommen in gerader Linie sind in der Luzerner Praxis in der Regel freigestellt.
- Zuteilung von Kernvermögen an steuerbefreite Erben, wenn dies mit den Zielen der Familie vereinbar ist; Verschiebung von steuerpflichtigen Anteilen hin zu Vermögenswerten mit geringerem Wert oder höherer absetzbarer Schuld.
Aufteilung des Vermächtnisses und Zuteilungspläne
- Erstellen Sie vor der Einreichung einen Zuteilungsplan für jeden Begünstigten, der zwischen steuerfreien und steuerpflichtigen Anteilen unterscheidet.
- Wenn ein nicht verwandter oder entfernter Verwandter erben muss, ist eine Paarung mit karitative Vermächtnisse um den steuerpflichtigen Pool zu verkleinern.
2) Zeitplan: Schenkungen vs. Erbschaften
Schenkungen unter Lebenden
- Nutzen Sie Schenkungen zu Lebzeiten, um den Wert frühzeitig zu verschieben; sorgen Sie für eine notarielle Beurkundung, wo dies erforderlich ist, und bewahren Sie die Bewertungen zum Schenkungsdatum auf.
- Für große Schenkungen an nicht steuerbefreite Erben, kombiniert mit Schuldenübernahme oder gemeinnützige Verrechnungen.
Domizil und zeitliche Sensibilität
- Bei einem Wohnsitzwechsel kann sich der zuständige Kanton für Mobilien ändern; die Substanz (Wohnsitz, Anmeldung, Lebensmittelpunkt) muss gewährleistet sein.
- Richten Sie bei erwarteten Transaktionen (Verkauf, Refinanzierung) die Reihenfolge nach den Anmelde- und Bewertungszeiträumen aus.
3) Koordinierung zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden
Immobilien in Luzern
- Luzern besteuert LU-Grundstücke auch dann, wenn der Erblasser/Spender seinen Wohnsitz anderswo hat.
- Bewegliche Güter (Bargeld, Wertpapiere) folgen in der Regel dem letzten Wohnsitz; planen Sie parallele Veranlagungen und Kredit/Entlastung falls zutreffend.
Grenzüberschreitende Nachlässe
- Im Ausland ansässige Personen müssen mit einer LU-Besteuerung von unbeweglichem Vermögen und einer ausländischen Erbschaftssteuer auf weltweites Vermögen rechnen.
- Führen Sie ausländische Steuerbescheide und Zahlungsnachweise zur Unterstützung von Schweizer Kreditforderungen.
4) Bewertung, Schuldenverknüpfung und Dokumentation
Disziplin bei der Bewertung
- Besorgen Sie sich ein für den Kanton/die Gemeinde akzeptables Marktgutachten zum Zeitpunkt des Todes (oder der Schenkung).
- Für besondere Vermögenswerte (Unternehmen, einzigartige Kunstwerke) sollten Sie Gutachten in Auftrag geben und Arbeitspapiere aufbewahren.
Schulden reduzieren die Basis - link it
- Dokumentieren Sie Hypotheken/Pfandrechte, die an LU-Immobilien gebunden sind; fügen Sie Erklärungen des Kreditgebers mit Bezug auf die Parzellennummern bei.
- Ordnen Sie Verwaltungskosten und Verkaufskosten angemessen zu; bewahren Sie Rechnungen und Bankbelege auf.
5) Strukturierung von Ideen
Nießbrauch & Restbestände
- Gewährung einer Nießbrauch an einen steuerbefreiten Ehegatten/eingetragenen Partner mit Verbleib an andere, um die steuerpflichtige Übertragung an nicht steuerbefreite Erben zu verringern.
Wohltätige Vermächtnisse und Stiftungen
- Qualifizierte gemeinnützige Organisationen sind in der Regel von der Steuer befreit; strategische Vermächtnisse können die steuerpflichtigen Anteile erheblich reduzieren.
Checkliste für die praktische Planung
- Liste der LU-situs-Vermögenswerte (unbewegliche und bewegliche Sachanlagen, die normalerweise in LU aufbewahrt werden).
- Einstufung der Begünstigten als steuerbefreit oder nicht steuerbefreit; Erstellung eines Verteilungsplans.
- Sammeln Sie Schätzungen und verknüpfen Sie Schulden mit bestimmten Vermögenswerten.
- Entscheiden Sie, ob Sie schenken oder erben wollen; bestätigen Sie Wohnsitz und Beweise.
- Entwurf oder Aktualisierung von Testamenten/Schenkungsurkunden, die die gewünschte Struktur widerspiegeln (Nießbrauch, Restbestände, Schenkungen).
- Kalender der Anmelde- und Zahlungstermine; Beantragung von Fristverlängerungen vor Ablauf der Fristen.
- Ziehen Sie bei komplexen Fällen oder Fällen mit hohem Streitwert eine Vorabentscheidung in Betracht.
FAQs
Sind Konkubinatspartner in Luzern befreit?
Nein. Die Steuerbefreiung gilt in der Regel für Ehegatten/eingetragene Partner und Nachkommen in gerader Linie. Zusammenlebende Partner sind in der Regel nicht befreit.
Soll ich Luzerner Liegenschaften verschenken oder vererben?
Dies hängt von der Klasse des Empfängers, der verfügbaren Schuldverknüpfung und dem Verlauf der Bewertung ab. Schenkungen ermöglichen eine frühere Wertfestsetzung; Erbschaften können verfahrenstechnisch einfacher sein.
Was ist, wenn sich die Beurteilungen verzögern?
Reichen Sie rechtzeitig vorläufige Zahlen ein und beantragen Sie eine Fristverlängerung; reichen Sie vollständige Bewertungen ein, sobald diese vorliegen.
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