Nicht ansässig Gebietsfremde

Appenzell Ausserrhoden Vermögenssteuer Ratgeber für Nichtansässige

Appenzell Ausserrhoden Vermögenssteuer: Leitfaden für Nichtansässige

Für Personen mit Wohnsitz im Ausland, die Immobilien oder Geschäftsvermögen in Appenzell Ausserrhoden besitzen - Verständnis der beschränkten Steuerpflicht in der Schweiz, Bewertung und Abkommensentlastung.

Gebietsfremde unterliegen der Appenzell Ausserrhodener Vermögenssteuer auf Vermögen, das wirtschaftlich mit dem Kanton verbunden. . Diese beschränkte Steuerpflicht gilt vor allem für Immobilien und Betriebsvermögen mit Sitz in Appenzell Ausserrhoden; Ausländische Portfolios und bewegliches Vermögen im Ausland sind nicht Teil der kantonalen Steuerbemessungsgrundlage.

Dieser Leitfaden fasst den Anwendungsbereich, die Bewertungsmethode und die Befolgungspflichten für das Steuerjahr 2025 aus der Sicht eines Nichtansässigen zusammen.


1. Umfang der beschränkten Steuerpflicht

Eine nicht in Appenzell Ausserrhoden ansässige Person wird in Appenzell Ausserrhoden vermögenssteuerpflichtig, wenn sie eines der folgenden Güter besitzt:

  • Wohn- oder Geschäftshaus in Appenzell Ausserrhoden
  • Im Kanton gelegene Grundstücke oder landwirtschaftliche Liegenschaften
  • Ständige Einrichtungen wie Werkstätten, Hotels, Restaurants oder Büros im Kanton
  • Geschäftsvermögen, das einer Zweigniederlassung, einem festen Geschäftssitz oder einer tatsächlichen Geschäftsleitung in Appenzell Ausserrhoden zugeordnet ist

Vermögen ausserhalb der Schweiz - einschliesslich ausländischer Bankkonten, Wertschriftendepots und ausländischer Immobilien - bleiben ausserhalb der Steuerbasis von Appenzell Ausserrhoden, können aber dennoch die Besteuerung im Wohnsitzland beeinflussen.

2. Bemessungsgrundlage

Appenzell Ausserrhoden folgt den kantonalen Bewertungsregeln, die mit den eidgenössischen Grundsätzen harmonisiert sind, aber von der Steuerbehörde lokal umgesetzt werden:

  • Immobilien: Kantonaler Steuerwert (Steuerwert), im Allgemeinen unter dem Marktwert
  • Wertpapiere und Bankvermögen: Steuerwert zum Jahresende auf der Grundlage der offiziellen Steuerwertlisten des Bundes und der Devisenkurse
  • Geschäftsvermögen: Buchwert oder beizulegender Zeitwert gemäß den Schweizer Rechnungslegungsstandards, gegebenenfalls angepasst
  • Vorsorgevermögen: 2. Säule und 3a-Positionen sind in der Regel bis zur Auszahlung von der Vermögenssteuer befreit

Die Steuerwert für Immobilien wird von der kantonalen Behörde festgelegt und entspricht oft einem Prozentsatz des Marktwerts, der sich nach Art, Lage und Nutzung richtet. Für die detaillierte Bewertungsmethodik in diesem Kanton siehe Regeln für die Bewertung.

3. Schuldzuweisung

Die Verschuldung von Ausländern in Appenzell Ausserrhoden folgt dem allgemeinen schweizerischen Grundsatz wirtschaftlicher Zusammenhang:

  • Hypotheken auf Grundstücken in Appenzell Ausserrhoden sind vom vermögenssteuerlichen Wert dieser Grundstücke abzugsfähig.
  • Andere Schulden sind nur insoweit abzugsfähig, als sie in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen oder anteilig dem schweizerischen Vermögen zugeordnet werden können.
  • Besitzt der Steuerpflichtige Immobilien in mehreren Schweizer Kantonen, werden die Schulden anteilig auf der Grundlage der Steuerwerte der einzelnen Kantone verteilt.

Die Zinsen auf abzugsfähige Schulden werden bei der Einkommenssteuer berücksichtigt, allerdings mit Einschränkungen auf der Grundlage des in der Schweiz und in Appenzell Ausserrhoden erzielten Einkommens.

4. Freibeträge und Ausnahmeregelungen

Steuerausländer haben im Allgemeinen keinen Zugang zu allen persönlichen Freibeträgen, die für Gebietsansässige gelten. Bestimmte Gegenstände sind jedoch in der Regel von der Vermögensteuer-Bemessungsgrundlage ausgeschlossen:

  • Steuerbefreites Vorsorgekapital (berufliche Vorsorge und Säule 3a) bis zur Auszahlung
  • Normaler Hausrat und persönliche Gegenstände
  • Kleinere technische Ausnahmen nach harmonisiertem kantonalem Recht erforderlich

Für Gebietsfremde sind die wichtigsten Faktoren für die effektive Belastung die folgenden Steuerwert, die kommunalen Multiplikatoren und die Schuldenverteilung und nicht die persönlichen Freibeträge.

