Leitfaden Thurgauer Erbschaftssteuer für Nichtansässige Thurgauer Erbschaftssteuer Leitfaden für Nichtansässige

Thurgauer Erbschaftssteuer Leitfaden für Nichtansässige

Thurgauer Erbschaftssteuer - Leitfaden für Nichtansässige (Sitz, Verteilung, Beispiele)

Zuletzt aktualisiert: 12 Nov 2025

Thurgauer Erbschaftssteuer - Leitfaden für Nichtansässige

Wie Nicht-Einwohner werden besteuert, wenn sie Vermögen besitzen, das mit dem Kanton Thurgau verbunden ist: Was gilt als situs Immobilien, allgemeine Steuerbefreiungen, wie die Aufteilung/Progression in der Praxis angewendet wird und welche Dokumente vorzubereiten sind. Schweizer Dienstleistung, erbracht von Sesch TaxRep GmbH, Buchs SG.

Wer wird besteuert (Zusammenhang mit Nichtansässigen)

Die Thurgauer Erbschaftssteuer gilt generell für Begünstigte Empfang von steuerpflichtigen Überweisungen mit Bezug zum Thurgau. Bei einem Erblasser mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz (oder ausserhalb des Thurgaus) wird der Kanton in der Regel die Steuer auf folgende Beträge beschränken Thurgau-situs Vermögen. Die Exposition hängt von der Verwandtschaftsklasse des Empfängers (z. B. Ehegatte/Lebenspartner, Nachkommen, Eltern, Geschwister/andere Verwandte, nicht verwandte Personen) und dem erhaltenen Betrag ab.

Ehegatten/eingetragene Lebenspartner und in vielen Fällen auch direkte Nachkommen sind von der Steuer befreit. Andere Klassen können progressiv besteuert werden; die Gemeinden können Multiplikatoren anwenden.

Was zählt als Thurgau-situs-Eigenschaft

Asset-TypThurgauer Behandlung (typisch)Anmerkungen
Immobilien im ThurgauThurgau-situs - inklusiveWohnen, Gewerbe, Grundstücke; Bewertung zum Zeitpunkt des Todes (oder Bemessungsgrundlage)
Normalerweise im Thurgau aufbewahrte bewegliche SachgüterThurgau-situs - inklusiveFahrzeuge, Ausrüstung, Sammlungen, Kunst physisch im Kanton
Betriebsvermögen mit Thurgau-BezugFakten und ZuweisungDurchsicht auf die betriebliche Präsenz; kann eine Funktionsanalyse erfordern
Immaterielle Vermögenswerte (Bankkonten, Aktien, Anleihen)Typischerweise nicht Thurgau-Situs für Nicht-EinwohnerIn der Regel nach dem Wohnsitz des Erblassers, es sei denn, es liegt ein besonderer Geschäftssitz vor.

Umlageverfahren und Progression

Bei Nichtansässigen richtet der Thurgau die Steuer auf das Thurgauer Vermögen aus. In der Praxis gibt es bei der Festlegung des Satzes/der Progression zwei Ansätze:

  • “Situs-only”-Progression: Der progressive Satz wird nur auf den Thurgauer Anteil angewendet.
  • “Weltweit mit Fraktion”: Ein Satz wird anhand einer breiteren Menge (z.B. weltweite oder schweizweite Basis) ermittelt und dann mit einem Thurgauer Anteil (Thurgau-situs ÷ Bezugsbasis) multipliziert.

Ihr Feststellungsbescheid oder Anweisungen verraten in der Regel, welcher Ansatz verwendet wird. Unser Rechner unterstützt beide Modi, so dass Sie die Empfindlichkeit testen können.

Bearbeitete Beispiele

Beispiel A - Gebietsfremder mit Thurgauer Eigentumswohnung

Erblasser mit Wohnsitz im Ausland; einziges Vermögen im Thurgau ist eine Eigentumswohnung im Wert von 900'000 CHF. Vermächtnis an ein Geschwisterkind. Keine Schulden oder andere Abzüge.

  • Standort: Eigentumswohnung ist Thurgau-situs → ganze CHF 900'000 im Rahmen.
  • Klasse: Geschwister (nicht befreit) → progressive Geschwisterskala anwenden.
  • Das Ergebnis: Die Steuer wird auf CHF 900.000 berechnet; keine Exposition auf nicht-thurgauischen Vermögenswerten.
Beispiel B - Gemischtes Vermögen, nicht verwandte Erben

Nichtansässiger Erblasser hinterlässt einem Freund 600'000 CHF Thurgauer Gerätschaften (in TG gelagert) und 1,4 Mio. CHF Finanzvermögen im Ausland.

