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Neuenburger Erbschaftssteuer - Fälle und praktische Beispiele (2025)

Zuletzt aktualisiert: 14 Nov 2025

Neuenburger Erbschaftssteuer - Fälle und praktische Beispiele

Kopierfertige Fallkarten für Schriftsätze und interne Notizen. Schwerpunkte: Belegenheitsort (Gebietsfremde und Immobilien), Bewertung von Todes wegen, Steuerklassen und Steuerbefreiungen, Schuldzuweisung und zeitliche Abläufe. Verwenden Sie die Kopierschaltflächen, um sie direkt in Ihr CMS einzufügen.

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Fallzusammenfassungen (Neuchâtel Focus)

Thema: Situs - Nichtansässiger Immobilienbesitz - Zuständigkeit: NE - Zitat: [Zitat]

Gebietsfremder Erblasser mit Wohnung in Neuenburg - Analogien zum Ansatz des ausschließlichen Belegenheitsortes in LU

SitusGebietsfremdeImmobilien

Holding (kurz gefasst): Die Neuenburger Erbschaftssteuer gilt für das unbewegliche Vermögen, das eine nicht in Neuenburg ansässige Person bei ihrem Tod besitzt; andere Vermögenswerte sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein besonderer Anknüpfungspunkt vor.

Begründungen: Durch die interkantonale Zuordnung wird das ausschliessliche Besteuerungsrecht für das unbewegliche Vermögen auf den Standort verlagert, was eine kantonsübergreifende Doppelbesteuerung verhindert.

Praxis-Punkt: Reichen Sie eine NE-Erbschaftserklärung ein, die sich auf NE-Vermögen beschränkt; beantragen Sie ggf. ausländische/kantonale Erleichterungen.

Verwendung in Akten: Begrenzung der Schuldenzuweisung auf Hypotheken, die an die NE-Immobilie gebunden sind; Ausschluss von immateriellen Gütern, die nicht aus NE stammen.

Thema: Bewertung zum Zeitpunkt des Todes - Zuständigkeit: NE/CH - Zitat: [Zitat]

FMV zum Zeitpunkt des Todes vs. postmortale Bewegungen

BewertungFMV bei TodAbzüge

Holding (kurz gefasst): Die Steuerbemessungsgrundlage spiegelt den Marktwert zum Zeitpunkt des Todes wider; spätere Schwankungen sind im Allgemeinen irrelevant, es sei denn, sie sind in den Leitlinien ausdrücklich zugelassen.

Begründungen: Die Erbschaftsteuer zielt auf den Zeitpunkt des Übergangs ab; spätere Änderungen ändern die Steuerbemessungsgrundlage nicht rückwirkend.

Praxis-Punkt: Geben Sie ein Gutachten in Auftrag, das zum Todesdatum gültig ist, und erfassen Sie die Guthaben der Kreditgeber ab diesem Datum.

Verwendung in Akten: Verankern Sie die Vergleichsdaten mit dem Bewertungsdatum und fügen Sie das Gutachten sowie Bank-/Hypothekenauszüge bei.

Thema: Steuerklassen und Ausnahmeregelungen - Zuständigkeit: NE - Zitat: [Zitat]

Beziehungsorientierte Entlastung - Beweislast

AusnahmeregelungenKlasse bewertenStatus des Begünstigten

Holding (kurz gefasst): Die Vorzugsbehandlung hängt von der dokumentierten Verwandtschaft ab; die Steuerpflichtigen müssen ihren Status nachweisen, um in den Genuss von Steuerbefreiungen oder niedrigeren Steuerklassen zu kommen.

Begründungen: Das kantonale Recht knüpft die Sätze an den Verwandtschaftsgrad; die Beweislast liegt beim Antragsteller.

Praxis-Punkt: Legen Sie bei Bedarf zu Beginn des Verfahrens Personenstandsurkunden und Übersetzungen vor.

Verwendung in Akten: Fügen Sie beglaubigte Kopien bei, um eine Neubewertung oder Verzögerungen zu vermeiden.

Thema: Betriebsvermögen & feste Einrichtungen - Zuständigkeit: NE - Zitat: [Zitat]

Funktionale Zuordnung zu einer Neuenburger Betriebsstätte

BetriebsvermögenPE-ZuweisungZuteilung

Holding (kurz gefasst): Vermögenswerte, die funktional mit einer Neuenburger Betriebsstätte verbunden sind, können NE zugewiesen werden, auch wenn das formale Eigentum anderswo liegt.

Begründungen: Substance-over-form verhindert Leckagen, wenn ein operativer Nexus in NE besteht.

Praxis-Punkt: Erstellen Sie einen Zuordnungsplan mit Anlagenbüchern, Verwendungsnachweisen und Standortnachweisen; stimmen Sie interkantonale Positionen ab.

Verwendung in Akten: Fügen Sie den Mietvertrag für die Einrichtung, Fotos und die Aufteilungsmethodik bei.

Thema: Verfahrensfristen und -verlängerungen - Zuständigkeit: NE - Zitat: [Zitat]

Fristen, Verlängerungen und Auflaufen von Zinsen

VerfahrenFristenInteresse

Holding (kurz gefasst): Stundungen sind in der Regel möglich, wenn sie vor dem Fälligkeitsdatum beantragt werden; Verzugszinsen fallen ab den gesetzlichen Fristen an.

Begründungen: Die Verwaltungspraxis schafft ein Gleichgewicht zwischen rechtzeitiger Erhebung und realistischen Beurteilungszeiträumen.

Praxis-Punkt: Reichen Sie eine Schutzmitteilung und einen Verlängerungsantrag ein, wenn Bewertungen durch Dritte oder Auslandsfreigaben anstehen.

Verwendung in Akten: Bewahren Sie das Verlängerungsschreiben auf und weisen Sie den Bewertungsfortschritt nach, um die Strafen zu mildern.

Praxisbeispiele (kopierfähig)

Szenario-Typ: Grenzüberschreitende Entlastung

Französischer Nachlass + Neuenburger Eigentumswohnung - koordinierte Entlastung

Ausgabe: Ein in FR ansässiger Erblasser besitzt eine Eigentumswohnung in NE; Frankreich besteuert den weltweiten Nachlass; NE besteuert Immobilien in NE.

Herangehensweise: Bewertung der Eigentumswohnung zum Zeitpunkt des Todes; Zuweisung der NE-Hypothek; Inanspruchnahme von Gutschriften/Entlastungen zur Reduzierung der Doppelbesteuerung; Angleichung der Devisen- und Bewertungsdaten.

Was zu befestigen ist: Schätzung (DoD), Hypothekenabrechnung, FR-Berechnungen, Nachweis über gezahlte/zu zahlende ausländische Steuern.

Szenario-Typ: Mobilien vs. immaterielle Güter

Portfolioaktien vs. in Neuenburg gelagerte Kunstwerke

Ausgabe: Unterscheiden Sie zwischen immateriellen Gütern mit Domizilbezug und immateriellen Gütern mit NE-Bezug.

Herangehensweise: Aktien aus der NE-Basis ausschließen; NE-gelagerte Kunst einbeziehen; Lager-/Versicherungsunterlagen als Nachweis des Standorts vorlegen.

Was zu befestigen ist: Depotauszüge, Lager-/Versicherungsunterlagen, fotografiertes Inventar.

Zitierung und Überprüfung: Ersetzen Sie [Zitat] mit offiziellen Verweisen (Gericht/Datum/Akte) und Link zu maßgeblichen Quellen. Bestätigen Sie die aktuelle Praxis und die Kontakte auf der Formulare & Fristen Seite vor der Veröffentlichung.

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