St. Galler Erbschaftssteuerfälle
Zuletzt aktualisiert: 14 Nov 2025
St. Galler Erbschaftssteuer - Fälle & Kommentar
Arbeitshinweise für den Kanton St. Gallen (Kanton St. Gallen) an situs, Ausnahmen nach Beziehungsklassen, Bewertung zum Zeitpunkt des Todes, Schuldenverteilung, Zeitpunkt der Geschenke kurz vor dem Tod, und die Mechanik der Ablage. Diese prägnanten Zusammenfassungen sind für Praktiker gedacht. Verwenden Sie die Kopierschaltflächen zum Einfügen in Memos oder Aktualisierungen für Kunden.
Halten. Bei einem Erblasser mit Wohnsitz im Ausland werden die St. Galler Steuern SG-situs Immobilien (Wohnung/Chalet) unter Sterbedatum Marktwert; ausländische immaterielle Vermögensgegenstände blieben unberücksichtigt.
Begründungen. Der Sitz folgt dem Ort des unbeweglichen Vermögens; immaterielle Güter folgen dem Wohnsitz, es sei denn, sie sind funktional mit einer SG-Betriebsstätte verbunden.
Praxis-Punkt. Fügen Sie einen Grundbuchauszug und ein unabhängiges Gutachten bei; achten Sie darauf, dass FX und Methodik mit ausländischen Anmeldungen übereinstimmen.
Halten. Ehegatten/eingetragene Lebenspartner und direkte Nachkommen kamen in den Genuss der gesetzlichen Befreiung; nicht verwandte Begünstigte wurden mit ihren Anteilen zu progressiven Sätzen besteuert.
Begründungen. Die Tarifklassen werden durch die Beziehung bestimmt; die Befreiung/Entlastung wird vor den kommunalen Modifikatoren angewendet.
Praxis-Punkt. Teilen Sie Vermächtnisse gegebenenfalls auf begünstigte Gruppen auf und dokumentieren Sie den Personenstand, um die Entlastung zu belegen.
Halten. Nur Schulden zuordenbar (z. B. Hypotheken auf Immobilien) verringerten die SG-Basis; allgemeine Nachlassverbindlichkeiten wurden nicht berücksichtigt.
Begründungen. Funktionaler Zusammenhang zwischen Verbindlichkeit und SG-Vermögenswerten erforderlich; verhindert interkantonalen Doppelabzug.
Praxis-Punkt. Legen Sie die Angaben des Kreditgebers zum Zeitpunkt des Todes vor; zeigen Sie die direkte Verbindung zum SG-Paket.
Halten. Erhebliche Schenkungen zu Lebzeiten, die kurz vor dem Tod erfolgten, wurden bei der Bewertung der Belastung des Begünstigten berücksichtigt; es galt das Prinzip der Nichtumgehung.
Begründungen. Verhindert die Umgehung von klassenbasierten Belastungen; Zeitpunkt und Absicht werden überprüft.
Praxis-Punkt. Dokumentieren Sie Schenkungsdaten/Werte; erwarten Sie Rückfragen, wenn Materialtransfers innerhalb des Rückblicksfensters stattgefunden haben.
Halten. Für eine nicht börsennotierte Beteiligung wurde auf der Grundlage eines unabhängigen Gutachtens ein vertretbarer Minderheiten-/Liquiditätsabschlag akzeptiert.
Begründungen. Standard des fairen Marktwerts zum Zeitpunkt des Todes; Abschlag gerechtfertigt durch fehlende Kontrolle/Marktfähigkeit.
Praxis-Punkt. Beauftragung eines Bewertungsgutachtens, das sich an der schweizerischen Praxis orientiert; Abgleich mit den ausländischen Nachlasswerten zur Vermeidung von Inkongruenzen.
Halten. Wenn die Verlassenschaft im Ausland stattfand, wurde ein begrenzt Die SG-Rendite, die sich nur auf die SG-Aktiva bezog, war ausreichend; ausländische Veranlagungen dienten als Kontext für Kredite.
Begründungen. Interkantonale/ausländische Koordinierung zur Vermeidung von Doppelbesteuerung; Gerichtsbarkeit des SG an den Standort des Vermögens gebunden.
Praxis-Punkt. Legen Sie ausländische Steuerbescheide und Zahlungsnachweise bei, wenn Sie die Befreiung beantragen.
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