  • Standort: Lediglich die 600'000 CHF an Thurgauer Sachwerten sind inbegriffen.
  • Progression: Wenn “weltweit mit Bruch” gilt, kann der Satz auf einer höheren Basis festgelegt und dann mit 600.000 ÷ 2.000.000 multipliziert werden.

Checkliste Dokumente für Nichtansässige

  • Sterbeurkunde (Kopie).
  • Testament / Erbenbescheinigung (Erbbescheinigung) oder Gerichtspapiere.
  • Vermögensverzeichnis & Bewertungen für Thurgauer Liegenschaften (Immobilien/Sachwerte), inkl. Grundbuchauszug, Schätzungen, Inventar mit Standorten.
  • Schulden & Ausgaben (Rechnungen/Belege), die dem Thurgauer Vermögen zuzuordnen sind.
  • Beziehungsnachweis (um Ausnahmen zu unterstützen) und alle gemeinnützige Dokumentation.
  • Nicht-Thurgauer Vermögensnachweis zur Unterstützung von Umlagegrenzen.
  • Korrespondenz mit dem Kanton/Gemeinde (Veranlagungsnummer, Einzahlungsscheine).

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Einreichung und Zahlungsströme (Nichtansässige)

  1. Benachrichtigen und koordinieren: Der Vollstrecker/Begünstigte wendet sich an das in der Mitteilung oder auf der Website angegebene Thurgauer Steueramt.
  2. Dokumente zur Verfügung stellen: Einreichen von Inventaren, Bewertungen und Freistellungsnachweisen speziell für Thurgauer Vermögenswerte.
  3. Bewertung: Der Kanton erlässt einen Bescheid mit Berechnungsansatz und Fälligkeitsdatum.
  4. Bezahlung: Zahlen Sie innerhalb des Zeitfensters, um Zinsen zu vermeiden; in begrenzten Fällen kann eine Stundungsregelung gelten.
  5. Einspruch/Überprüfung: Wenn Ihnen die Eingaben oder die Einstufung des Ortes falsch erscheinen, bitten Sie um Klärung oder erheben Sie innerhalb der angegebenen Frist Einspruch.
Planungszeiger. Für Gebietsfremde mit Beteiligungen in mehreren Kantonen sollten Sie klare Aufzeichnungen über den Standort der Vermögenswerte und separate Unterlagen für jeden Kanton führen, um die Aufteilung zu vereinfachen und Streitigkeiten zu vermeiden.

FAQs

Zahlen Nichtansässige Thurgauer Erbschaftssteuer auf Bankkonten?

In der Regel nein - rein immaterielle Güter folgen bei Nichtansässigen in der Regel dem Wohnsitz des Erblassers, es sei denn, es liegt ein Geschäftssitz vor. Der Thurgau konzentriert sich auf Thurgauer Grundstücke und Immobilien.

Werden der Ehegatte/eingetragene Partner oder die Nachkommen besteuert?

Sie sind in der Regel von der Steuer befreit. Andere Verwandte und nicht verwandte Begünstigte können zu progressiven Sätzen besteuert werden.

Was ist, wenn Vermögenswerte in mehreren Schweizer Kantonen liegen?

Jeder Kanton veranlagt seinen eigenen Standortanteil. Führen Sie für jeden Kanton einen Bewertungs- bzw. Standortnachweis; die Aufteilung verhindert eine doppelte Besteuerung desselben Grundstücks.

Welche Progressionsmethode gilt?

Die Praxis ist unterschiedlich. Bei einigen Beurteilungen wird die “Situs-only”-Progression verwendet; bei anderen wird ein Satz auf einer breiteren Basis festgelegt und ein Thurgauer Bruch angewendet. Überprüfen Sie Ihren Hinweis; modellieren Sie beides mit dem Taschenrechner.

Wie schnell muss ich zahlen?

Mit dem Bescheid wird der Fälligkeitstermin festgelegt. Nach Ablauf der Frist fallen Verzugszinsen an; auf Antrag kann eine Verlängerung gewährt werden.

Benötigen Sie als Nichtansässiger Hilfe?

Wir helfen bei der Standortanalyse, der Vorbereitung von Dokumenten und der Verhandlung über die Aufteilung/Progression von Bewertungen.

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