Zürcher Erbschaftssteuerformulare & Fristen Zürcher Erbschaftssteuerformulare & Fristen

Zürcher Erbschaftssteuerformulare & Fristen

Zurich Erbschaftssteuer - Formulare & Fristen

Zuletzt aktualisiert am: 26. Oktober 2025 - Autor: Alexander Foelsche CPA (US), WP (DE), RE (CH)

Zurich Erbschaftssteuer - Formulare & Fristen

Eine zentrale Seite für die Einreichung der Zürcher Erbschaftssteuer: wer muss sie einreichen, welche Formulare benötigen Sie, Fälligkeitstermine und Verlängerungen, wie man sie einreicht und bezahlt, Strafen und Zinsen und praktische Checklisten.

Achtung!. Die Erbschaftssteuererklärung von Zürich (Nachlasssteuererklärung) ist in der Regel fällig innerhalb von 6 Monate des Todes. Verlängerungen sind auf schriftlichen Antrag möglich, aber verlängern Sie die Zahlungsfrist nicht. Bei verspäteter Zahlung fallen Verzugszinsen an.

Wer muss einreichen?

Erblasser mit Wohnsitz in Zürich
Der persönliche Vertreter (oder die Erben gemeinsam) muss eine Nachlasssteuererklärung mit der zuständigen Zürcher Behörde, wenn eine Erbschaftssteuer fällig werden könnte oder eine Offenlegung erforderlich ist. Direkte Nachkommen sind in der Regel von der Steuer befreit, aber andere Begünstigte können nach kantonalen/kommunalen Vorschriften steuerpflichtig sein.
Gebietsfremde / Zürcher Vermögenswerte
Wenn der Erblasser oder die Erben ihren Wohnsitz außerhalb der Schweiz haben, der Nachlass aber Folgendes umfasst Zürich-situs Immobilien oder Sachanlagen, kann eine Zürcher Anmeldung dennoch erforderlich sein, wobei nur der Zürcher Anteil zu melden ist (siehe Leitfaden für Nichtansässige).
Meldeschwelle
Selbst wenn keine Steuer fällig ist (z.B. bei steuerbefreiten Erben), kann Zurich eine Hinterlegung oder Mitteilung mit Vermögensverzeichnissen verlangen, um die Steuerbefreiung zu dokumentieren.

Grundlegende Formulare und wo Sie sie erhalten

Zurich Formulare & Dokumente

  • Nachlasssteuererklärung (Erbschaftssteuererklärung) - Hauptrückgabe mit Auflistung der Vermögenswerte, Schulden und Begünstigten.
  • Erbenverzeichnis - Liste der Erben/Begünstigten mit Verwandtschaftsverhältnissen und Kontaktangaben.
  • Anhänge zur Bewertung - Schätzungen/Bestätigungen für Immobilien, Bankkonten und Wertpapiere zum Zeitpunkt des Todes.
  • Vollmacht - wenn ein Vertreter für den Nachlass oder die Erben einen Antrag stellt.
  • Steuerliche Freigabe / Freigabe - Die Bescheinigung kann nach Abschluss der Arbeiten als Nachweis der Abrechnung verlangt werden.

Kantonales Steueramt Zürich - Steuern

Die Formulare werden in der Regel von den kantonalen oder kommunalen Steuerbehörden ausgestellt. Digitale Vorlagen können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

Üblicherweise benötigte Anhänge

  • Sterbeurkunde und Familienregisterauszug.
  • Testament oder Erbvertrag (falls vorhanden), Nachlassdokumente.
  • Bank- und Depotauszüge, Immobilienbewertungen zum Zeitpunkt des Todes.
  • Dokumente zum Nachweis der Verwandtschaft (für Steuerbefreiungen/ermäßigte Sätze).

In den Anweisungen der Behörde finden Sie die vollständige Liste der erforderliche Anhänge.