5. Doppelbesteuerungsabkommen

Nach den Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz ist die Besteuerung von unbewegliches Vermögen wird in der Regel dem Staat zugewiesen, in dem sich das Grundstück befindet. Damit behält Appenzell Ausserrhoden das Recht, die im Kanton gelegenen Grundstücke und Geschäftsräume zu besteuern, unabhängig vom Wohnsitz des Eigentümers.

Die Hilfe wird in der Regel im Wohnsitzland gewährt:

  • Befreiung mit Progression, oder
  • Anrechnung der schweizerischen Vermögenssteuer auf die Vermögens- oder Grundsteuer im Heimatland.

Überprüfen Sie unbedingt das Abkommen zwischen der Schweiz und Ihrem Wohnsitzstaat und halten Sie die Steuerbescheide und Quittungen von Appenzell Ausserrhoden als Zahlungsnachweis bereit.

6. Schweizer Steuervertreter

Gebietsfremde müssen in der Regel eine Schweizer Korrespondenzadresse oder einen Steuervertreter oder eine Steuervertreterin im Verkehr mit der Steuerverwaltung Appenzell Ausserrhoden zu bestellen.

  • Schweizer Treuhänder, Steuerberater oder Rechtsanwälte können als Bevollmächtigte auftreten.
  • Der amtliche Schriftverkehr und die Bescheide werden in deutscher Sprache erstellt.
  • Die Vertretung verringert das Risiko von Fristversäumnissen, geschätzten Beurteilungen und Schwierigkeiten bei Einsprüchen oder Rechtsmitteln.

7. Ablage und Einhaltung

Nicht in Appenzell Ausserrhoden ansässige Eigentümer von Immobilien oder Geschäftsvermögen hinterlegen eine beschränkte Schweizer Steuererklärung die nur das Einkommen und das Vermögen der Schweizerinnen und Schweizer erfasst. Der Vermögenssteueranteil bezieht sich auf den steuerbaren Nettowert des im Kanton gelegenen Vermögens am 31. Dezember.

  • Offizielle Bestätigung der Immobilie Steuerwert (Steuerwert)
  • Hypotheken- und sonstige Darlehensbestätigungen zum Jahresende
  • Aufstellung der Mieteinnahmen und -ausgaben für vermietete Immobilien
  • Unternehmensbilanzen und Vermögensaufstellungen, soweit zutreffend

Die Einreichungsfristen sind an die Fristen für gebietsansässige Steuerpflichtige angeglichen, aber Verlängerungen sind in der Regel auf Antrag möglich, der häufig von einem Schweizer Vertreter gestellt wird.

8. Beispiel - Nichtansässiger Wohnungseigentümer

Profil: Wohnhaft in Italien, besitzt eine Wohnung in Appenzell Ausserrhoden.

  • Steuerwert: 720.000 CHF
  • Hypothekensaldo: 450.000 CHF
  • Kombinierter kantonaler/kommunaler Multiplikator (illustrativ): 1,20 (120 % der einfachen Steuer)

Schritt 1 - Steuerpflichtiges Nettovermögen: CHF 720.000 - CHF 450.000 = CHF 270.000
Schritt 2 - Einfache Vermögenssteuer (Beispielsatz): 1,4‰ von 270'000 CHF = 378 CHF
Schritt 3 - Anwendung von Multiplikatoren: CHF 378 × 1,20 = CHF 453,60
→ Indikative effektive Belastung von etwa 0,17 % des steuerpflichtigen Nettovermögens (nur zur Veranschaulichung; die tatsächlichen Sätze hängen vom Jahr und der Gemeinde ab).

Tipp: Denn Appenzell Ausserrhoden verwendet kantonale und kommunale Multiplikatoren zusätzlich zu einem Basis-Vermögenssteuertarif, der Steuerfaktor der jeweiligen Gemeinde überprüft und die Steuerwert auf dem neuesten Stand zu halten, ist für die Planung entscheidend.

9. Beendigung der Steuerpflicht in Appenzell Ausserrhoden

Die Steuerpflicht in Appenzell Ausserrhoden endet in der Regel, wenn die Liegenschaft oder das Betriebsvermögen im Kanton verkauft, übertragen oder anderweitig veräussert wird. A endgültige begrenzte Rückgabe muss eingereicht werden und ausstehende Vermögens- und Grundstücksgewinnsteuern müssen beglichen werden.

Das Finanzamt sollte umgehend über die Veräußerung informiert werden, um weitere Veranlagungen zu vermeiden und die korrekte Beendigung des Steuerkontos sicherzustellen.

10. Einblicke in die Planung für Nichtansässige

  • Erhalten Sie eine Schätzung der Steuerwert und lokale Multiplikatoren, bevor Sie eine Immobilie in Appenzell Ausserrhoden kaufen.
  • Stimmen Sie die Hypothekenfinanzierung und die Verteilung der Schulden mit Ihrer allgemeinen grenzüberschreitenden Vermögens- und Nachlassplanung ab.
  • Analysieren Sie, wie die Schweizer Vermögenssteuer mit den Vorschriften des Heimatlandes und den geltenden Steuerabkommen zusammenspielt.
  • Beauftragen Sie einen Schweizer Vertreter mit der Verwaltung von Anträgen, Fristen und deutschsprachiger Korrespondenz.
Nächste: Ideen zur Strukturierung und grenzüberschreitende Überlegungen finden Sie unter Planungsstrategien.