Zuger Erbschaftssteuer Leitfaden für Nichtansässige
Zuletzt aktualisiert: 15 Nov 2025
Zuger Erbschaftssteuer - Leitfaden für Nichtansässige
Wie Zug Nichtansässige besteuert situs Vermögen: was als Zuger Vermögen gilt, wer vor Ort einreichen muss, Wechselwirkungen mit ausländischen Nachlässen und praktische Schritte zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und Verzögerungen.
Was zählt zum Zug-situs-Vermögen?
| Asset-Typ | Zug Behandlung | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Liegenschaften in Zug | In der Basis Zug enthalten | Schlüsselauslöser für die lokale Anmeldung und Steuer. |
| In Zug befindliche bewegliche Sachanlagen | Inklusive | Kunst, Fahrzeuge, Wertgegenstände, die sich physisch im Kanton befinden. |
| Immaterielle Vermögenswerte (Bankkonten, Aktien) | In der Regel nach dem Wohnsitz des Erblassers | Normalerweise kein Zug-situs für Nichtansässige. |
| An eine feste Einrichtung in Zug gebundenes Geschäftsvermögen | Mögliche Zuweisung an Zug | Abhängig von der funktionalen Verbindung und den Aufzeichnungen. |
Dokumentieren Sie die Lage und Zuordnung sorgfältig, um den Ausschluss von nicht-situtem Vermögen aus der Zuger Erklärung zu belegen.
Wer muss sich in Zug anmelden?
- Testamentsvollstrecker/Verwalter oder Begünstigte Datei gemäß den örtlichen Anweisungen.
- Wird der Nachlass im Ausland verwaltet, ist eine getrennte Ablage in Zug ist häufig für Zug-situs-Vermögenswerte erforderlich.
- Wenn mehrere Kantone betroffen sind, ist eine interkantonale Aufteilung zu erwarten, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Grenzüberschreitende Koordinierung und Kredite
- Ausländische Erbschafts-/Vermögenssteuern: Suche nach Gutschriften oder Erleichterungen, um eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung zu vermeiden, wenn ein ausländisches Land denselben Vermögenswert ebenfalls besteuert.
- Zeitliche Unstimmigkeiten: Angleichung der Bewertungsdaten und der Wechselkurskonventionen in den verschiedenen Einreichungen.
- Dokumentation: Bereitstellung von beglaubigten Wertgutachten, Grundbuchauszügen, ausländischen Steuerbescheinigungen und Bescheiden.
Mechanismen für die Einreichung von Nachlässen von Nichtansässigen
- benachrichtigen. das Zuger Steueramt umgehend, dass der Erblasser über Zuger Vermögen verfügte.
- Anweisungen einholen und die richtige Erbschaftssteuererklärung Format für Nicht-Einwohner.
- Bewertung vorbereiten zum Zeitpunkt des Todes; Zuordnung der Schulden/Belastungen zum Zug-situs-Vermögen, sofern dies belegbar ist.
- Senden Steuererklärung, Anlagen und Vollmachten; beantragen Sie bei Bedarf vor dem Fälligkeitstermin eine Verlängerung.
- Bewertung und Bezahlung: Prüfen Sie die Bewertung auf korrekte Vermögensbasis und Kredite; vereinbaren Sie bei Bedarf Zahlungen oder Ratenzahlungen.
Beispiele
Beispiel 1 - Nichtansässiger mit Wohnung in Zug
Erblasser mit Wohnsitz im Ausland besitzt eine Mietwohnung in Zug. Die hiesige Hinterlegung umfasst den Liegenschaftswert (abzüglich der anrechenbaren Schulden); Bankkonten im Ausland sind ausserhalb der Zuger Basis.
Beispiel 2 - In Zug gelagerte Kunstwerke
Kunstsammlungen, die physisch in Zug gelagert werden, sind in der Regel in Zug steuerpflichtig, wenn der Erblasser nicht in Zug ansässig ist; führen Sie Inventar- und Lagerungsunterlagen, um den Standort zu belegen.
FAQs
Müssen Gebietsfremde auf Schweizer Bankkonten Zuger Steuern zahlen?
In der Regel nicht - die meisten immateriellen Güter (wie Bankguthaben) folgen dem Wohnsitz des Erblassers und sind kein Zug-situs.
Was ist, wenn der Nachlass im Ausland vererbt wird?
Für Zuger Vermögen (z.B. Liegenschaften) benötigen Sie unter Umständen noch eine separate Zuger Erbschaftssteuererklärung.
Kann Zug Verlängerungen für nicht ansässige Nachlässe gewähren?
Ja - beantragen Sie Verlängerungen im Voraus und bewahren Sie die Genehmigungen für Ihre Unterlagen auf.