Fristen, Verlängerungen & Ratenzahlungen

ArtikelWenn fälligAnmerkungen
Erbschaftssteuererklärung (Nachlasssteuererklärung) 6 Monate nach dem Datum des Todes Melden Sie sich bei der zuständigen Zürcher Behörde (kantonal oder kommunal), die sich auf den letzten Wohnsitz des Erblassers oder das in Zürich belegene Vermögen stützt.
Erweiterung zur Datei Auf schriftliche Anfrage vor dem ursprünglichen Fälligkeitsdatum Reichen Sie einen begründeten Antrag ein; die Genehmigung liegt im Ermessen. Verlängerung der Frist für die Einreichung nicht die Frist für die Zahlung der veranlagten Beträge verlängern.
Zahlung der Steuer Wie im Bescheid angegeben Zurich setzt in der Regel eine Zahlungsfrist (z.B. 30 Tage) auf dem Bescheid fest. Verzugszinsen fallen nach dem angegebenen Fälligkeitsdatum an.
Vorläufige Zahlungen Jederzeit vor der Bewertung Erben können Abschlagszahlungen leisten, um das Zinsrisiko zu verringern; beziehen Sie sich auf das Aktenzeichen des Nachlasses, falls verfügbar.

Einreichen & bezahlen

Einreichung

Erbschaftserklärungen werden in erster Linie in Papierform bei den kantonalen oder kommunalen Steuerbehörden eingereicht. Ein Teil des Schriftverkehrs kann elektronisch abgewickelt werden, wenn die Behörde dies genehmigt. Verwenden Sie immer die Adresse und die Anweisungen auf Ihrem Bescheid.

Zuständige Behörde:
Kantonales Steueramt Zürich (Erbschaftssteuer)
Walchestrasse 1, 8090 Zürich - +41 43 259 11 11

Zahlung, Strafen & Zinsen

  • Bezahlung: innerhalb der auf der Bewertung angegebenen Frist (in der Regel ~30 Tage).
  • Verzugszinsen (Verzugszinsen): Fällt nach dem Fälligkeitsdatum auf unbezahlte Beträge an.
  • Geldbußen: möglich bei verspäteter Einreichung, unzureichender Meldung oder Verschweigen von Daten.

Bußgelder und Zinsen werden von Fall zu Fall nach den kantonalen Vorschriften festgelegt.

Praktische Checklisten

Vor der Ablage

  • Bestätigen Sie Ihren Wohnsitz und identifizieren Sie sich Zürich-situs Vermögenswerte (für Nicht-Residenten).
  • Sammeln Sie Bewertungen und Auszüge ab dem Sterbedatum.
  • Kompilieren Sie die Erbenverzeichnis und Beziehungsnachweise für Ausnahmen.
  • Fordern Sie bei Bedarf kommunale Immobilienwertdaten an.

Bei der Verlängerung

  • Einreichen schriftlicher Antrag auf Verlängerung vor Ablauf der 6-monatigen Frist mit Begründung und voraussichtlichem Zeitplan.
  • Betrachten Sie eine vorläufige Zahlung um die Zinsen zu begrenzen.
  • Verfolgen Sie alle Zahlungen, damit sie bei der Veranlagung gutgeschrieben werden können.

FAQs

Wann ist die Züricher Erbschaftssteuererklärung fällig?

In der Regel innerhalb sechs Monate nach dem Datum des Todes. Die Behörde kann auf schriftlichen Antrag mehr Zeit gewähren, aber die Steuer bleibt bis zum Datum des Bescheids zahlbar.

Wie bekomme ich mehr Zeit zum Einreichen?

Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an das zuständige Büro in Zürich vor die Frist. Erläutern Sie den Grund (z.B. ausstehende Schätzungen). Eine genehmigte Fristverlängerung für die Einreichung verlängert nicht die Zahlungsfrist.

Wo bekomme ich die Formulare?

Die Formulare werden von der Kantonales Steueramt Zürich oder das städtische Finanzamt. Die Kontaktdaten stehen auf Ihrem Bescheid; allgemeine Informationen finden Sie unter zh.ch.

Was muss angebracht werden?

Sterbeurkunde, Stammbuchauszug, Testament/Vertrag, Gutachten, Bank- und Depotauszüge, Immobilienbewertungen und Beziehungsnachweise, um Steuerbefreiungen oder ermäßigte Sätze zu beantragen.

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